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Abänderung KU Titel
#51
1. Schlagabtausch im Vorfeld ist immer schlecht, wenn man nicht sehr genau Bescheid weiss. Liefern oder nicht liefern. Lege vor, was der Richter verlangt.
2. Auch da: Sage, wie es ist, der Stand der Dinge.
3. Ja, sage das, der Richter muss dem aber nicht folgen.
4. Unbedingt.

Es ist doch dein Anwalt anwesend? Lass den machen und schalte dich nur ein, wenn der Mist baut, etwa die Auskunfts-Sperrfrist übergeht.
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#52
(01-04-2025, 09:05)p__ schrieb: 1. Schlagabtausch im Vorfeld ist immer schlecht, wenn man nicht sehr genau Bescheid weiss. Liefern oder nicht liefern. Lege vor, was der Richter verlangt.
2. Auch da: Sage, wie es ist, der Stand der Dinge.
3. Ja, sage das, der Richter muss dem aber nicht folgen.
4. Unbedingt.

Es ist doch dein Anwalt anwesend? Lass den machen und schalte dich nur ein, wenn der Mist baut, etwa die Auskunfts-Sperrfrist übergeht.

Ja, der Anwalt ist mit dabei. Genau das ist mein Plan, einschalten bei Themen die mir wichtig sind. daher sind die Tips aus dem Forum auch so wertvoll.
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#53
Gibt es eigentlich
einen Richtbetrag was so eine Abänderung des Titels um eine Stufe kosten könnte 2025 ?
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#54
Die Abänderung ist kostenlos. Wenn sie verweigert und per Gerichtsverfahren erzwungen wird, kostet das 800-1000 EUR.
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#55
Ok danke @ p_
dann könnte man auch in einem wisch auf 18 Jahren befristen lassen
oder auf die nächsten 6 oder 4 dürfte das gleiche kosten ?
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#56
Hallo zusammen,
bei mir geht es langsam dem Ende entgegen und ich kämpfe noch gegen die gegnerische Seite und den Richter.
Was mich gerade stützig macht, ist das meine volljährige Tochter mir immer noch nicht alle Unterlagen zur Unterhaltsberechnung vorgelegt hat. Es fehlen die Schulbescheinigung, Kontoauszüge der KM aus VuV und die Steuererklärung inkl. aller Anlagen.
Den Richter ist es auch egal, obwohl wir mehrmals darauf hingewiesen haben.
Aktuell bezahle ich einen geringen betrag Unterhalt aus Kulanz, obwohl der Titel ab 18. nicht mehr gilt. Das müsste ich doch gar nicht oder? Erst ab dem Zeitpunkt wenn alle Unterlagen vorliegen.
Kann mir jemand eine Info geben bitte....
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#57
Wenn es dem Richter egal ist, kann er sich darauf vorbereiten, dass seine Beschlüsse vom OLG hochkant aus der Tür geworfen werden. Auskunft ist zu erteilen, ohne Wenn und Aber.

Wenn der Titel nicht mehr gilt, muss auch nichts gezahlt werden. Kann aber hinterher einen Schwall geben, wenn Unterhalt gefordert wurde.
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#58
Danke für die Rückmeldung. ich werde berichten.
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#59
Hallo zusammen,

es ist einiges passiert, aber das Ende sehe ich doch nicht wirklich kommen.
Der Richter hat mittlerweile seit April zu zwei Güteverhandlungen eingeladen und wollte beide Parteien dazu bringen sich gütlich zu einigen. Jedes Mal haben wir argumentiert, dass das Verfahren nicht entscheidungsreif ist, da von der KM und dem volljährigen Kind keine vollständige Auskunft erteilt wurde. Das hat der Richter zur Kenntnis genommen, aber sah es trotzdem als gegeben an, einen Vergleichsvorschlag zu unterbreiten. Dieser hat mich maximal in die Pflicht genommen und die KM außen vorgelassen. Der Richter sah es als nicht angemessen an, dass der Unterhalt für das volljährige Kind gequotelt wird, sondern ich kann ruhig den Maximalbetrag bezahlen, den ich auch zahlen müsste, wenn ich allein unterhaltspflichtig bin. Das haben wir abgelehnt und den Vergleichsvorschlag nicht angenommen. Und das aus guten Gründen.
Aus meiner Sicht ist dieser Prozess wieder mal ein Paradebeispiel dafür, wie das gesamte System „Familiengericht und seine Helfer“ versuchen den KV maximal in Anspruch zu nehmen und die KM zu schützen versuchen.

Erstens:
Der Richter ist bei meinen Abzugspositionen wie Altersvorsorge, Fahrtkosten, etc. ziemlich genau und streng. Er möchte alles genau aufgezeigt bekommen und beim kleinsten Zweifel wird es halt nicht anerkannt. Meine sekundären Altersvorsorge berechnet er aus meiner Sicht nicht korrekt und wir weisen ihn immer wieder darauf hin. Seine Argumentation: „…. habe eine andere Rechtsauffassung ….“. Diese andere Rechtsauffassung bedeutet knapp 100€ mehr pro Kind pro Monat! Ganz konkret geht es um die Berechnung der sekundären Altersvorsorge, die sich gemäß den Leitlinien aus dem Gesamtbrutto ableitet. Das Gesamtbrutto ist wiederrum die Summe aus allen Einkunftsarten, wie z.B. aus nicht selbstständiger Arbeit, VuV, Renten, Kapitalerträgen etc. Aber nein, mit Gesamtbrutto ist aus Sicht des Richters nur das Brutto aus nicht-selbstständiger Tätigkeit und für die anderen Einkunftsarten darf keine sekundäre Altersvorsorge betrieben werden.

Zweitens:
Auf Basis der vorliegenden Unterlagen der KM ist ersichtlich, dass sie in einer abgezahlten Immobilie lebt und somit Wohnvorteil einzuberechnen ist. Und des Weiteren möchte die KM, wie in der Steuererklärung, Fahrtkosten in Höhe von gut 30% des Nettolohns in Abzug bringen. Einen Nachweis, dass die Fahrten auch durchgeführt wurden, gibt es natürlich nicht. Kein Fahrtenbuch, keine Tankstellenrechnung, keine Stempelzeiten auf der Arbeit oder was auch immer. Nur eine Bescheinigung von Arbeitgeber, dass die KM am besten täglich im Büro sein sollte. Den Wohnwert hat die KM lächerlich niedrig angesetzt und pauschal mit einem Wert angegeben. Es gibt keine Begründung oder Vergleichsmieten, die diesen Wohnwert bestätigen würden. Und bei den Fahrtkosten stützt man sich auf das Schreiben des Arbeitgebers. Dabei weiß ich aus der gemeinsamen Zeit, dass die meiste Arbeit im Home Office erledigt wurde, weil ansonsten die Fahrtkosten den Lohn aufgefressen hätten. Beides hat meine Anwältin bestritten und daraufhin gewiesen. Beim Wohnwert haben wir auf Basis von Vergleichsimmobilien einen Wohnwert aufgezeigt. Aber die KM muss bei weitem nicht so einen Beweisaufwand betreiben wie ich!

Alles im allen zieht sich die Sache und man versucht mich weich zu kochen. Aber ich lehne weiter ab, sofern es nicht zu meinem Vorteil ist oder die KM auf meine Kosten entlastet. Der Richter möchte einfach keine verbindliche Entscheidung treffen und versucht insbesondere mich zu einer gütlichen Einigung zu drängen.
Ende Oktober steht die nä. mündliche Verhandlung in der Hauptsache an, aber ich befürchte wieder nichts Gutes für mich. Mein Anwalt und ich sind schon darauf eingestellt eine Beschwerdeverfahren einzureichen. Zumal die Zeit für mich spielt, das volljährige Kind wird nächstes Jahr im Mai mit dem Abitur fertig und möchte eine Ausbildung machen. Das zweite Kind wird im März 2027 volljährig, womit die KM wieder bargeldunterhaltspflichtig wird. Diese Randbedingungen möchte ich ganz genau im Urteil des aktuellen Verfahrens direkt mitberücksichtigt wissen und entsprechend werden wir auch unseren Antrag bei der Verhandlung vortragen. Mal sehen was kommt.
Ich werde weiter berichten.
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#60
Wichtig ist, dass der Anwalt noch mitmacht. Denn Anwälte gieren auch nach Vergleichen, kann man doch eine leistungslos errungene Vergleichsgebühr kassieren.

Die Aufgabe, fehlende oder uneindeutige Belege zu bezweifeln ist nicht nur Aufgabe des Richters, sondern eure Aufgabe. Lasst dem Richter nicht die Freiheit, nach Gutherrenart Belege zu akzeptieren oder zu ignorieren, je nach dem ob sie vom Günstling oder Ungünstling kommen.
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#61
Hallo p__,

mein Anwalt macht mit, da es schon mehr als nur um die Gebühr geht. Da kann ich mich nicht beschweren.

Dem Richter halten wir immer den Spiegel vor und mein Anwalt bestreitet immer wieder die Darstellungen der Gegenseite. Gemäß meines Anwalts ist der Termin Ende Oktober wieder nicht entscheidungsreif, da nicht alle Auskünfte und Anlagen vorliegen.

Wir sind quasi darauf eingestellt eine Beschwerde beim OLG einzureichen und möchten entsprechend in aktuellen Fall alles aufzeigen und auf den Tisch bringen was geht.
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#62
Genau so. Sehr gut.
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#63
(10-02-2024, 12:44)emre schrieb: Hallo zusammen,


ich habe mal wieder ein Thema mit meiner Ex (so wie die meisten :-)).
Ich bin seit Januar 2023 geschieden und in diesem Zuge hatten wir im August 2022 eine Scheidungsfolgevereinbarung beim Notar beurkunden lassen. Ich habe zwei Kinder im Alter von 15 und 17 Jahren. In einer Scheidungsfolgevereinbarung hatten meine Ex und ich den KU von 750 pro Kind bis zum Abiabschluss vereinbart. Also ein statischer Unterhalt. Zusätzlichen haben wir noch folgende Formulierung in die Vereinbarung eingebracht:
"Die Erschienene zu 2 (meine Ex) erhebt bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Anspruch auf Offenlegung der Einkünfte oder Anpassung der Unterhaltsforderung"

Jetzt weiß ich nach der Selbstrecherche, dass der stat. Titel abgeändert werden. Aber meine Frage ist, ob der Passus als Freistellungsvereinbarung meiner Ex mir Gegenüber zu verstehen sein könnte. So könnte ich zumindest die Erhöhung des KU von meiner Ex zurück fordern.

Wie sind eure Meinung zu meinen Chancen?

Gruß
Emre

Kannst du nicht mit der Vereinbarung beim Richter argumentieren?
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