(Gestern, 18:10)Joset1989 schrieb: Nein ist gekündigt. Am 09.01. habe ich um Schlussrechnung und Ratenzahlung gebeten. Selbst das rechnet man ab. Es ist einfach nur erschreckend.
Für die Erstellung einer prüffähigen Rechnung/Berechnung selbst darf der Anwalt keine “Extra-Gebühr” verlangen, denn ohne eine ordnungsgemäß mitgeteilte Berechnung in Textform darf er seine Vergütung überhaupt nicht fordern. Das ist gesetzliche Voraussetzung nach § 10 RVG (und gilt auch bei vereinbarter Vergütung/Zeithonorar).
ABER:
Wenn du um ein separates Telefonat/Meeting bittest, um die Rechnung erklärt zu bekommen, kann die Kanzlei bei einer Zeitvergütung versuchen, diese Zeit als normale Mandatszeit abzurechnen (weil es “Leistung” ist). Das ist nicht zwingend “unzulässig”, aber: Du musst das nicht so anstoßen. Du kannst ausdrücklich verlangen, dass die Erläuterung schriftlich als Bestandteil der prüffähigen Abrechnung erfolgt und kein Zusatzauftrag erteilt wird.
Folgendes ist mir bei den Abrechnungen (urüberlesen aufgefallen):
A) Doppelzählung rund um den Gerichtstermin
Streitig stellen:
- „Gerichtstermin inkl. Vor- und Nachbesprechung“ parallel zu
- „anwaltliche Vorbereitung Gerichtstermin“ und/oder
- „Vorbesprechung Gerichtstermin“
- „anwaltliche Vorbereitung Gerichtstermin“ und/oder
Einwand (kurz): Bitte Aufschlüsselung in reine Terminszeit / Wartezeit / Nachbesprechung und Abgleich, dass Vor-/Nachbesprechung nicht doppelt erfasst ist.
B) “Schriftsatz prüfen und versenden” / “prüfen und versenden”
Streitig stellen:
- alle Positionen, die primär nach Versand/Organisation klingen (insb. „versenden“)
Einwand: Bitte konkretisieren, welcher anwaltliche Prüfgehalt enthalten war; ansonsten ist das nach eurer eigenen Vereinbarung typischerweise Sekretariat/Organisation (= anderer Stundensatz)
C) Serien von 0:06 / 0:12 für E-Mails und Gerichtspost ohne konkreten Gegenstand
Streitig stellen:
- „E-Mail an Mandanten schreiben“
- „E-Mail lesen und antworten“
- „Gerichtspost lesen und berichten“
- „Aktuelle E-Mails lesen …“
- „E-Mail mit Anlagen lesen …“
Einwand: Mindestangaben fehlen (Zuordnung Sorge/Umgang/Wohnung, Kommunikationspartner-Kategorie, kurzer Output, bei Anlagen grober Umfang/Seitenzahl). Ohne das ist keine Plausibilitätsprüfung möglich.
D) “Aktuelle E-Mails mit diversen Anlagen lesen” ohne Umfang
Streitig stellen:
- alles mit „diverse Anlagen“, „Chronologie/Gedächtnisprotokoll“ ohne Seiten/Dateiart
Einwand: Bitte Seitenzahl/Dateiumfang (z. B. „12 Seiten“, „30 Seiten“, „Fotos“), sonst ist die Dauer nicht bewertbar.
E) Rechtsprechungsrecherche (ohne Output)
Streitig stellen:
- „Rechtsprechungsrecherche …“ (beide Themenkomplexe)
Einwand: Bitte kurze Angabe der Rechtsfrage + Ergebnis (Fundstellen oder Verweis, wo im Schriftsatz verwertet). Es reicht ein Satz; du verlangst kein Memo.
F) Mehrfachpositionen am selben Tag ohne eindeutige Trennung
Streitig stellen:
- wenn derselbe Tätigkeitsbegriff am selben Tag mehrfach auftaucht (z. B. mehrfach „Gerichtspost lesen und berichten“ oder „E-Mail lesen“)
Einwand: Bitte Zuordnung zu konkretem Eingang/Schreiben, sonst entsteht der Eindruck von Rundungs-/Doppelerfassung.
G) Reisezeit (nur falls unklar)
Reisezeit zu 150 €/h ist im Grundsatz vereinbart. Streitig nur, wenn:
- Strecke/Ort/Anlass nicht klar ist oder
- Reisezeit zusätzlich als „Vorbereitung“ o. Ä. doppelt auftaucht.
- Reisezeit realistisch
Diese Punkte kannst Du prüfen, um die Rechnung etwas zu drücken. Versuchen kannst es ja .... Ergebnis offen!
Aber es scheint von Seiten des RAs wasserdicht zu sein; Du bist vermutlich nicht er erste, der einen Gebührenherzanfall bekommen hat....!

