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Gestern, 17:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 17:59 von CherryMenthol.)
Kurze Rekapitulation der Situation bei mir:
- Nicht verheiratet, 1 Kind (unter 3 Jahre)
- Habe meine Arbeitszeit reduziert per Änderungsvertrag 3 Monate vor der Trennung, um mehr Zeit für Kinderbetreuung zu haben.
- offizielle Trennung erfolgte knapp eine Woche nach Inkrafttreten der neuen Arbeitszeit & stark reduziertem Einkommen (-50%)
- bisher zahle ich den Mindestunterhalt für das Kind
Durch Entfernung zur Arbeitsstelle und niedrigerem Brutto-Einkommen (seit knapp 3 Monaten) ist der Mindestunterhalt machbar, Betreuungsunterhalt aber nicht.
Meine Arbeitskapazität wurde (über-)kompensiert durch eine Vollzeit-Neueinstellung (kann auch vom Chef bestätigt werden)
Wie sich die meisten jetzt sicherlich vorstellen können ist das natürlich nicht im Interesse der Ex.
Ihre Anwältin fordert Betreuungs- & Kindesunterhalt gemäß des "alten" Bruttoeinkommens (+freiwilligen Bonus) lange, lange vor der Trennung zu berechnen, fordert angeblich ausgebliebenen Unterhalt gemäß dieser Annahme und kommt mit Titulierung über Jugendamtsurkunde daher gekrochen.
"Angeblich" will die Ex ab Winter 2026 wieder anfangen zu arbeiten (Kita Platz bereits vorhanden), was dazu führt das sie ein (gutes) TZ-Gehalt (Beamtin, A13) erhält.
Was wäre eine geschickte Vorgehensweise?
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Unterhalt wird nach dem Einkommen der letzten 12 Monate berechnet. Damit hast du ein Problem, denn in diesen Zeitraum fällt grösstenteils dein höheres Einkommen. Das Risiko vor allem beim Kindesunterhalt ist gross, dass du auch daran orientiert zahlen musst und man dir sagt, du könntest ja später eine Herabsetzung versuchen.
Die Frage ist auch, warum du reduziert hast. Hast du da keinen guten Grund, wird man dir automatisch unterstellen, du wolltest im Vorgriff auf die Trennung nur deine kommenden Unterhaltspflichten drücken und dir wird für die letzten drei Monate sogar fiktives Einkommen unterstellt. Gab es sachliche Gründe? Überlastung, gesundheitliche Probleme, Umstrukturierung im Betrieb, vertragliche Änderung, Betreuungspflichten? Was kannst du nachweisen? Gibt es sie jetzt noch? Zum Beispiel das Wechselmodell mit dem Kind?
Das verlogene Juristengesockse lügt sich dabei auch §1603 BGB zurecht und erfindet neue Bedingungen, damit der Raubzug am Geld der Väter nicht nur heftig, sondern durchschlagend ist. Solche Arbeitspflichten und fiktives Einkommen gem. Abs. 2 gibt demnach nur für den, der Mangelfall ist - das steht in Abs. 1 und ist eindeutig formuliert. Das bist du gar nicht, du zahlst Mindestunterhalt. Eine Pflicht zu "allen verfügbaren Mitteln" in Abs. 2 gibt es also nicht, du kannst entscheiden wieviel du arbeitest, solange der Mangelfall nicht berührt wird. Trotzdem haben die Roben eine weitere Erwerbsobliegenheit aus dem Hintern gezogen und Pflichten erfunden, die angeblich fortgeführt werden müssten, damit hoher Unterhalt auch hoch bleibt. Wir hatten Fälle im Forum, wo gutbezahlte Leute die Stelle unverschuldet durch Personalabbau verloren haben und im neuen Job nicht mehr so gut bezahlt wurden, wo der Unterhalt über ein Jahrzehnt bis zum Ende der Unterhaltspflicht auf fiktivem Einkommen beruhte, trotz aller Klageversuche.
