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Eventuell Vater widerwillen
(10-06-2026, 20:10)p__ schrieb: Solange der Anwalt nur berät, wird es nicht teuer, wenn aber eine Klage beginnt, dann schon.

Du hast doch nie was zu dieser Behandlung unterschrieben, oder?

Ich hab ihm das erstmal nur weitergeleitet, damit er das beurteilen kann.
Nee, natürlich habe ich nichts unterschrieben. Meiner Meinung nach müsste diese Rechnung an den zuständigen Landkreis gehen. Dieser hatte wohl sogar was im Januar lt. KM bekommen, allerdings auf das laufende Vaterschaftsfestellungsverfahren verwieseen. Der Lk will aus irgendeinem Grund wohl über mich versichern, hat sich aber selbst noch nicht bei mir gemeldet.

Offiziell stehe ich zum aktuellen Moment noch nicht mal in der Geburtsurkunde des Kindes, da das Gericht zum jetzigen Zeitpunkt die eigene Entscheidung noch nicht finalisiert hat. Also die Rechtkräftigkeit der Entscheidung steht erst in ca. einer Woche offiziell. Ab dem Zeitpunkt kann auch erst die Urkunde angepasst werden und vorher könnte ich das Kind auch ohnehin nicht bei mir mitversichern. Ich hab ja wie gesagt keine Dokumente und das Kind lebt bei der KM.
Für den Zeitraum wo diese Kosten aufgelaufen sind, war ich auch noch nicht Vater. Das liegt alles im letzten Jahr. 

Ich bin gespannt was mein Anwalt sagt und ob das überhaupt noch irgendwie mit ins Familienrecht fällt. 
Dass sich diese Aufnahmeinrichtung meldet für irgendwas hatte ich gar nicht aufm Schirm. Das wird langsam wirklich sehr unangenehm. Ich bin schon ein wenig erschrocken wie das alles heutzutage miteinander verzahnt ist. Dem Staat entgeht wohl kein Cent. 
Ich mach mir schon Sorgen, ob demnächst gleich ne komplette Rechnung für den Aufenthalt beider folgt. Mittlerweile wundert mich nichts mehr. Wenn die fertig sind, hab ich vielleicht keine Rücklagen mehr über.
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Ok Stand heute bin ich weiter. Ich hab zwar noch nichts vom Anwalt gehört, aber die KM hat mir die Situation etwas verständlicher gemacht.
Mutter bleibt weiterhin für Behandlungskosten in der Verantwortung des Lk. Sie hat somit keine gKv. Die Kosten werden nur indirekt dadurch gedeckt, aber es besteht keine offizielle Versicherung. Versicherung und Asyl ist ein Thema für sich.
Das Kind muss aber über mich versichert werden. Da führt wohl kein Weg dran vorbei. Wäre die Mutter Bürgergeldempfängerin o. ä. wäre das alles nie Thema gewesen, da es dann ja eine gKv gäbe.
Sie gab mir zu verstehen, dass der Landkreis sich um alles kümmert sobald die korrigierte Geburtsurkunde vorliegt. "sich um alles kümmert" kann in dem Kontext aber auch bedeuten, die geben das an mich weiter und sagen "mach mal". Vielleicht dann auch wieder mit einer gewohnt kurzen Frist und maximalistischer Drohung die Krankenkosten sonst in Rechnung zu stellen.

Leider scheinen die Behörden und Ämter nicht perfekt untereinander zu kommunizieren, andernfalls wäre der Aufnahmebehörde vielleicht auch klar, dass der Landkreis dran ist und es noch keine neue Geburtsurkunde gibt.
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Spannend . Bei Impfungen wird die Moralkeule geschwungen und plötzlich kann der fürsorgliche Staat die Mutter eines in Deutschland geborenen Kindes nicht mitversichern, was bei Bürgergeldempfängern auch noch selbstverständlich ist .
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(11-06-2026, 14:17)Alimen T schrieb: Spannend . Bei Impfungen wird die Moralkeule geschwungen und plötzlich kann der fürsorgliche Staat die Mutter eines in Deutschland geborenen Kindes nicht mitversichern, was bei Bürgergeldempfängern auch noch selbstverständlich ist .

Das ist ein Punkt den ich leider auch nicht so ganz verstehe. Aber wenn ich die Behördenlogik seziere, dann ist es so, dass das Kind nun durch mich direkt deutscher Staatsbürger ist/bald wird und somit natürlich nichts im Asylsystem zu suchen hat. Die Mutter bleibt da wohl vorerst drin. Und da kommt es wohl für die Behörden zu einem kleinen Problem, da das Kind nun zwingend in die gesetzliche Krankenversicherung muss. Und die läuft wohl nur über mich. 
Sicher bin ich dabei nicht. Es kann auch sein, dass das ganz anders vonstatten geht. 

Ob diese Rückforderung der Aufnahmebehörde überhaupt rechtens ist, kann ich auch nicht sagen. Zahlen möchte ich den Betrag aber nicht. 
An keiner Stelle berufen die sich auf irgendeine Rechtsgrundlage, wie man es eigentlich sonst kennt. Die schreiben "liefer uns die Daten oder zahl, du Knecht". Naja, nicht im Wortlaut, aber ihr wisst wie sowas formuliert wird. 
Wenn ein Asylbewerber plötzlich Staatsbürger ist, gehen die doch auch nicht zum Jobcenter und fordern, dass die über die gKv jetzt rückwirkend die Krankenkosten eintreiben. 
Ob die Versicherung das rückwirkend macht ist genau so ein großes Fragezeichen.

Ich bin also mal wieder an dem Punkt - Ich weiß, dass ich nichts weiß.
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(11-06-2026, 16:05)Vollstreckungsziel schrieb: An keiner Stelle berufen die sich auf irgendeine Rechtsgrundlage, wie man es eigentlich sonst kennt. Die schreiben "liefer uns die Daten oder zahl, du Knecht". Naja, nicht im Wortlaut, aber ihr wisst wie sowas formuliert wird. 
Gibt es denn einen konkreten Ansprechpartner, optimalerweise mit Telefonnummer?

Ich würde da mit relativ offenen Karten spielen, denn normalerweise läuft alles uzahlungsfrei über die Krankenkasse. Natürlich akzeptierst du einfachso keine Zahlungspflichten etc., aber du kannst denen ja sagen, dass du nicht der Vater bist, weil es keine Geburtsurkunde mit deinem Namen gibt. Ohne Geburtsurkunde keine Krankenversicherung über dich. Dazu der allgemeine Hinweis, das solch eine Feststellung mindestens noch 3 Monate dauert und solltest du der offizielle Vater sein, dann gehst du auch gerne den offiziellen Weg über die Krankasse. Bis dahin müssen die sich einfach gedulden.

Wie gesagt, ich würde da anrufen und das klären, oder mich anrufen lassen. Geht das nicht dann per Mail klären.


Unabhängig davon: Sind die 4000€ Krankenkosten tatsächlich vom Kind? Klingt eher nach den Krankenhauskosten der Geburt oder irgendwas von der Mutter.

(26-05-2026, 23:05)Vollstreckungsziel schrieb: Darf ich mal fragen auf welchem Netto die meisten Kommentatoren hier so leben, also nach Abzug von KU, was quasi für Miete und fürs Leben bleibt?
Auch wenn meine Situation maximal weit von deiner entfernt ist:

Nettogehalt ca. 5,1k
Kredite ca. 1,8k
Unterhalt ca. 1,3k (Richterlicher Beschluss, minimal über Unterhaltsvorschuss)
Mir bleiben ca. 2k (Erhöhter Selbstbehalt)
Von den Krediten bleiben ca. 0.7k in meiner Tasche (Tilgungsanteil).

Rentenprognose nach Versorgungsausgleich (ausstehend) ohne Inflationsausgleich ca. 2500€.

Es soll dir zeigen: Leben geht problemlos weiter. Ich habe viele Kinder und eine Ex, trotzdem bleibt mehr als die Hälfte vom Nettogehalt bei mir. Endet der Unterhalt lebe ich königlich Big Grin
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