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		Meine Tochter 15 Jahre arbeitet in einem Kaffee. (Samstags) Kann ich ihr Einkommen vom Unterhalt abziehen? Der Beistandschaft haben sie das natürlich nicht gesteckt. Ist das schon Betrug?
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		100 EUR ihres Einkommens sind anrechnungsfrei. Vom Rest zählt die Hälfte. Wenn sie also 400 EUR im Monat (netto) verdienen würde, könntest du 300/2 = 150 EUR abziehen. Es zählt aber genau wie beim Verpflichteten das Jahreseinkommen/12 und nicht Einzelmonate.
Ob das sinnvoll und praktikabel ist, ist ne andere Sache.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		ist es Betrug, daß sie das nicht bei der Beistandschaft meldet?
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Nein. Wenn dein Einkommen höher wird und du es nicht von dir aus sagst, ist das auch kein Betrug. Du kannst aber deinerseits nachfragen, wenn wieder Auskunft fällig ist.