Gestern, 11:14 
		
	
	
		Auch in Japan tut sich was, in ganz Asien scheinen das die Jahre des grossen Umbaus des Familienrechts zu sein.
Japan war bisher eines der letzten Industrieländer, das nach einer Scheidung kein gemeinsames Sorgerecht kannte. Das ist nach drei Jahren Vorarbeit seit dem 1.11. jetzt eingeführt. Bisher war es wie üblich immer die Mutter, die das Alleinsorgerecht bekam. Das hat sogar die UN immer wieder gerügt.
Einen Mindestunterhalt für Kinder haben sie auch eingeführt. Das sind umgerechnet 115 EUR, 20 000 Yen. Der wurde laut Ministerium anhand der Kosten berechnet, die für die Aufrechterhaltung des Mindestlebensstandards eines Kindes notwendig sind. Bislang nutzten Familiengerichte Tabellen wie die Düsseldorfer Tabelle, um die Höhe von Unterhaltszahlungen anhand der Einkommensverhältnisse zu bestimmen. In vielen Fällen lagen die Summen deutlich über 20.000 Yen.
Über nichteheliche Kinder war nichts zu lesen, die gibt es in ganz Asien allerdings kaum. Kinder erst nach Heirat ist dort nach wie vor normal.
	
	
	
	
Japan war bisher eines der letzten Industrieländer, das nach einer Scheidung kein gemeinsames Sorgerecht kannte. Das ist nach drei Jahren Vorarbeit seit dem 1.11. jetzt eingeführt. Bisher war es wie üblich immer die Mutter, die das Alleinsorgerecht bekam. Das hat sogar die UN immer wieder gerügt.
Einen Mindestunterhalt für Kinder haben sie auch eingeführt. Das sind umgerechnet 115 EUR, 20 000 Yen. Der wurde laut Ministerium anhand der Kosten berechnet, die für die Aufrechterhaltung des Mindestlebensstandards eines Kindes notwendig sind. Bislang nutzten Familiengerichte Tabellen wie die Düsseldorfer Tabelle, um die Höhe von Unterhaltszahlungen anhand der Einkommensverhältnisse zu bestimmen. In vielen Fällen lagen die Summen deutlich über 20.000 Yen.
Über nichteheliche Kinder war nichts zu lesen, die gibt es in ganz Asien allerdings kaum. Kinder erst nach Heirat ist dort nach wie vor normal.

