Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Bafög Art. 37 Abs 1
#1
Hallo Gemeinde,

seit Anfang des Jahres hat sich auch Bafoeg an mich gewandt. Mein minderjähriger Sohn nahm an einem außerschulischen Austauschprogramm außerhalb Europas teil. Obwohl er anscheinend ein Wenig Zeit an einer örtlichen Schule verbringen würde, dies würde aber nicht auf seine reguläre deutsche Schulbildung angerechnet.

Damals war von Gebühren keine Rede. Jedoch aus anderen Gründen war ich gegen seine Teilnahme, wurde aber von seiner Mutter überstimmt.
Doch nun behauptet Bafoeg, die grundsätzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme für einen „Schüleraustausch“ sei unstrittig.


Wie sollte ich hier vorgehen - Bafoeg ist hier in Vorleistung getreten ist und entsprechend meine Einkuenfte, Steuer u. Sozialabgaben einsehen moechte?

Ebenso: 1. sind Bafoeg und Behoerden mittels Datenbanken vernetzt oder arbeiten die unabhaengig von einander und 2. wie hartneckig ist Bafoeg bei deren Versuch Gelder einzusammeln - derzeit pruefen sie ob einen Zivielrechlichen Unterhaltanspruch durchzusetzen ist. 

Wie ueblich waere ich euch sehr Dankbar fuer euren Feedback, best wishes from European / non-EU Ausland,

(mit Hilfe von Google Translate)
Panto
Zitieren
#2
Erstmal: Deine Unterhaltspflicht geht weiter und auch die Mutter bleibt berechtigt. https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...p?tid=3995

Ferner: Die zusätzlichen Kosten für den Schüleraustausch/Aufenthalt/wasauchimmer können Sonderbedarf, Mehrbedarf oder gar kein Bedarf sein. Schicken die Eltern das Kind einvernehmlich zum Schüleraustausch, haften sie gemäss Einkommensanteilen. Ohne Zustimmung eines Elternteils wird es schwierig, da sind wir im Bereich der flexiblen Rechtssprechung, mal so, mal so. Dafür gibt es alle möglichen Kriterien und Urteile, zum Beispiel wird behauptet, es käme auf die "Angemessenheit" des Aufenthalts an. In deinem Beitrag sehe ich keinen Ansatzpunkt für die Kostenübernahme oder gegen die Kostenübernahme. Die Aussage des Bafög-Amts ist falsch, so eindeutig ist das nicht.
Zitieren
#3
Dank P_ - much appreciated!
Panto
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste