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Moin,
ich bin hier ja selten noch unterwegs, jedoch benötige aus aktuellem Anlass mal eure Meinung bitte:
Kind ist volljährig geworden, ich hatte zuerst angeboten, 500 Euro zu zahlen, nachdem das Kind schlappe 7000 Euro geschenkt bekam, gebeten, dies Geld bitte dazu zu verwenden, meine Unterhaltslast zu reduzieren. Ich bat nun 250 Euro an, mein Kind rief pünktlich zum 1. an, will die vollen 500.
Leider entgleiten gerade die finanziellen Ansprüche meines Kindes, er verdient sich seit ca. 2 Jahren bereits Geld dazu, inzwischen 1000 Euro im Monat ungefähr, wohnt übrigens bei der Mama. Also wäre ich defakto aus der Unterhaltsnummer raus, jedoch wollte ich sein Engagement sich selbst was hinzuzuverdienen nicht mit einer Kürzung des Unterhalts begegnen, dann hätte er eh gesagt, wozu den Rücken krumm machen, wenn die Kohle vom Papa auch ohne Arbeit käme.
Jetzt hab ich erfahren, dass Mama verlangt, dass er 300 Euro von meinen 500 abgibt. Dagegen habe ich protestiert, schließlich ist sie nunmehr ebenfalls Unterhaltspflichtig und müsste ebenfalls 500 Euro zahlen, auch stände das KG dem Kind zu. Sie müsste also erstmal 750 Euro an ihn angeben, kann dann gern die 300 Euro verlangen. Aber nicht so wie jetzt, sich das KG einstreichen und sich den Unterhalt sparen.
Regulär nach DT rechnet sich das ganze zudem noch ganz anders, demnach hab ich 300 Euro zu zahlen, sie 500 Euro, sie verdient etwas mehr als ich.
Jetzt hab ich die Mutter aufgefordert, ihren Anteil an unser Kind zu überweisen. Keine Reaktion. In einem früheren Gespräch wurde ihre verdrehte Einstellung, sie müsse garnichts zahlen und wenn ich nicht zahlen würde, gäbe es auch keine Nebenjobs mehr bei meinem Kind, ziemlich klar.
Jetzt die eigentliche Frage:
Wenn ich mich jetzt verklagen lasse, muss das Kind dann seine Mutter auch verklagen? Zählt bei den Nebenjobs das was er bisher verdiente, oder reicht es wenn er sagt, ich geh ab sofort doch nicht mehr arbeiten? Die Hälfte seiner Nebeneinkünfte waren bisher übrigens schwarz, zumindest glaube ich nicht, dass Mama ihn dazu angehalten haben wird, diese zur Steuer anzumelden. Im Rahmen einer Klage müssten diese zur Sprache kommen, wer würde für die fehlende Versteuerung dann haften? Bisher war er ja minderjährig, haftet dann die Mutter? Letztes wäre vielleicht noch eine sich dann ergebende Hürde für sie, unser Kind zum Anwalt zu schleppen. Zusatzinfo: derzeit besteht kein Titel.
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Privilegierter Volljähriger?
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Wenn das Kind keine Auskunft über das Einkommen der Mutter bekommt oder sie bekommt, dir aber nicht zugänglich macht, wird jede Klage auf Unterhalt gegen dich scheitern. Bekommt es die Auskunft und gibt sie dir, wird daraufhin ein Unterhaltsbetrag von dir festgesetzt, dann spielt es keine Rolle ob das Kind Unterhalt vor der Mutter eintreibt oder nicht. Das ist Sache des Kindes. Sein Anspruch an dich wird dadurch weder höher noch geringer. Es kann auch das Geld von dir der Mutter geben. Freie Entscheidung. Ändert nichts bei dir.
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Nette Erpressung .
Vermutlich die einzige Möglichkeit dir ein
schlechtes Gewissen zu machen mit dem Nebenjob.
Und Zack wird diese Karte auch von Mutti gezogen .
Könnte meine exe sein .
Spontan würde mir einfallen, dass du sagst :
„… ich habe jetzt 10 Monate seit der Volljährigkeit bezahlt -
jetzt ist Mutti dran mit den nächsten 10 Monaten. Aber ohne Kindergeld
- das soll der Sohn bekommen . Wenn sie nicht zahlt, dann ist sie es schuld
Wenn er keinen Nebenjob machen will .
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Geraten wird zu einer korrekten Berechnung. Sollte es dann vor Gericht gehen, spart das Kosten und Überraschungen. Also nicht gross rumverhandeln, sondern Auskunft verlangen über eigenes Einkommen und Einkommen der Mutter.