Beim Betreuungsunterhalt könntest du mehr Chancen haben. Der ist nachrangig. Ein Restbedarf wird aber im Residenzmodell noch viele Jahre bestehen. Mir sind allerdings auch da Beschlüsse bekannt, die sich nicht um die Realität scherten, rechne auch da mit Ärger.
Es hört sich vielleicht ungut an, aber es ist sinnvoller, sich bei Betreuungsunterhaltspflicht pfänden zu lassen und so wenig zu verdienen, dass die Pfändung ins Leere geht und Schulden auflaufen. Denn das fehlende Geld ist das beste Argument für die Mutter, den Einstieg in die Stelle nicht zu verbummeln, sie wird das dann ernster nehmen. Hier springt auch keine Unterhaltsvorschusskasse ein. Die Schulden schiebst du eben noch eine Weile vor dir her.
Grundregel ist, wer nichts zahlt und nachher wenig, dem ist man dann dankbar. Wer viel zahlt und nachher normal, der wird gehasst und ausgepresst.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 19:06 von CherryMenthol.)
(Gestern, 18:33)p__ schrieb: Unterhalt wird nach dem Einkommen der letzten 12 Monate berechnet. Damit hast du ein Problem, denn in diesen Zeitraum fällt grösstenteils dein höheres Einkommen. Das Risiko vor allem beim Kindesunterhalt ist gross, dass du auch daran orientiert zahlen musst und man dir sagt, du könntest ja später eine Herabsetzung versuchen.
Die Frage ist auch, warum du reduziert hast. Hast du da keinen guten Grund, wird man dir automatisch unterstellen, du wolltest im Vorgriff auf die Trennung nur deine kommenden Unterhaltspflichten drücken und dir wird für die letzten drei Monate sogar fiktives Einkommen unterstellt. Gab es sachliche Gründe? Überlastung, gesundheitliche Probleme, Umstrukturierung im Betrieb, vertragliche Änderung, Betreuungspflichten? Was kannst du nachweisen? Gibt es sie jetzt noch? Zum Beispiel das Wechselmodell mit dem Kind?
Der Grund war eigentlich "nur" Betreuung unseres Kindes + ihren Berufseinstieg mitvorbereiten.
Ab dem 01. November war der ursprüngliche KITA Platz vorhanden und sie wollte das Kind eingewöhnen mit mir zusammen, so dass sie dann im Winter 26 wieder TZ einsteigen kann in ihren Beruf. Der Kindesunterhalt nach dem "alten" Gehalt wäre unwesentlich höher (auch ein Klacks auf einen Schlag den Mehrbetrag und die "Rückstände" zu begleichen).
Was mich wesentlich stört ist der Betreuungsunterhalt, da dieser womöglich auch den Jobeinstieg der Ex beeinflussen könnte:
Winter 26 war noch unsere gemeinsame Planung für ihren Wiedereinstieg.
Sie blutet jetzt auch gerade finanziell richtig gut aus (schätze ihre bisherigen Kosten auf mind. 15k, all-inkl. mit Anwalt, Umzug, Kaution, Miete, noch keine Kindermöbel und keine Kücheneinrichtung) und selbst die Kombi aus Kindes - & Betreuungsunterhalt würde sie am maximal auf Existenzminimum halten, aber Frauen sind z.T. extrem irrational, egal wieviele Niederlagen sie vor Gericht usw. erleiden, deshalb könnte ich mir auch vorstellen das sie den Jobeinstieg einfach um mindestens ein Jahr (in den Winter 27) verlegt.
(Gestern, 18:33)p__ schrieb: Es hört sich vielleicht ungut an, aber es ist sinnvoller, sich bei Betreuungsunterhaltspflicht pfänden zu lassen und so wenig zu verdienen, dass die Pfändung ins Leere geht und Schulden auflaufen. Denn das fehlende Geld ist das beste Argument für die Mutter, den Einstieg in die Stelle nicht zu verbummeln, sie wird das dann ernster nehmen. Hier springt auch keine Unterhaltsvorschusskasse ein. Die Schulden schiebst du eben noch eine Weile vor dir her.
Grundregel ist, wer nichts zahlt und nachher wenig, dem ist man dann dankbar. Wer viel zahlt und nachher normal, der wird gehasst und ausgepresst.
