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50/50 oder 60/40 als Kompromiss
#26
Der Warmwechsel vom Ehebett ins Bett des neuen Galans ist bei Frauen die halbwegs passabel aussehen durchaus üblich. Die haben diese Möglichkeit ja und nutzen sie gerne. Dass auf vorhandene Kinder dabei keinerlei Rücksicht genommen wird, auch.
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#27
Zitat:
Wenn sie vor dem Umzug fragt und du verweigerst, sie klagt, wird sie im Normalfall die Erlaubnis bekommen, schliesslich werden weder Kindeswohl noch Umgang dadurch beeinflusst. Du könntest sogar das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht dadurch ganz verlieren.

Ist das so easy? Heißt Kindeswohl nicht gewohnte Umgebung, soziale Bindungen, in unserem Fall auch eine eigene Integrationskraft in der KiTa? Wenn sie machen kann was sie will und auch hinziehen kann, wo sie will, warum gibt es dann ein geteiltes Sorgerecht??
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#28
Kann man so pauschal nicht beantworten. Wenn sie’s einfach macht sind die Hürden extrem hoch das wieder rückgängig zu machen.

Meine Ex wollte mit dem Kind in ein anderes Land ziehen. Das konnte ich vor Gericht verbieten lassen. Unser Kind muss im Land - bei uns Dänemark - bleiben. Dort kann sie allerdings hinziehen wohin sie will, mit nur 6 Wochen Vorlaufzeit.

Wenn die Mutter renitent ist, kann sie auch ein Gerichtsbeschluss nur schwer stoppen. Sowas lässt sich kaum durchsetzen.

Du hast kaum durchsetzbare Rechte als Vater. Geteiltes Sorgerecht für Väter = das Recht mit der Geiselnehmerin des Kindes zu verhandeln.
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#29
Weiß nicht, ob es aktuell noch eine Rolle spielt, aber wenn die Mutter mit den Kindern umziehen will, dann kann sie das in der Regel tun. Entweder sie tut es einfach und dann wird sie niemand zwingen zurück zu kommen oder sie kündigt es an und wenn du Schweirigkeiten machst lässt sie deine Unterschrift vom Gericht ersetzen und dein ABR ist auch noch weg. Auf´s Kindeswohl ist geschissen. Wenn es der Mama gut geht, geht´s auch den Kindern gut.
Im Einzelfall gibt es auch Richter, die anders entscheiden, das kann niemand vorhersehen, ist aber selten.
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#30
Zitat:...dann kann sie das in der Regel tun

Warum gibt es für sowas Gesetze zum Schutz der Kinder, wenn sich nachher niemand dran halten muss?

Zitat: Weiß nicht, ob es aktuell noch eine Rolle spielt

Tatsächlich hat sie sich jetzt entscheiden, zum 01.08. auszuziehen, in eine Wohnung im gleichen Gebäude, quasi nur ein anderer Eingang. Sehr gut für die Kids, da das für sie keine riesen Umstellung wird und sie in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können. Mist für mich, da "so nah" wollte ich meine Ex mit neuem Freund sicherlich nicht haben! Aber dagegen ist mal halt machtlos...
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#31
Für dich ist das doch top. Für die Kinder doch auch. Kenne einen Fall aus meinem Umfeld, da ist das auch so und es funktioniert gut. Wenn man überlegt, wie wenig man teilweise mit den Nachbarn zu tun hat, wirst du deine ex auch nicht häufiger sehen. Das Thema Ummelden wäre damit ja dann erledigt oder? Würde ich hinten über fallen lassen.
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#32
Im Übrigen würde ich kein 60/40 Model mehr machen. Ich halte das für die Totalverarsche. Der Aufwand ist zu 95% gleich mit einem Wechselmodell. Die Betreuungsintensiven Tage werden geteilt und die 10%, in denen die Kinder ohnehin Fremdbetreut werden, übernimmt die Mutter und wird dafür fürstlich entlohnt. Den Kindern ist es egal ob 40% oder 50%. Die vermissen nichts. Will heißen, von dem System kommst du nie wieder weg. Ich würde es mir entspannt machen....so wie es passt. oder eben 50/50 von vornherein.
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#33
(02-07-2026, 12:18)michael_fra schrieb: Sehr gut für die Kids, da das für sie keine riesen Umstellung wird und sie in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können.

Falls das dauerhaft ist, wäre das sehr gut. Vor allem besteht damit die Chance weiter, dass sich das echte Wechselmodell doch noch einschleicht. Relevant für Zählung der Tage sind die Übernachtungen. Ich würde in dieser Situation gar nichts schriftlich festhalten, keine Betreuungvereinbarung, nur mündlich. Die Kinder wechseln eben. Halte es flexibel und engagiere dich still und leise für die Kinder. Und sieh zu, dass die Playstation bei dir in der Wohnung steht :-)
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#34
Update: Wir haben uns auf ein 50/50 Modell geeinigt. Da sie jetzt ja quasi im selben Haus wohnt, würde laut meiner Anwältin wahrscheinlich auch kein Gericht mir die 50/50 verweigern. Das weiß sie auch, daher machen wir es jetzt so. Und den Rest machen wir einfach so, wie es im Gesetzt steht (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Kindergeld etc.)

Zitat: Relevant für Zählung der Tage sind die Übernachtungen
Ist das tatsächlich so?

Ich hab die Kinder also den ganzen Samstag von morgens bis Abends, sie übernachten dann aber bei der Frau und dann wird der ganze Samstag ihr zugerechnet?

Zitat:Der Aufwand ist zu 95% gleich mit einem Wechselmodell. Die Betreuungsintensiven Tage werden geteilt und die 10%, in denen die Kinder ohnehin Fremdbetreut werden, übernimmt die Mutter und wird dafür fürstlich entlohnt.  

Ja, da gebe ich Dir Recht, das ist im deutschen Recht leider beschissen geregelt. Aber das wäre tatsächlich kein Problem gewesen. Da sie das auch ungerecht findet, war hier der Kompromiss, die Kosten dann auch im Verhältnis 60/40 aufzuteilen. Aber gut, das hat sich mit 50/50 ja jetzt eh erledigt...

Zitat:Das Thema Ummelden wäre damit ja dann erledigt oder?
Warum sollte das damit erledigt sein? Ist zwar das selber Haus, aber eine andere Hausnummer. Und sind ja 2 getrennte Wohnungen. Aber auch da werden wir es so machen, dass eben ein Kind auf mich und das andere auf sie angemeldet ist. Dann sind wir beide Alleinerziehend, in Steuerklasse 2 und die Entlastungsbeträge für die Steuer (eines unserer Kinder hat eine Behinderung) werden hälftig aufgeteilt.

Zitat: aber wenn die Mutter mit den Kindern umziehen will, dann kann sie das in der Regel tun.
Ich würde jetzt niemals nie sagen, aber so weit würde sie glaub ich nicht gehen. Sie will ja auch, dass die Kids in ihrer gewohnten Umgebung bleiben. Aber klar, der neue Macker kann nicht in die Wohnung mit einziehen, dafür ist sie zu klein. Wenn, dann brauchen sie was größeres zusammen und dann wahrscheinlich etwas außerhalb. Aber bis dahin kann noch viel passieren.
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#35
Ich drücke Dir die Daumen, dass es so klappt wie du es geschrieben hast .
Aber deine Antennen sollten immer wachsam sein .
Mir St*nkt das gewaltig, dass sie die Kinder bei sich gemeldet haben will, obwohl euch ja nur eine Hausnummer trennt ..
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#36
(08-07-2026, 18:30)michael_fra schrieb: Ist das tatsächlich so?

Frage die Richter... in Verfahren, in denen des Unterhalts wegen drum gestritten wird ob das nun ein Wechselmodell, fast ein Wechselmodell oder ein Residenzmodell ist, werden oft die Übernachtungen stark gewichtet. Auch deshalb, weil das leichter nachweisbar ist.

Erstmal gut, wenn es läuft. Schön, dass der neue Liebhaber nicht dort wohnt, denn dann hat die liebe Mutter einen Grund, den zu besuchen und somit auch einen Grund, nicht wie eine Glucke auf den Kindern zu sitzen, sondern das Wechselmodell einzuhalten. Da hat sie ihr eigenes Wechselmodell :-)
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#37
Zitat: Mir St*nkt das gewaltig, dass sie die Kinder bei sich gemeldet haben will, obwohl euch ja nur eine Hausnummer trennt ..

Das wäre für Sie - Zitat - ein rein emotionales Thema, da sie sich ja schon den 50/50 Kompromiss gemacht hat (sie wollte ja 70/30)...
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#38
Dann sollte es für dich ein „Absicherungsthema“ werden und unter keinen Umständen das 2. Kind bei ihr anmelden lassen .

Wenn beide Kinder bei ihr angemeldet sind, muss sie nur mit dem Finger schnipsen und dann hat sie faktisch 70/30 und du zahlst rund 800€ Unterhalt für 2 Kinder netto und von eventuell geplanten Elterngeldzeiten kannst Du dich verabschieden.
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#39
Wenn die Einigung auf Wechselmodell steht, würde ich pragmatisch die Ummeldung verweigern. Nicht mal ein Kind.
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