Hallo!
Sohnemann musste wie die Mutter in die Psychatrie für 3 Monate. Kosten über 60.000 Euro.....unfassbar.
7.000 wurden nicht erstattet. Ich hatte der grundsätzlichen Unterbringung zugestimmt.
Die 7000 sind vor allem wegen einer Einzelzimmerunterbringung nicht erstattet.
1. Diese Art der nicht erstattungsfähigen Unterbringung erhielt ich erst bei der Abrechnung zur Kenntnis.
Bin ich trotzdem haftbar?
2. Ich war nicht leistungsfähig, da ich Unterhalt für 5 Kinder gezahlt hatte und am notwendigen Selbstbehalt. Nun ist, durch die unsägliche Rechtsprechung des BGH - Naturalunterhalt - die Mutter selbst auch nur knapp über dem angemessenen Selbstbehalt , wenn man den Naturalunterhalt, den sie angeblich leistet, abzieht.
Muss ich trotzdem nichts zahlen,, weil sie eben 100% bei der üblichen Quotenberechnung zahlen muss. Auch wenn es letztlich ein Abstottern über Jahre bedeutet?
3. Durch einen Fehler erhielt ich den Aufnahmebericht. Es lagen multiple Störungen vor, die einen höheren Erstattungsfaktor gerechtfertigt hätten. Ich hatte meine Ex aufgefordert Widerspruch einzulgegen gegen die zu geringe Erstattung und mir diesen Widerspruch nachzuweisen. Hat sie natürlich nicht getan.
Wie wirkt sich das aus?
Dankeschön
Sohnemann musste wie die Mutter in die Psychatrie für 3 Monate. Kosten über 60.000 Euro.....unfassbar.
7.000 wurden nicht erstattet. Ich hatte der grundsätzlichen Unterbringung zugestimmt.
Die 7000 sind vor allem wegen einer Einzelzimmerunterbringung nicht erstattet.
1. Diese Art der nicht erstattungsfähigen Unterbringung erhielt ich erst bei der Abrechnung zur Kenntnis.
Bin ich trotzdem haftbar?
2. Ich war nicht leistungsfähig, da ich Unterhalt für 5 Kinder gezahlt hatte und am notwendigen Selbstbehalt. Nun ist, durch die unsägliche Rechtsprechung des BGH - Naturalunterhalt - die Mutter selbst auch nur knapp über dem angemessenen Selbstbehalt , wenn man den Naturalunterhalt, den sie angeblich leistet, abzieht.
Muss ich trotzdem nichts zahlen,, weil sie eben 100% bei der üblichen Quotenberechnung zahlen muss. Auch wenn es letztlich ein Abstottern über Jahre bedeutet?
3. Durch einen Fehler erhielt ich den Aufnahmebericht. Es lagen multiple Störungen vor, die einen höheren Erstattungsfaktor gerechtfertigt hätten. Ich hatte meine Ex aufgefordert Widerspruch einzulgegen gegen die zu geringe Erstattung und mir diesen Widerspruch nachzuweisen. Hat sie natürlich nicht getan.
Wie wirkt sich das aus?
Dankeschön