Eigentlich ist das die Beantwortung der obigen Frage, oder?
Gehen wir mal davon aus, dass bis Ende November nichts passiert, dann kommt's zum üblichen Geplänkel zwischen den Anwälten, dann muss das JA involviert werden, dann ist ja sowieso großer Stillstand wegen Weihnachten / Jahreswechsel / Jahresanfang.
Bis dann könnte es schon durchaus sein, dass die Ex wieder anfängt zu arbeiten, weil sie dies bereits auch (hab's mit meinen eigenen Augen gesehen) dem Arbeitgeber so mitgeteilt hat.
Spätestens ab diesem Zeitpunkt ist der Betreuungsunterhaltstitel doch sowieso hinfällig, weil ihr aktuelles Einkommen hinzugerechnet werden muss und "nur" der Kindesunterhalt übrig bleibt? (Außerdem der Rückstand des Betreuungsunterhalts, natürlich)
Ich erweitere ein bisschen das Schlachtfeld mit einer weiteren Frage:
Wenn das momentane Einkommen nicht für Betreuungsunterhalt reicht, dann auch nicht für die zu erwartenden KITA Gebühren - dann bauen sich weitere Schulden bei mir auf.
Haben diese Schulden irgendeinen nachteiligen Effekt für zukünftige Finanzierungsanfragen bei 'ner Bank (so wie ein Schufa Eintrag?)
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Sie muss auch bei Kindesalter 3 und mehr nicht Vollzeit arbeiten. Es wird einen Restanspruch geben.
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Im anderen Thread hast du geschrieben "Ich habe nun 2x Umgang die Woche mit meinem Kind für 2h". Da ist eine Arbeitszeitreduzierung mit 50% Gehaltsreduzierung mit der Begründung Kinderbetreuung ein Jahr in der Zukunft beginnend nur schwer vermittelbar.
Sehr riskant was du da machst.
Also bevor du dich zu sehr über das finanzielle ausbluten ihrerseits freust, passe auch auf dass du nicht selber ausblutest. Schaffe die Voraussetzungen, dass du dir auch den worst-case in möglichen Verfahren noch leisten kannst. Die Bescheinigung vom Chef ist gut, aber deale gleichzheitig mündlich, dass zu zur Not direkt wieder Stunden aufstocken kannst, spätestens wenn die Ex nächstes Jahr arbeitet.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Heute, 03:43 von Alimen T.)
Fordert die Anwältin rückwirkend Betreuungsunterhalt oder Kindesunterhalt ?
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Zu erst einmal: vielen Dank an alle Beteiligte!
(Heute, 02:07)Nintendo schrieb: Im anderen Thread hast du geschrieben "Ich habe nun 2x Umgang die Woche mit meinem Kind für 2h". Da ist eine Arbeitszeitreduzierung mit 50% Gehaltsreduzierung mit der Begründung Kinderbetreuung ein Jahr in der Zukunft beginnend nur schwer vermittelbar.
Sehr riskant was du da machst.
Also bevor du dich zu sehr über das finanzielle ausbluten ihrerseits freust, passe auch auf dass du nicht selber ausblutest. Schaffe die Voraussetzungen, dass du dir auch den worst-case in möglichen Verfahren noch leisten kannst. Die Bescheinigung vom Chef ist gut, aber deale gleichzheitig mündlich, dass zu zur Not direkt wieder Stunden aufstocken kannst, spätestens wenn die Ex nächstes Jahr arbeitet.
Um vielleicht die Vorgeschichte aufzurollen:
Bis einschließlich Spätsommer gab es nicht mal die Intention der Trennung von meiner Ex.
Die kam erst nachdem man sie erzwingen musste nach Hause zu kehren aus dem Ausland.
Mein Änderungsvertrag wurde Anfang Sommer erstellt mit Start der neuen Arbeitszeit für Spätsommer, noch vor der offiziellen Trennung durch Anwaltsschreiben (ihre Anwältin hat nachdem klar wurde, dass hier nicht die gestopfte Gans da ist, die jeder erwartet, auch in der mündlichen Verhandlung gesagt, die Trennung sei bereits im Mai erfolgt, haha)
Absicht war's gemeinsam das Kind über einen gewissen Zeitraum zu betreuen, so dass die Ex dann im Winter 27 wieder locker und einfach ins Berufsleben einsteigen kann.
Also alles vorher geplant & abgesprochen, dann kam die Trennung "dazwischen" und ich arbeite seit knapp 3 Monaten TZ.
Mit dem Geld komme ich gut klar, Mindestunterhalt reicht auch für meinen Sohn.
Ein Wiedereinstieg in das alte Vollzeitmodell wäre aber auch möglich.
Mir geht's ausschließlich nur darum, der Ex kein Stay-at-home Lifestyle zu finanzieren, sie soll wieder arbeiten gehen ab Winter 27.
(Heute, 03:42)Alimen T schrieb: Fordert die Anwältin rückwirkend Betreuungsunterhalt oder Kindesunterhalt ?
So wohl als auch.
Die Lücke zwischen Mindestunterhalt und dem errechneten Kindesunterhalt, basierend auf VZ-Bezahlung, sind 70€.
Der "große" Batzen an Anspruch ist der noch nicht bezahlte Betreuungsunterhalt.
Ohne arrogant klingen zu wollen: Das Geld ist in diesem Fall nicht per se das Problem, mir geht's darum das die KM keinen faulen Lenz macht über KITA Start hinaus, weil's ihr möglich gemacht wird & das Kind aus ihrem Umfeld rauskommt für paar Stunden am Tag.
Deshalb wäre in meinem Traum-Szenario es so, dass die Sache sich noch etwas länger zieht bis ins nächste Jahr hinein (meinetwegen auch gerne mit Pfändung für Betreuungsunterhalt, außer das hat weitere Nachteile, die hier noch nicht aufgeführt wurden), bis ich weiß das die Ex wieder im Arbeitsmarkt drin ist, dann kann alles so laufen wie's Gesetz es vorsieht.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 4 Stunden von Nintendo.)
Deine Intention ist mir klar, aber trotzdem sehe die Chancen als nicht sehr hoch an.
Wird eine Einzelfallentscheidung vom Richter.
Was sagt denn dein Anwalt zu dem Vorhaben?
(Heute, 07:32)CherryMenthol schrieb: ihre Anwältin hat [..] auch in der mündlichen Verhandlung gesagt, die Trennung sei bereits im Mai erfolt. Ist das irgendwo schon so protokolliert und niedergeschrieben? Oder dein Widerspruch dazu protokolliert und niedgeschrieben?
(Heute, 07:32)CherryMenthol schrieb: Deshalb wäre in meinem Traum-Szenario es so, dass die Sache sich noch etwas länger zieht bis ins nächste Jahr hinein (meinetwegen auch gerne mit Pfändung für Betreuungsunterhalt, außer das hat weitere Nachteile, die hier noch nicht aufgeführt wurden), bis ich weiß das die Ex wieder im Arbeitsmarkt drin ist, dann kann alles so laufen wie's Gesetz es vorsieht.
Wäre das Traum-Szenario nicht eine schnelle Klärung? Stell dir vor das zieht sich ein Jahr und du darfst trotzdem die volle Summe nachzahlen.
Noch ein Nachtrag:
Deine Ex ist Beamtin. Beamte bekommen einen satten Zuschlag für ein Kind auch in Teilzeit, wodurch sich arbeiten richtig lohnt. Den Kinderzuschlag bekommt sie meines Wissens nach als Bonus obendrauf und reduziert nichtmal deinen Betreuungsunterhalt und schon garnicht den Kindesunterhalt. Vielleicht kannst du sie damit etwas mehr motivieren.
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1. Nein. Schufa-Einträge gibt es nicht. Zumindest habe ich das noch nie bei Unterhaltssachen/Schulden gesehen. Der Schufa-Eintrag käme erst dann, wenn ein Gerichtsvollzieher aufkreuzt, der die Vermögenslosigkeit feststellt, bzw. die Forderung nicht beitreiben kann. Unterhaltsschulden - wenn sie tituliert sind - werden meist über Lohn- und Gehaltspfändungen beigetrieben oder/und über Kontenpfändung. Dies wird der Bank naturgemäß auch ohne Schufa-Eintrag bekannt. Dein Score ist dann dahin.
2. Also ich würde das Ganze so lange es geht heraus ziehen. Du scheinst noch keinen Winkeladvokaten beauftragt zu haben? Du schreibst, dass sie als Beamtin in irgendeiner Form alsbald (eigentlich) anfangen wollte zu arbeiten und bis jetzt schon viel Geld gelatzt hat, um dir auf´s Dach zu steigen. Nein, es ist nicht immer richtig, dass "Niederlagen" (noch hatte sie keine, aber Kosten) diese Exen immer zum weiter machen bewegen. Das passiert bei einem gewissen Klientel. Bei einem anderen nicht. Beamte gehören zum Letzteren. Sie sind grundsätzlich relativ faul mit Tendenz zu sehr faul. Dazu geizig und hassen es, Geld zu verlieren und Reputation gefährdet zu sehen. Niederlagen hassen se auch. Das passt nicht in ihr Selbstverständnis, etwas Besonderes zu sein.
3. Ja, grundsätzlich wird Unterhalt im Durchschnitt der letzten 12 Monate berechnet und ja, Dir kann alles Unbill passieren, welches oben beschrieben wurde. Aber, es wird auch oft Unterhalt dann anders bemessen, wenn die Zukunftsprognose eine andere ist, als die Durchschnittsberechnung der letzten 12 Monate. Ich hatte hier einen ähnlichen Fall. Jugendamt legt die letzten 12 Monate zu Grunde und will ab Trennung Mindestunterhalt. Vor der Trennung ging aber der Vater in Elternzeit, reduzierte seinen Job auf 50% , wobei der Arbeitgeber klar belegte, dass er ihn ab Zeitpunkt X erst wieder zu 80% und dann ab Zeitpunkt X wieder zu 100% anstellen werden. Das JA verneinte und verwies schlicht auf die Erwerbsobliegenheit zu 100% und auf fiktive Einkünfte. So rechnete man ihm Nachzahlungen aus. Ich habe dann dem JA geschrieben. Die war motzig, aber hat verloren.
Das Grundproblem bei dir ist, die evtl. alsbald beschlossenen rückwirkenden Schulden. Deine Chance liegt also nur dort, sehr genau (!) darzulegen, wann sich welche Umstände ergeben haben, die Deine derzeitige TZ schlüssig werden lassen. Dann evtl. auch durch Bestätigung deines Arbeitgebers darzulegen, dass Du ab einem Zeitpunkt X zur Vollzeit zurück kehren kannst, dir also die Möglichkeit dazu gegeben wird. Ob man dich einfach in Richtung einer neuen Arbeitsstelle versucht zu verweisen, liegt auch am Richter.
Ich behaupte, dass wenn Du in der Lage bist, das Ganze zu ziehen, die Ex dann wieder in Arbeit ist. Beamte können nämlich auch schlecht mit Druck umgehen und den hat sie offensichtlich finanziell. Dann könnte BU für die Zukunft obsolet sein. Bezüglich der Vergangenheit, also ab Trennungszeitpunkt, musst Du gut argumentieren. Und hier kommt wieder der Moment, wo der Frosch ins Wasser rennt:
Unterhaltssachen sind Anwaltspflicht (vor Gericht). Hier nun einen Advokaten zu finden, der sich die Mühe macht, wenigstens im Versuch das Ding vom Eis zu ziehen, ist die nächste anspruchsvolle Aufgabe.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 59 Minuten von CherryMenthol.)
(Vor 5 Stunden)Nintendo schrieb: Was sagt denn dein Anwalt zu dem Vorhaben?
Noch nichts.
Habe Glück im Unglück, da sich meine Anwältin in Kur befindet und dies der gegnerischen Seite auch mitgeteilt wurde, d.h. eine unaufgeforderte Rückmeldung diesbezüglich nach ihrer Rückkehr in 3 Wochen erfolgt (wenn die gegnerische Seite da nicht durchdreht und irgendwas forciert?)
(Vor 5 Stunden)Nintendo schrieb: Ist das irgendwo schon so protokolliert und niedergeschrieben? Oder dein Widerspruch dazu protokolliert und niedergeschrieben?
Weder protokolliert noch niedergeschrieben (ich check's aber nochmal aus)
In ihrem Schriftsatz/EV steht aber auch ausdrücklich Trennungszeitraum August und ihre Anwältin wollte provozieren bei der mündlichen Verhandlung.
(Vor 5 Stunden)Nintendo schrieb: Wäre das Traum-Szenario nicht eine schnelle Klärung? Stell dir vor das zieht sich ein Jahr und du darfst trotzdem die volle Summe nachzahlen. Prinzipiell ja, aber meine (irrationale?) Befürchtung ist, dass die Ex sich dann mit der Kombi aus KU+BU (deutlich unter 1000€ gemeinsam) noch ein zusätzliches Jahr über Wasser hält.
(Vor 5 Stunden)Nintendo schrieb: Noch ein Nachtrag:
Deine Ex ist Beamtin. Beamte bekommen einen satten Zuschlag für ein Kind auch in Teilzeit, wodurch sich arbeiten richtig lohnt. Den Kinderzuschlag bekommt sie meines Wissens nach als Bonus obendrauf und reduziert nichtmal deinen Betreuungsunterhalt und schon garnicht den Kindesunterhalt. Vielleicht kannst du sie damit etwas mehr motivieren.
Das ist interessant aus zwei Gründen:
1) Gehen wir davon aus sie arbeitet TZ, d.h. ihr Anspruch auf Betreuungsunterhalt von meiner Seite bleibt trotz Einnahmen ihrerseits voll erhalten oder wird das dann anteilig runtergerechnet?
2) Wie motivieren? Meine Ex "leidet" unter der typischen Beamtensyndromen wie trefflich beschrieben von Nappo + noch dazu ein ziemlich dummes familäres Umfeld, dass sie erst dazu gebracht hat unser Kind & sich selbst in so eine treffliche Lage zu bringen.
(Vor 2 Stunden)Nappo schrieb: Just my 5 Cents.
1. Nein. Schufa-Einträge gibt es nicht. Zumindest habe ich das noch nie bei Unterhaltssachen/Schulden gesehen. Der Schufa-Eintrag käme erst dann, wenn ein Gerichtsvollzieher aufkreuzt, der die Vermögenslosigkeit feststellt, bzw. die Forderung nicht beitreiben kann. Unterhaltsschulden - wenn sie tituliert sind - werden meist über Lohn- und Gehaltspfändungen beigetrieben oder/und über Kontenpfändung. Dies wird der Bank naturgemäß auch ohne Schufa-Eintrag bekannt. Dein Score ist dann dahin.
Diese Pfändung wird dann jeder Bank bekannt gegeben oder nur der Bank deren Konto gepfändet wird?
Eine eventuelle Hypothekenfinanzierung wäre potenziell interessant für mich, aber würde definitiv angefragt werden bei einer anderen Bank als der, die das Gehaltskonto stellt.
(Vor 2 Stunden)Nappo schrieb: 2. Also ich würde das Ganze so lange es geht heraus ziehen. Du scheinst noch keinen Winkeladvokaten beauftragt zu haben? Du schreibst, dass sie als Beamtin in irgendeiner Form alsbald (eigentlich) anfangen wollte zu arbeiten und bis jetzt schon viel Geld gelatzt hat, um dir auf´s Dach zu steigen. Nein, es ist nicht immer richtig, dass "Niederlagen" (noch hatte sie keine, aber Kosten) diese Exen immer zum weiter machen bewegen. Das passiert bei einem gewissen Klientel. Bei einem anderen nicht. Beamte gehören zum Letzteren. Sie sind grundsätzlich relativ faul mit Tendenz zu sehr faul. Dazu geizig und hassen es, Geld zu verlieren und Reputation gefährdet zu sehen. Niederlagen hassen se auch. Das passt nicht in ihr Selbstverständnis, etwas Besonderes zu sein. haha, ich bin schwer amüsiert über die zutreffende Analyse des Charakters.
