28-06-2026, 11:30
Guten Morgen, die Herren!
Kurze Wiederholung des bisher Geschehenen:
Vor knapp 1 Jahr wurde aus 3 Wochen Allein-Urlaub der Mutter "plötzlich" ein 3 Monatstrip in die Heimat, der nur durch Androhung von HKU Verfahren gestoppt werden konnte.
Danach, in Deutschland, gab's erstmal weitere 2 Monate Kindesentzug als extra oben drauf mit allen möglichen abstrusen Anschuldigungen mir gegenüber (Kindeswohlgefährdung, potenzielle Entführung usw. usf.) Bin durch das ganze Spektakel mit Jugendamt, VB, Mediation usw. gegangen ohne einen einzigen Makel, da weder Kindeswohlgefährdung noch eine potenzielle Kindesentführung auch nur ansatzweise nachgewiesen werden konnte.
Treffen ohne Mutti wurden vom Richter angeordnet, mit rascher Übernachtung zum Jahreswechsel. Treffen kamen zu Stande, Übernachtungen nicht.
Gegen die Ausweitung der (Kurz-) Treffen hat sich Mutti natürlich herzlichst gesträubt, genauso gegen die Übernachtungen.
Ausweitung der Treffen wurde wieder vom Richter zu meinen Gunsten ausgeweitet, wieder unter Zustimmung des JA und des VB.
Übernachtungen angesprochen, aber nicht schriftlich fixiert, da (wahrscheinlich) der Richter von einer gütlichen Einigung in Zukunft ausging, ebenso Urlaubsregelung.
Mutti kann nicht die Treffen verhindert, Kind genießt das regelmäßige Zusammensein mit dem Vater, ist aber gegen Übernachtungen & verhindert diese aktiv mit abstrusen Behauptungen.
Mutter versucht permanent in das Geschehen um KITA & den alleinigen Umgang des Vaters mit dem Kind einzugreifen, leistet sich noch andere Sachen (Beleidigungen, vorsätzlicher Betrug beim UHV). Sie kommt allgemein nicht klar, dass sie jetzt eigentlich nichts erreicht hat & nicht ihren Willen durchsetzen konnte.
Was jetzt relevant ist:
Mutti will für 4 Wochen in den Urlaub mit dem 2-jährigen Sohn, natürlich wird mir das als Fakt präsentiert, nicht als zu diskutierende Option.
Prinzipiell weiß ich jetzt schon, dank RA & einer weiteren pro-bono Rechtsberatung, dass mir dank einer fehlenden Urlaubsregelung etwas die Hände gebunden sind.
Mich würde interessieren wie man das jetzt taktisch / strategisch gut verarbeiten kann für das baldige Hauptverfahren in dem der Umgang wieder erweitert wird (Übernachtungen)
Bis jetzt habe ich die Ankündigung des 4 Wochen Urlaubs im Heimatland stillschweigend zur Kenntnis genommen, weder bejaht (werde ja auch nicht gefragt, sondern nur informiert) noch verneint.
Mein RA meinte der Richter war schon beim letzten Mal not very amused über die Ex, aber einem Eilverfahren bzgl. des Urlaubs wäre er auch nicht positiv gesinnt -
was sind also meine Optionen, liebe Leidensgenossen? Kröte schlugen und im Hauptverfahren nutzen oder zumindest schriftlich Bedenken anzeigen, so dass es am Ende nicht heißt "sie haben ja nichts gesagt"
Kurze Wiederholung des bisher Geschehenen:
Vor knapp 1 Jahr wurde aus 3 Wochen Allein-Urlaub der Mutter "plötzlich" ein 3 Monatstrip in die Heimat, der nur durch Androhung von HKU Verfahren gestoppt werden konnte.
Danach, in Deutschland, gab's erstmal weitere 2 Monate Kindesentzug als extra oben drauf mit allen möglichen abstrusen Anschuldigungen mir gegenüber (Kindeswohlgefährdung, potenzielle Entführung usw. usf.) Bin durch das ganze Spektakel mit Jugendamt, VB, Mediation usw. gegangen ohne einen einzigen Makel, da weder Kindeswohlgefährdung noch eine potenzielle Kindesentführung auch nur ansatzweise nachgewiesen werden konnte.
Treffen ohne Mutti wurden vom Richter angeordnet, mit rascher Übernachtung zum Jahreswechsel. Treffen kamen zu Stande, Übernachtungen nicht.
Gegen die Ausweitung der (Kurz-) Treffen hat sich Mutti natürlich herzlichst gesträubt, genauso gegen die Übernachtungen.
Ausweitung der Treffen wurde wieder vom Richter zu meinen Gunsten ausgeweitet, wieder unter Zustimmung des JA und des VB.
Übernachtungen angesprochen, aber nicht schriftlich fixiert, da (wahrscheinlich) der Richter von einer gütlichen Einigung in Zukunft ausging, ebenso Urlaubsregelung.
Mutti kann nicht die Treffen verhindert, Kind genießt das regelmäßige Zusammensein mit dem Vater, ist aber gegen Übernachtungen & verhindert diese aktiv mit abstrusen Behauptungen.
Mutter versucht permanent in das Geschehen um KITA & den alleinigen Umgang des Vaters mit dem Kind einzugreifen, leistet sich noch andere Sachen (Beleidigungen, vorsätzlicher Betrug beim UHV). Sie kommt allgemein nicht klar, dass sie jetzt eigentlich nichts erreicht hat & nicht ihren Willen durchsetzen konnte.
Was jetzt relevant ist:
Mutti will für 4 Wochen in den Urlaub mit dem 2-jährigen Sohn, natürlich wird mir das als Fakt präsentiert, nicht als zu diskutierende Option.
Prinzipiell weiß ich jetzt schon, dank RA & einer weiteren pro-bono Rechtsberatung, dass mir dank einer fehlenden Urlaubsregelung etwas die Hände gebunden sind.
Mich würde interessieren wie man das jetzt taktisch / strategisch gut verarbeiten kann für das baldige Hauptverfahren in dem der Umgang wieder erweitert wird (Übernachtungen)
Bis jetzt habe ich die Ankündigung des 4 Wochen Urlaubs im Heimatland stillschweigend zur Kenntnis genommen, weder bejaht (werde ja auch nicht gefragt, sondern nur informiert) noch verneint.
Mein RA meinte der Richter war schon beim letzten Mal not very amused über die Ex, aber einem Eilverfahren bzgl. des Urlaubs wäre er auch nicht positiv gesinnt -
was sind also meine Optionen, liebe Leidensgenossen? Kröte schlugen und im Hauptverfahren nutzen oder zumindest schriftlich Bedenken anzeigen, so dass es am Ende nicht heißt "sie haben ja nichts gesagt"

