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Versorgungsausgleich.
#1
Ich habe eine Frage für einen Freund.
Was verbirgt sich hinter dem Paragraphen 27 VersAusglG? Was muss passiert sein, um damit durchzukommen?

Die künftige Ex-Frau will den Mann aufgrund dieses Paragraphen vom Versogungsausgleich ausschließen. Er hätte in der Ehe gefaulenzt, während sie zielstrebig die Karriere vorantrieb. Entsprechende Vorwürfe wurden erhoben. Muss er beweisen, dass er doch wichtig für die Familie war? Mit seiner Anwältin ist er unzufrieden, weil sie ihn aufforderte darauf einzugehen.

Es geht hier um einiges Geld, das die Frau Beamtin lieber für sich behalten will. Kann ein Ehepartner vollständig vom Versorgungsausgleich ausgeschlossenn werden? 

Die Eheleute sind seit 30 Jahren verheiratet. Als Studenten kennengelernt, geheiratet 2 Kinder. Seit 20 Jahren sind beide etwa mit der Ausbildung fertig. Sie hat schnell Fuß gefasst, Lehrerin, bald verbeamtet. Er Gelegenheitsjobs, Versuche zur Selbständigkeit , aber eben wenig zum Einkommen beigetragen. Dafür hat er dann den Haushalt geschmissen. War für die Kinder da, die mitterweile groß sind, aber eindeutig Papakinder. Die jüngst lebte nach der Trennung einige Jahre bei ihm. Der Vorwurf des Schmarotzers hat ihn sehr getroffen, obwohl ihm klar ist, dass es eine Verfahrenstaktik ist. Muss er sich eventuell darauf einstellen mindestens gekürzt zu werden?
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#2
Was bei Frauen normal ist,
wird bei Männern als „Schmarotzer“ etikettiert.
Sie kann ihm ja die Lohnsteuer zurückzahlen die
sie mit Sicherheit durch die bessere Steuerklasse ergattert hat.

Mal anders gefragt, was gibt’s als Gegenleistung wenn er zustimmt?
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#3
Gesetzlich gibt es den Ausschluss des Versorgungsausgleichs. Die Schwelle ist aber extrem hoch und so wie die Situation geschildert ist, ist sie in diesem Fall meilenweit nicht erreicht. Festgelegt ist das in § 27 VersAusglG.

Das Gegenteil ist der Fall: Der Versorgungsausgleich ist genau für solche Fälle vorgesehen, Haushaltsführung, Kindererziehung und dadurch weniger Anwartschaften möglich. Ich würde sogar sagen, damit macht sich die Dame den Richter nicht zum Freund. Ich vermute, diese Schnapsidee hat sie irgendwo aufgeschnappt und gar nicht recherchiert.

Wenn die eigene Anwältin meint, darauf müsse eingegangen werden, dann sollte er sie noch gestern hochkant rauswerfen. Auch sonst ist eine gewisse Kulanz und Zurückhaltung auf Seiten des Vaters herauszulesen, was sicherlich auch die Ex zu solchen Wahnsinnsforderungen ermutigt hat. Er sollte sich nicht getroffen fühlen, sondern das nutzen was man ansonsten Vätern ohne mit der Wimper zu zucken aufs Auge drückt: Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich (und zwar konsequent), Ehegattenunterhalt.

Wahrscheinlich kommen weitere Trickversuche. Offenbar sind die Beiden auch in einer langen Trennungszeit. Dafür wird auch gerne ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs gefordert. Nix da: Wenn trotz Getrenntlebens ein Partner die Betreuung gemeinschaftlicher Kinder gemacht hat, gibts auch das nicht. Ein Anwalt weiss das, wenn er nicht völlig dement ist.
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#4
In diesem Zusammenhang ist auch noch folgendes beachten: wenn der Ehemann vom Versorgungsausgleich ausgeschlossen würde und dadurch im Alter der Sozialkasse anheim fallen würde, wäre eine solche Vereinbarung (möglicherweise in Form eines Vergleichs o.ä.) eine Vereinbarung zu Lasten Dritter und damit sittenwidrig und ungültig.
Der Gute soll sich auf nichts einlassen.
Im Zivilrecht (und das ist ein Scheidungsverfahren nun mal) kann ein jeder vortragen was er will, er muß nichts beweisen. Wenn allerdings die Gegenseite die vorgetragenen Vorwürfe unbeantwortet hinnimmt, kann das blöde ausgehen. Von daher würde ich raten, dass kurz und knapp auf die Vorhaltungen eingegangen wird wie folgt:

- dass die Ehefrau für den Lebensunterhalt sorgt und er für die Kinder war vereinbart. Es entsprach der ehelichen Praxis.
- da er die Hauptlast der Erziehung der Kinder trug, beantragt er die Zurechnung der Kindererziehungszeiten alleinig auf sein Rentenpunktenkonto.
- alle anderen Dinge wie Versuche zur Selbststänigkeit u.a. scheiterten wegen seiner Verpflichtung zur Kinderbetreuung.

So rum würde ich es versuchen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#5
Hier ein Link mit Fallbeispielen:

https://www.familienrecht-muenchen.de/Eh...eschlossen

Auf Deinen Freund nicht anzuwenden.

Ansonsten ist meinen Vorrednern nichts hinzu zu fügen. Anwälte, die so etwas raten, hinter dem Rücken des Mandanten mit der Gegenseite telefonieren und Dir dann vorschlagen "Mach das so. Wir sollten den Vergleich annehmen", nicht auf die Interessen und vorgebrachten Argumente des Mandanten hören und sie beachten (was deren Aufgabe ist) schmeißt man raus.

Kommt bei Männern ständig vor. Wie Alimen T schrieb: Bei Frauen normal. Männer gelten dann als Schmarotzer. Auch Anwälte sind verkappte Feministen,
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#6
Der Vorteil bei diesem Katalog der Unbilligkeiten ist, dass der entstanden ist mit dem Standardprinzip des Familienrechts im Hinterkopf, Unterhaltsmaximierung, maximale Vorteilsnahme durch Frauen befördern. Meistens sind es ja die Frauen, die vom Versorgungsausgleich profitieren und denen deshalb auch von der Rechtspflege alles zugeschustert wird, was nicht niet- und nagelfest ist.

Und das würde ich ohne einen Millimeter zu verschenken voll ausnutzen, keine Kompromisse, bei gar nichts. Es soll nehmen, was möglich ist. Steht sein Anwalt nicht auf derselben Position, ist es der falsche Anwalt.
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