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Unterhalt, gerichtliche Verfügung, ALG2
#1
Hallo!
Ich habe mich hier durchs Forum gelesen, und hätte mal ein paar Fragen bezüglich Kindesunterhalt, Jugendamt und dem Gericht...

Kurz zur Vorgeschichte: Es ist schon einige Jahre her, da traf ich eine Frau. Trotz angeblicher Pillennahme wurde sie nach wenigen Monaten schwanger. 
Während der Schwangerschaft, ungefähr im 4. Monat ging sie mir dann Fremd und trennte sich daraufhin von mir. 
Noch bevor das Kind überhaupt auf der Welt war, beantrage sie Beistand übers Jugendamt und Unterhaltsvorschuss.. 
Der darauffolgende Vaterschaftstest über das damalige Amtsgericht war leider Positiv. 
Mit dem neuen Stecher, mit dem sie mir fremdging, war auch nach wenigen Monaten Schluss. 
Sie hatte mich nach der Trennung auch vor Polizei und später Gericht für alle möglichen Kleinigkeiten die sie über mich wusste angeschwärzt... Lappalien , eigentlich. 
Irgendwie war sie wütend, dass es mit dem neuen nicht klappte, und als ich mich dann anrief, und mich "fragte" ob ich sie zurücknehme, und ich dies verneinte, flippte sie völlig aus. 
Nach all dem Fremdgehen, anschwärzen, wollte ich mit so jemandem nicht mehr zusammen sein.

Damals wie heute habe ich keinen Cent Unterhalt bezahlt. 
Kurz vor der Geburt bin ich ins ALG2 gerutscht, unter anderem durch psychischen Kram, auch mit der Ex..

Das damalige Jugendamt hier vor Ort, schrieb und rief mich in knapp 4,5 Jahren eigentlich nur wenige male an, verlangte ALG2 bescheide, und ließ mich bis dato komplett in Ruhe.

Durch Umzug lebt besagte Ex jetzt aber seit etwas über einem Jahr im dunklen Bundesland. 
Das Jugendamt vor Ort lässt einfach nicht locker, forderte trotz ALG2 bescheide immer Nachweise über Bemühungsnachweise Arbeit zu finden, Kontoauszüge etc. 

Ende 2025 flatterte dann ein Brief vom Gericht ins Haus, "Vereinfachtes Unterhaltsverfahren". 
Ich schickte abermals ALG2 bescheide und gab an, keinen Besitz zu haben. (was eigentlich auch stimmt).
Jetzt kam aber eine gerichtliche Verfügung mit einer Notfrist von 2 Wochen zur Titulierung inklusive fiktives Einkommen. 
Ich soll Vollzeit + Minijob arbeiten. Gefordert wird auch das Geld ab 2025 bis heute, mit knapp 3800€ "Rückstand". 
Und ich soll die kosten für das Verfahren bezahlen. 
Weiter heißt es: "Für den Fall, dass eine Verteidigungsbereitschaft nicht innerhalb der Notfrist angezeigt wird, wird durch Versäumnisurteil entschieden." 

Daraufhin meldete ich mich bei einer Anwältin aus besagtem Bundesland, und vereinbarte ein Gesprächstermin für Anfang nächster Woche, die zwei Wochen Frist läuft also noch.

Ich leide seit 3 Jahren an Reizdarm, chronisches Erschöpfungssyndrom, Depressionen.. 
Tingel deshalb 1-2 Mal im Monat zu diversen Ärzten, Zahle einige Untersuchungen auch Privat. 
Mit meiner Hausärztin sprach ich vor einiger Zeit schon über ein Gutachten, das zumindest meine Leistungsfähigkeit auf 75 oder 50 % einschränkt. 
Ergibt dies Sinn?..
Wie gehe ich weiter vor.. Bitte helft mir, die Sache zermürbt mich nur um so mehr gerade. 

Ich lebe glücklich mit einer neuen Partnerin seit 4 Jahren zusammen, würde es helfen, wenn wir ein Kind bekommen würden? 
Bis jetzt war ich von der ersten Erfahrung noch so fertig, dass ich es tunlichst vermieden habe ein weiteres Kind zu zeugen.

Danke für eure Antworten im voraus.
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#2
Wenn Du nichts hast, kann dir das doch komplett egal sein.
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#3
Naja, zumindest war ich bis dato Schuldenfrei.. aber so komme ich wohl nicht aus der Nummer raus? Das Auto und Moped laufen seit einiger Zeit auf die Freundin. Ich dachte halt, es wäre möglich irgendwie eleganter aus der Sache rauszukommen. Eingeschränkte Leistungsfähigkeit, Teilzeit, aufstocken? Zumindest nicht zehntausende Euro Schulden..
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#4
Wenn du nicht arbeitest und niemals arbeiten wirst (wonach es sich anhört) dann sollte es dir egal sein, ja.
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#5
Herzlich willkommen im Forum.
Ja aufstocken wäre am sinnvollsten.
Am besten wäre noch eine Umgangsvereinbarung
Für das Kind.
Das zahlt auch das Jobcenter ( 20 Cent pro Kilometer)
Bei nicht erwerbstätigen singt auch der Selbstbehalt.
Ein weiteres Kind wäre nicht so hilfreich, weil in einer intakten Beziehung
Wohl bei beiden Eltern das Einkommen, berücksichtigt wird.
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#6
(14-05-2026, 20:53)Wuppen schrieb: Ich lebe glücklich mit einer neuen Partnerin seit 4 Jahren zusammen, würde es helfen, wenn wir ein Kind bekommen würden? 
Bis jetzt war ich von der ersten Erfahrung noch so fertig, dass ich es tunlichst vermieden habe ein weiteres Kind zu zeugen.

Tatsächlich helfen wird dir gar nichts, aber wenn man sowieso am Ende ist kann man auch weitere Kinder machen und sie betreuen. Das kann erfüllender sein wie sich nur auf seine Krankheiten zu konzentrieren. Genau das war mein Weg, habe ihn nie bereut. Das Jugendamt versucht heute noch, angebliche Schulden einzutreiben, leider bin ich unpfändbar. Ähnlich wie bei dir, was läuft, das läuft über Dritte.

Ansonsten aufstocken (dafür musst du aber arbeitsfähig sein und darfst nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer leistungsfähigen Person leben) oder Schulden auch ohne Kind ignorieren.

Krankheit geltend machen und Gutachten anbieten ist sinnvoll, hat aber geringe Aussichten auf Erfolg vor Gericht. Den Krankheitsausgang akzeptieren Richter fast nie. Es gibt Fälle, in denen Endstadium-Krebskranke im Hospiz verurteilt wurden. Das Juristengesockse scheisst generell auf Recht und Unterhaltspflichtige.
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#7
Reicht es denn aus zwecks Pfändung, wenn die Freundin im Fahrzeugbrief, und ich im Fahrzeugschein stehe? Die Versicherung läuft auch über sie.. Es ist quasi ihr Fahrzeug
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#8
Und macht eine ggf. Übertragung so kurz vor dem drohenden Titel samt Pfändung Sinn?
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#9
In deiner Lage solltest du alles nutzen, auch wenn das keine Probleme löst, sondern nur Chancen erhöht. Machs einfach.
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