Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kosten vom Unterhalt abziehbar?
#1
Moin,

2023 und 2024 habe ich die wöchentlichen Reitstunden der Tochter sowie die Kosten für Reitabzeichen bezahlt.
Für 2025 informierte ich die Austrägerin 3 Wochen vorm Reitabzeichen, dass sie diesmal die Kosten dafür tragen soll, andernfalls würde die Tochter nicht daran teilnehmen dürfe.

Es kam natürlich keine Reaktion oder gar das Geld dafür (160 Euro)


Ich habe dann einfach frecherweise die 160 vom Unterhalt abgezogen.
Durfte ich das so einfach? 

Weil natürlich kam nach Zahlung des Unterhaltes direkt der Hinweis dass die 160 Euro fehlen würden. Ich sollte diese noch nachzahlen. Hab ich aber bisher noch nicht gemacht. 

Gestern kam dann der Hinweis, dass sie ihren Anwalt mit der Vollstreckung demnächst beauftragen würde sollte ich in den nächsten Tagen nicht zahlen.

Zahlen? Oder krieg ich das so durch?

Mit was für zusätzlichen kosten muss ich rechnen sollte ich stur bleiben?

Danke für Hilfe
Zitieren
#2
Nein. Kannst Du nicht abziehen.

https://www.haufe.de/id/kommentar/kosten...34331.html

Hier handelt es sich zwar um eine volljährige Tochter, aber das ist trotzdem übertragbar. (Obwohl ich es für ein Ding halte, [Unterschreitung des Mindestniveaus] mit Gäulen auch noch Mehrbedarf zuzugestehen)

Monatliche Raten lt. OLG: Nein - kein Mehrbedarf. Ist vom Unterhalt abgedeckt
Gebühren für das Unterstellen des Gauls: Ja - Mehrbedarf. Muss quotiert werden analog der beiderseitigen Einkommen
Zitieren
#3
Aber hier hat es doch auch funktioniert?!

https://dejure.org/dienste/vernetzung/re...F%20319/11
Zitieren
#4
Du hast aber einen Titel, in dem konkret steht, was zu bezahlen ist. Punkt. Wenn Du das nicht zahlst, kann unmittelbar vollstreckt werden.

In dem zitierten Fall wurde erst über den Unterhalt vor Gericht verhandelt.
Zitieren
#5
Ich kann mir gut vorstellen dass Anwaltskosten und Gerichtsvollzieherkosten draufgepackt werden .
Zitieren
#6
Wenn es keine laufenden Kosten sind würde ich es einfach nicht mehr bezahlen, dann muss auch nichts zurückgefordert werden.

Bei bereits laufenden Kosten aus Verträgen ist man in einer moralischen Zwickmühle. Eigentlich müsste es die Mutter vom Unterhalt zahlen. Tut sie aber nicht. Also müsste man den Vertrag kündigen. Nur wie erklärt man das dem Kind, dass es nicht mehr reiten geht?
Zitieren
#7
Da gebe ich Nintendo recht.
Sämtliche Zuwendungen streichen und auf den Kindesunterhalt verweisen und auf das Kindergeld
Am besten die Urkunde wegklagen mit der Begründung dass die Tochter zu dir ziehen will und der Tochter das als unverbindlichen Vorschlag mal schmackhaft machen..
Sonst hätte ich keinen besseren Vorschlag leider.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Kind, 20 Jahre, straffällig, ausbildung weg -> Kosten/Unterhalt? Manni 8 3.757 27-04-2022, 13:42
Letzter Beitrag: p__
  Anrechenbare Kosten auf Unterhalt Sven 68 45.826 09-04-2019, 13:41
Letzter Beitrag: Olivier

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste