10-06-2026, 23:06
(10-06-2026, 20:10)p__ schrieb: Solange der Anwalt nur berät, wird es nicht teuer, wenn aber eine Klage beginnt, dann schon.
Du hast doch nie was zu dieser Behandlung unterschrieben, oder?
Ich hab ihm das erstmal nur weitergeleitet, damit er das beurteilen kann.
Nee, natürlich habe ich nichts unterschrieben. Meiner Meinung nach müsste diese Rechnung an den zuständigen Landkreis gehen. Dieser hatte wohl sogar was im Januar lt. KM bekommen, allerdings auf das laufende Vaterschaftsfestellungsverfahren verwieseen. Der Lk will aus irgendeinem Grund wohl über mich versichern, hat sich aber selbst noch nicht bei mir gemeldet.
Offiziell stehe ich zum aktuellen Moment noch nicht mal in der Geburtsurkunde des Kindes, da das Gericht zum jetzigen Zeitpunkt die eigene Entscheidung noch nicht finalisiert hat. Also die Rechtkräftigkeit der Entscheidung steht erst in ca. einer Woche offiziell. Ab dem Zeitpunkt kann auch erst die Urkunde angepasst werden und vorher könnte ich das Kind auch ohnehin nicht bei mir mitversichern. Ich hab ja wie gesagt keine Dokumente und das Kind lebt bei der KM.
Für den Zeitraum wo diese Kosten aufgelaufen sind, war ich auch noch nicht Vater. Das liegt alles im letzten Jahr.
Ich bin gespannt was mein Anwalt sagt und ob das überhaupt noch irgendwie mit ins Familienrecht fällt.
Dass sich diese Aufnahmeinrichtung meldet für irgendwas hatte ich gar nicht aufm Schirm. Das wird langsam wirklich sehr unangenehm. Ich bin schon ein wenig erschrocken wie das alles heutzutage miteinander verzahnt ist. Dem Staat entgeht wohl kein Cent.
Ich mach mir schon Sorgen, ob demnächst gleich ne komplette Rechnung für den Aufenthalt beider folgt. Mittlerweile wundert mich nichts mehr. Wenn die fertig sind, hab ich vielleicht keine Rücklagen mehr über.

