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(Unabgestimmte) Urlaubsplanung
#1
Guten Morgen, die Herren!

Kurze Wiederholung des bisher Geschehenen:
Vor knapp 1 Jahr wurde aus 3 Wochen Allein-Urlaub der Mutter "plötzlich" ein 3 Monatstrip in die Heimat, der nur durch Androhung von HKU Verfahren gestoppt werden konnte.
Danach, in Deutschland, gab's erstmal weitere 2 Monate Kindesentzug als extra oben drauf mit allen möglichen abstrusen Anschuldigungen mir gegenüber (Kindeswohlgefährdung, potenzielle Entführung usw. usf.) Bin durch das ganze Spektakel mit Jugendamt, VB, Mediation usw. gegangen ohne einen einzigen Makel, da weder Kindeswohlgefährdung noch eine potenzielle Kindesentführung auch nur ansatzweise nachgewiesen werden konnte.

Treffen ohne Mutti wurden vom Richter angeordnet, mit rascher Übernachtung zum Jahreswechsel. Treffen kamen zu Stande, Übernachtungen nicht.

Gegen die Ausweitung der (Kurz-) Treffen hat sich Mutti natürlich herzlichst gesträubt, genauso gegen die Übernachtungen.
Ausweitung der Treffen wurde wieder vom Richter zu meinen Gunsten ausgeweitet, wieder unter Zustimmung des JA und des VB.
Übernachtungen angesprochen, aber nicht schriftlich fixiert, da (wahrscheinlich) der Richter von einer gütlichen Einigung in Zukunft ausging, ebenso Urlaubsregelung.

Mutti kann nicht die Treffen verhindert, Kind genießt das regelmäßige Zusammensein mit dem Vater, ist aber gegen Übernachtungen & verhindert diese aktiv mit abstrusen Behauptungen.
Mutter versucht permanent in das Geschehen um KITA & den alleinigen Umgang des Vaters mit dem Kind einzugreifen, leistet sich noch andere Sachen (Beleidigungen, vorsätzlicher Betrug beim UHV). Sie kommt allgemein nicht klar, dass sie jetzt eigentlich nichts erreicht hat & nicht ihren Willen durchsetzen konnte.

Was jetzt relevant ist:
Mutti will für 4 Wochen in den Urlaub mit dem 2-jährigen Sohn, natürlich wird mir das als Fakt präsentiert, nicht als zu diskutierende Option.

Prinzipiell weiß ich jetzt schon, dank RA & einer weiteren pro-bono Rechtsberatung, dass mir dank einer fehlenden Urlaubsregelung etwas die Hände gebunden sind.
Mich würde interessieren wie man das jetzt taktisch / strategisch gut verarbeiten kann für das baldige Hauptverfahren in dem der Umgang wieder erweitert wird (Übernachtungen) 

Bis jetzt habe ich die Ankündigung des 4 Wochen Urlaubs im Heimatland stillschweigend zur Kenntnis genommen, weder bejaht (werde ja auch nicht gefragt, sondern nur informiert) noch verneint.

Mein RA meinte der Richter war schon beim letzten Mal not very amused über die Ex, aber einem Eilverfahren bzgl. des Urlaubs wäre er auch nicht positiv gesinnt -
was sind also meine Optionen, liebe Leidensgenossen? Kröte schlugen und im Hauptverfahren nutzen oder zumindest schriftlich Bedenken anzeigen, so dass es am Ende nicht heißt "sie haben ja nichts gesagt"
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#2
Wie oft hast du Das Kind gesehen, die letzten 12 Monate?
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#3
(28-06-2026, 12:06)Aufstieg schrieb: Wie oft hast du Das Kind gesehen, die letzten 12 Monate?

Regelmäßig, ab Oktober 2025, für 2h, 2x die Woche.
Ab März 2026, regelmäßig, 2-3x die Woche für mind. 4h+
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#4
Kröte schlucken und im Hauptverfahren nutzen. Natürlich schriftlich gegenüber der Mutter Bedenken anmelden.
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#5
(28-06-2026, 11:30)CherryMenthol schrieb: Mich würde interessieren wie man das jetzt taktisch / strategisch gut verarbeiten kann für das baldige Hauptverfahren in dem der Umgang wieder erweitert wird (Übernachtungen)

Ich würde es anführen und mit der Begründung, dass diese endlosen erzwungenen plötzlichen Komplettunterbrechnungen sehr schädlich für das Kindeswohl sind, weil die Beziehung zum Vater darunter leidet. Symptom ist eben jene Nicht-Übernachtung. Das Kind schafft es nicht, eine vertrauensvolle Beziehung zum Vater aufzubauen, weil der wie vom Fallbeil abgeschnitten monatelang keinen Kontakt haben kann.

Stelle die nicht Auslandsreise in Frage, sondern die Dauer und den dadurch unterbrochenen Beziehungsaufbau zum Kind. Du bist der Vater, du und das Kind haben das Recht und die Pflicht, eine innige Beziehung zueinander zu haben, nicht weniger wie das Kind zur Mutter hat.
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#6
(28-06-2026, 21:58)expat schrieb: Kröte schlucken und im Hauptverfahren nutzen. Natürlich schriftlich gegenüber der Mutter Bedenken anmelden.

(28-06-2026, 22:11)p__ schrieb: Ich würde es anführen und mit der Begründung, dass diese endlosen erzwungenen plötzlichen Komplettunterbrechnungen sehr schädlich für das Kindeswohl sind, weil die Beziehung zum Vater darunter leidet. Symptom ist eben jene Nicht-Übernachtung. Das Kind schafft es nicht, eine vertrauensvolle Beziehung zum Vater aufzubauen, weil der wie vom Fallbeil abgeschnitten monatelang keinen Kontakt haben kann.

Stelle die nicht Auslandsreise in Frage, sondern die Dauer und den dadurch unterbrochenen Beziehungsaufbau zum Kind. Du bist der Vater, du und das Kind haben das Recht und die Pflicht, eine innige Beziehung zueinander zu haben, nicht weniger wie das Kind zur Mutter hat.

Danke euch zwei. Noch kurze Detailfragen:
  • Timing: Der Antrag für's Hauptverfahren wird ja gerade geschrieben & vor Einreichung beim Amtgericht mir vorgelegt. 
    Das Schreiben mit Bedenken vor der Eröffnung des Hauptverfahrens oder nach der Eröffnung des Hauptverfahrens los schicken? Macht's überhaupt einen Unterschied?
    Will der Gegenseite keinen noch so kleinen Vorteil gönnen.

  • Zusätzliches Argument:
    Die Ex hat auf Biegen und Brechen (mittels Gericht) die möglichst schnelle Eingewöhnung des Kindes in der KITA "erzwungen", jetzt knapp 4 Wochen nach Eingewöhnung kommt die Nachricht mit dem 4 Wochen Urlaub - keiner von uns hat eine Glaskugel, aber trotz kollossaler Anstrengung und unnachgiebigen Verständnis für alles was Mütter so tun erkenne ich kaum einen Vorteil daran, ein Kleinkind, dass sich gerade an die KITA gewöhnt hat, da wieder rauszureißen. (Die KITA hat nur 2 Wochen zu)
    Natürlich habe ich ähnliche Bedenken schon beim Gespräch nach der Eingewöhnung der Erzieherin geäußert, aber die Erzieherin hat mir dann gesagt, dass könnte man alles nicht so genau sagen: jedes Kind sei total verschieden (komischerweise funktioniert das Argument immer bei Müttern, aber nie bei Vätern)
    Auch noch mal betonen im Bedenkenschreiben? 
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