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Nutzungsentschädigung
#1
Hallo Forum,

ich bin Ende April 24 aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. Nutzungsentschädigung wurde sofort geltend gemacht, es standen 800€ im Raum, was lächerlich ist für ein Haus mit 200qm auf 1400qm Grundstück, aber eine marktgerechte Miete kann man ja frühestens nach dem Trennungsjahr fordern. Meine Frau ist dann Ende September ausgezogen. Mein Anwalt hat mir immer wieder ausgeredet, die Nutzungsentschädigung tatsächlich einzufordern, um nicht weiter Öl in´s Feuer zu gießen, wobei unsere Kommunikation ohnehin ne Katastrophe ist. Ich war aber nicht dringend auf das Geld angewiesen.
Mein Frage: Verjährt dieser Anspruch irgendwann, also muss ich aufpassen, nicht zu lange zu warten? Ganz ideal wäre es natürlich, diesen erst nach dem Zugewinnausgleich einzufordern, sonst schieben wir es ja eh nur hin und her und teilen hinterher wieder.
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#2
Alle Ansprüche verjähren irgendwann. Wann das bei dieser Sache passiert, sollte der Anwalt sagen können.
Richtig wäre gewesen, das dreifache zu fordern und sich dann gegen andere Vorteile herunterhandeln zu lassen.
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#3
Immer von der 3-jährigen Regelverjährung ausgehen - und dann nach den Ausnahmen suchen (Zahlreich) . Aber hier wohl 3 Jahre

Aber offensichtlich steht das Haus nun leer und soll verkauft werden? Falls Du von Zugewinn sprichst, gehört das Haus Dir zu 100% (Grundbuch)

Wegen der Nutzungsentschädigung reden wir nun vom Zeitraum April - September. Monatlich: 800 €. In Anbetracht weiterer spaßiger Angelegenheiten, die eine Scheidung so mit sich bringt, würde ich davon abraten, ein weiteres Fass aufzumachen.

Neues Aktenzeichen. Separate Sache. Separate Rechnung vom Anwalt. Prozessrisiko. Das klingt nicht wirklich verlockend
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#4
Ja, Haus steht zum Verkauf. Grundbuch jeweils 50%.
Ein Verfahren wird sich wegen der Nutzungsentschädigung nicht lohnen, trotzdem widerstebt es mir, ihr das einfach zu schenken. Sie hat mich auch mit dem Hausrat nach Strich und Faden beschissen und das ist ja auch ne Sache, mit der die Gerichte nichts zu tun haben wollen.
Angenommen beim Zugewinnausgleich im Zuge der Scheidung kommt raus, sie kriegt noch Summe X von mir. Da wird man diesen Betrag für die Nutzungsentschädigung auch nicht einfach abziehen können?
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#5
Ergänzung: Die Kreditraten zahlen wir seit der Trennung 50/50, auch in der Zeit, in der sie allein im Haus gewohnt hat
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#6
Ich habe es in meinem Fall damals so gemacht, daß ich einfach die Zahlung der Kreditraten eingestellt habe. Da wir ja gesamtschuldnerisch hafteten, gingen die Bank und die Bausparkasse an die Ex ran (bei meiner Ex erfolglos, aber in deinem Fall ist das ja anders). Würde eventuell eine Option für dich sein.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#7
Jedenfalls fällt also das haus aus dem Zugewinn heraus. es gehört ja schon jedem zu 50%. Ob man nach Ausrechnung des Zugewinns die Nutzungsentschädigung verrechnen/aufrechnen kann, weiß ich aus dem Stand ehrlich gesagt nicht. Ich vermute aber, man würde das als zweierlei Dinge betrachten und dass es nicht geht. Der Anwalt sollte das vielleicht beantworten können.

Ja, Hausrat ist immer so eine Sache. darum zu streiten lohnt sich selten. Am Ende hat man bei Trennungen immer irgendwelche Verluste.
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