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(14-08-2025, 22:05)p__ schrieb: Geraten wird zu einer korrekten Berechnung. Sollte es dann vor Gericht gehen, spart das Kosten und Überraschungen. Also nicht gross rumverhandeln, sondern Auskunft verlangen über eigenes Einkommen und Einkommen der Mutter.
Danke, der Ansatz gefällt mir. Darf ich das Auskunftsverlangen ohne Anwalt raushauen? Wäre besser, denn das Schreiben würden sie vermutlich ignorieren.
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Ja, Anwalt erst wenn Gerichtsverfahren.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-08-2025, 23:51 von IPAD3000.)
Gut, jetzt noch eine Frage: Es ist bekanntlich schwer KU zurückzufordern, gilt ja als verbraucht. Nun hab ich der Mutter bisher - ohne Titel - 600 Euro überwiesen als Unterhalt für unseren Sohn. Nunmehr wird klar, wieviel Geld er sich regelmäßig dazuverdient hat. Hätte die Mutter mir hier nicht unaufgefordert Mitteilung machen müssen, damit ich den Unterhalt anpassen bzw. hätte einstellen können? Könnte ich sie da in Regress nehmen? Es würde mir schon reichen, wenn die Klage überhaupt vom Gericht angenommen werden würde, da ich auch für Unterhalt eine Rechtsschutzversicherung habe, mir wäre dies daher auch rein symbolisch eine Ehre ihr da zumindest Stress zu bereiten.
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(14-08-2025, 23:50)IPAD3000 schrieb: Gut, jetzt noch eine Frage: Es ist bekanntlich schwer KU zurückzufordern, gilt ja als verbraucht. Nun hab ich der Mutter bisher - ohne Titel - 600 Euro überwiesen als Unterhalt für unseren Sohn. Nunmehr wird klar, wieviel Geld er sich regelmäßig dazuverdient hat. Hätte die Mutter mir hier nicht unaufgefordert Mitteilung machen müssen, damit ich den Unterhalt anpassen bzw. hätte einstellen können? Könnte ich sie da in Regress nehmen? Es würde mir schon reichen, wenn die Klage überhaupt vom Gericht angenommen werden würde, da ich auch für Unterhalt eine Rechtsschutzversicherung habe, mir wäre dies daher auch rein symbolisch eine Ehre ihr da zumindest Stress zu bereiten.
IMMHO müsste ER sich darum kümmern, dir das mitzuteilen, wenn er volljährig ist. Mein Bruder hatte eine ähnliche Situation mit seinem volljährig gewordenen Kind, das in
Österreich lebt. Tochter/Mutter Duo hat mehr Unterhalt gefordert. Dabei kam heraus, das sie schon seit einer Weile eine Ausbildung macht, was er nicht wusste. Das ganze ging vor Gericht, mit dem Ergebnis, das mein Bruder einen vierstelligen Betrag hätte zurückfordern können.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Es ist schwierig. Der Vater hat keine Auskunft über Einkünfte des minderjährigen Schülers verlangt, keine Änderung oder Anpassung des Unterhalts verlangt. Mit dem Geld gilt alles als erfüllt und ist in der Regel nicht rückforderbar (§ 1613 Abs. 1 BGB plus Grundsatz der "verbrauchten Leistung").
Dass das Kind mittlerweile volljährig geworden ist, hilft dabei nicht. Das hat nur Wirkungen für Gegenwart und Zukunft, nicht für die Vergangenheit.
In welcher Höhe lag denn der Jahresnebenverdienst so etwa? Hätte das viel ausgemacht?
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Er hat zum Ende ca. 12.000 / Jahr eingenommen, genaueres weiß ich nicht. Dies bis er 18 wurde, heißt die Mutti hat noch den Unterhalt eingestrichen, nicht er selbst. Jetzt mit 18 hilft es mir natürlich sagen zu können, es gibt jetzt garnichts mehr, jedoch finde ich es gut, dass er diese Nebenjobs macht, würde bei gütlicher Einigung davon absehen wollen, diese Einkünfte anzurechnen. Es riecht nur eben nicht danach, Mutti möchte sich über jedes Maß hinaus die Taschen voll machen.
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Tja, das sind schon hohe Beträge, die auch viel beim Unterhalt ausgemacht hätten. Um so wichtiger, jetzt nicht mehr herumzuverhandeln, sondern Auskunft Kind, Auskunft Mutter über Kind, eigene Auskunft an Kind, Festsetzung. Keine Spiele, kein taktieren.
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Ja, ich hab das schon verstanden, da jedoch kein Unterhaltstitel besteht, sollte ich vielleicht abwarten, bis mir Auskunft abverlangt werden sollte. Könnte ein paar Monate Anspruch sparen, Unterhalt für die Vergangenheit kann ja bekanntlich nicht eingeklagt werden.
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Zahlst du denn momentan weiter. ?
