Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Hochstrittig...Wenn das Geld knapp wird was tun?
#26
Themen zusammengefügt. Fallthreads sind sinnvoller, damit die Informationen und die Geschichte beisammen sind und Wiederholungen über die Hintergründe nicht nötig sind.
Zitieren
#27
@zierfischimporör: warte BIS eine pfändung eintrifft! dann sofort PFSchKonto! erst dann!
Zitieren
#28
Hallo,

so wie hier vorgeschlagen wollte ich mich um die Einrichtung des Pfändungsschutzkontos kümmern. Wenn ich das tue dann erhalte den folgenden Kommentar.


Bitte beachten Sie:
Nach Umstellung in ein Pfändungsschutzkonto sind Verfügungen nur noch innerhalb des Pfändungsfrei-betrags möglich. Weiteres Guthaben außerhalb der Pfandsumme steht zukünftig NICHT mehr zur Verfü-gung und kann NICHT nicht verfügt werden. Bei ausreichendem Guthaben nutzen Sie bitte zuerst folgen-den Auftrag "Pfändung - Zahlung / Teilzahlung an Gläubiger" um die Forderung zu begleichen.


Als Hintergrund ich bekomme Ende Januar einen Bonus, der mir dann erstmal den Dispo ausgleichen wird und darüber hinaus vorläufig etwas Guthaben, das wir dann aber rapide abschmelzen, sofern die Anwaltskosten wieder dazu kommen.

Macht es Sinn daher abzuwarten, wenn die Zubuchung Januar erfolgt ist und danach erst Pfändungs-schutzkonto einzurichten. Dieser Vermerk hört sich ganz schön kompliziert an..
Zitieren
#29
(30-12-2025, 11:49)p__ schrieb: Es kann strategisch günstig sein, auch erst dann die Geschichte mit dem zweiten Konto anzubringen, bis dahin kann man vielleicht noch weitere Erkundigungen über die "Tätigkeiten" der Dame einholen, über Dritte. Es kommt nicht gut für sie, wenn vor Gericht Betrug damit auffliegt. Ist sie schon im Vorfeld informiert, kann sie noch teils was zugeben, teils was besser verbergen.

Kannst du mir nochmal sagen, wenn du hier mit Dritten meinst? Einen Detektiv?
Zitieren
#30
Ein Pfändungsschutzkonto kannst du auch erst später einrichten. Für Unterhaltssachen wird es auch gar nicht den großen Nutzen haben, außer du hast wirklich klassische Pfändungen.

Natürlich wäre ein Detektiv hier durchaus denkbar, aber die Kosten übersteigen hier den Nutzen. Über Dritte wäre z.B. über gemeinsame Bekannte, generell involvierte Personen, etc. Vor Gericht wird dir das vermutlich alles nicht sonderlich nutzen.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Mehr arbeiten – weniger Geld: Wenn Leistung bestraft wird Matthias 14 2.457 28-08-2025, 22:16
Letzter Beitrag: Alimen T
  Wieso Unterhalt zahlen wenn Kind arbeitslos wird? Markus Müller 2 4.695 11-01-2020, 11:30
Letzter Beitrag: p__
  Zusammenveranlagung u. wenn die Unterschrift verweigert wird Nappo 3 5.433 19-10-2017, 13:04
Letzter Beitrag: Helmute2000

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste