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		Hatte eine Scheidungsvereinbarung die bis einschließlich Februar 2021 Bestand hat. Ex Hat mich angeschrieben möchte möglichst Zeitnah den Kindesunterhalt regeln. Da ich ordentlich verdiene, kann es durchaus zu Streitereien kommen bezüglich des bereinigtem Einkommen kommen. Allerdings wird mit großer Wahrscheinlichkeit mein Einkommen 2020 deutlich schrumpfen.
- Hat jemand eine Idee welche Strategie der Ex dahinter stecken könnte das jetzt regeln zu wollen ? Ihr eigenes Einkommen ist ja nicht relevant da die Kinder bei Ihr den Lebensmittelpunkt haben.
- macht es Sinn sein Einkommen 2020 so richtig in den Keller zu bringen und Ausgaben zb. Altersvorsorge voll auszuschöpfen?
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		 (28-07-2020, 10:03)Ein Vater schrieb:  - macht es Sinn sein Einkommen 2020 so richtig in den Keller zu bringen und Ausgaben zb. Altersvorsorge voll auszuschöpfen?
Ja, das hilft, vor allem wenn man im höheren Einkommensbereich ist. Vorzuziehen sind Ausgaben, die man auch wieder leicht abwerfen kann, z.B. Eintritt in eine Kirche, um Kirchensteuer zu zahlen. Oder was einem dann doch zugute kommt, die private Altersvorsorge.
Kritisch wird das erst, wenn es Richtung Mangelfall geht, aber genau das ist ja bei dir nicht in Sicht. Ich würde also versuchen, den relevanten Berechnungszeitraum für den Kindesunterhalt so zu ziehen, dass er "günstig" für dich wird. So wie ich das verstehe, ist doch der Kindesunterhalt bis Februar 2021 mit geregelt?
	
 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Ja es ist ein Titel bis einschließlich 02/2021 vorhanden. Gerne würde ich das vorab klären wenn ich der Meinung bin das es, meinen Kindern, gegenüber gerecht ist. Ab wann kann den die Ex damit vor Gericht gehen? ich denke doch erst Februar 2021? Ich bezahle ja brav. 
Mangelfall ist es bei uns mit Sicherheit nicht. Es geht zwischen  Stufe 7 -10 für 3 Kinder. Ich bin bereit 7 zu zahlen zähneknirschend 8. Ex will natürlich mehr.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Wenn §1605 Abs. 2 noch keine Auskunft zulässt, verzögere so weit wie möglich. Zahle einstweilen den titulierten Betrag.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Na ja wenn ich das so lese bezahle ich ja Unterhalt bis 02/2021 der Tituliert ist und daher bin ich nicht zur Auskunft verpflichtet. Bis dann sind ja noch viele Monate. Ich nütze noch die Zeit bis dahin und warte was dann kommt.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Meine Kinder sind 3, 9 und 11