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Ich hab diesen Monat bezahlt nachdem mein Kind mir mit Existenzängsten am Telefon begegnete. Hab ihm aber nun geschrieben, er soll Mamas Anteil anfordern, dann müsse er nicht hungern, ich werde nächsten Monat nur 300 Euro zahlen, sollten wir uns einigen, oder seine Nebeneinkünfte zum Thema machen, dann gibt es nichts. Ich denke, dass sollte helfen, bin gespannt.
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Mich wundert es,
dass er bei diesen Einkünften überhaupt Anspruch auf Kindergeld hat .
Es gab mal eine Jahresgrenze von 8000€ die vermutlich gestiegen ist .
Hast du ihm mal einen link von der der Düsseldorfer Tabelle geschickt ?
Da steht ja auch nochmal drin, dass Mutti auch Unterhaltspflichtigen ist ?
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Wenn das überwiegende Einkommen schwarz läuft, bekommt die Kindergeldkasse da kaum was von mit. Sollte ich nunmehr verklagt werden, müsste ich dies leider thematisieren, hab zum Glück Zeugen, und dann könnte der Richter im ersten Step seine PKH streichen wegen der Falschangaben. Noch mauert mein Sohn, hab eben seine Rückmeldung bekommen, Mama würde ihm aufschreiben, was er im Monat so koste, und will wohl damit ihren/seinen Anspruch untermauern. Also leben wir jetzt in Zeiten, wo am Anfang die Ausgaben stehen, man damit zum Papa geht und diese einfordert, statt seine Ausgaben dem anzupassen, was man bekommt. Verkehrte Welt, leider ist mein Sohn nur mit Freunden unterwegs, deren Eltern nur so im Geld schwimmen.
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(Gestern, 17:43)IPAD3000 schrieb: leider ist mein Sohn nur mit Freunden unterwegs, deren Eltern nur so im Geld schwimmen.
Nicht dein Problem. Auch die anderen Dinge nicht. Du scheinst noch sehr stark emotional abhängig zu sein von ihm, obwohl er zu so wichtigen Dingen wie der lukrativen Nebentätigkeit geschwiegen hat, mitsamt der Mutter. Emanzipiere dich von dieser Abhängigkeit. Du musst auf Augenhöhe kommen oder gar nicht.
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Ich hab mich emotional gerade von ihm verabschiedet und ihm klargemacht, er könne sich von irgendwelchen reichen Eltern adoptieren lassen, nun backt er kleinere Brötchen und seine Oma hat sich zwischengeschaltet, die versteht meine Lage durchaus, jetzt muss das nur noch ihre Tochter begreifen, die einzig gierige im Bunde.
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Auch Oma und Tochter sind nicht dein Acker. Mache dem Söhnchen nichts klar, sondern handle gemäss Unterhaltsrecht. Da ist jeder für sich selbst zuständig.
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Vor 4 Stunden
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 4 Stunden von IPAD3000.)
Ich hab nunmehr noch einen guten Kontakt zu meinem Sohn, er wird das bekommen was ihm zusteht, es geht mir darum, dass die Mutter nun auch versteht, dass Sie ebenfalls unterhaltspflichtig ist. Bisher hat sie halt nur mein Geld umgedreht und ihm als ihren Anteil verkauft, dieses Spiel versucht sie jetzt so weiterzuspielen, dem muss und kann ich jetzt wo er nun volljährig ist entgegentreten. Es ist nur schwer dies meinem Sohn zu vermitteln, zwar will er nun sein Abi machen, mit der Logik und Mathematik sehe ich da jedoch klare Defizite, ich hab ihm mehrfach vorgerechnet, dass sie nur mein Geld umdreht und seine Aussage „Mama hat immer viel Geld in mich investiert“ eben nicht stimmt, dass sie ihm nur das gibt es ich ihr vorher überweise, will er nicht begreifen. Ich bin gespannt, wie es weiter geht, jetzt ist er erstmal im Urlaub, dem zweiten in diesem Sommer, das Geld muss ja auch ausgegeben werden …
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Zitat:es geht mir darum, dass die Mutter nun auch versteht, dass Sie ebenfalls unterhaltspflichtig ist
Mit dem 18. Geburtstag stehst du in keinerlei direktem Rechtsverhältnis mehr mit der Mutter. Das muss jetzt alles über den Sohn laufen. Er hat Ansprüche an beide Eltern, keine Vertreter mehr. Ob er die geltend macht und was er den Eltern verständlich macht, ist seine Sache. Du kannst nur noch Ratschläge geben. Ihm, nicht der Mutter. Ob das überhaupt sinnvoll ist steht in Frage. Und ohnehin nicht mehr zu ändern, denn das hast du ja schon getan. Nun lehn dich mal zurück, er ist am Zug.
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