(Vor 2 Stunden)Nappo schrieb: 3. Ja, grundsätzlich wird Unterhalt im Durchschnitt der letzten 12 Monate berechnet und ja, Dir kann alles Unbill passieren, welches oben beschrieben wurde. Aber, es wird auch oft Unterhalt dann anders bemessen, wenn die Zukunftsprognose eine andere ist, als die Durchschnittsberechnung der letzten 12 Monate. Ich hatte hier einen ähnlichen Fall. Jugendamt legt die letzten 12 Monate zu Grunde und will ab Trennung Mindestunterhalt. Vor der Trennung ging aber der Vater in Elternzeit, reduzierte seinen Job auf 50% , wobei der Arbeitgeber klar belegte, dass er ihn ab Zeitpunkt X erst wieder zu 80% und dann ab Zeitpunkt X wieder zu 100% anstellen werden. Das JA verneinte und verwies schlicht auf die Erwerbsobliegenheit zu 100% und auf fiktive Einkünfte. So rechnete man ihm Nachzahlungen aus. Ich habe dann dem JA geschrieben. Die war motzig, aber hat verloren.
Das Grundproblem bei dir ist, die evtl. alsbald beschlossenen rückwirkenden Schulden. Deine Chance liegt also nur dort, sehr genau (!) darzulegen, wann sich welche Umstände ergeben haben, die Deine derzeitige TZ schlüssig werden lassen. Dann evtl. auch durch Bestätigung deines Arbeitgebers darzulegen, dass Du ab einem Zeitpunkt X zur Vollzeit zurück kehren kannst, dir also die Möglichkeit dazu gegeben wird. Ob man dich einfach in Richtung einer neuen Arbeitsstelle versucht zu verweisen, liegt auch am Richter.
Die Begründung für die TZ war die gemeinsame Eingliederung des Kindes in die KITA ab 01. November (Kita Platz war hier reserviert), die Absprache zur TZ erfolgte im Frühsommer, die Unterzeichnung des Änderungsvertrags auch mit Start im Spätsommer, die Trennung erfolgte nachweislich schriftlich belegt danach. Da erst Mitte Oktober es zu einer Entscheidung über den Wohnort des Kindes gab und dementsprechend die Betreuungssituation vollkommen in der Schwebe war, konnte keine Rückkehr in ein VZ-Arbeitsverhältnis erfolgen.
Sehr interessant. Wenn ich mein AG sagen würde, eine Volleinstellung wäre ab Februar wieder möglich (also definitiv nach ihrem beabsichtigten Wiedereinstieg ins Berufsleben) und ich mich ansonsten kooperativ zeigen würde, wie erfolgreich bleibt dann noch die Drohgebärde der gegnerischen Seite? Prinzipiell reden wir über einen Zeitraum von ca. 2,5 Monaten inkl. ausgedehnter Weihnachtszeit - wie gewillt ist da jemand ein Faß aufzumachen?
(Vor 2 Stunden)Nappo schrieb: Ich behaupte, dass wenn Du in der Lage bist, das Ganze zu ziehen, die Ex dann wieder in Arbeit ist. Beamte können nämlich auch schlecht mit Druck umgehen und den hat sie offensichtlich finanziell. Dann könnte BU für die Zukunft obsolet sein. Bezüglich der Vergangenheit, also ab Trennungszeitpunkt, musst Du gut argumentieren. Und hier kommt wieder der Moment, wo der Frosch ins Wasser rennt:
Unterhaltssachen sind Anwaltspflicht (vor Gericht). Hier nun einen Advokaten zu finden, der sich die Mühe macht, wenigstens im Versuch das Ding vom Eis zu ziehen, ist die nächste anspruchsvolle Aufgabe.
Wie gesagt, die Zahlung für die Vergangenheit ist nicht per se was so sehr schmerzt. Ich würd's aushalten, ich will nur (tatsächlich auch meinem Kind zu Liebe), dass sie arbeiten geht und nicht das Kind als Schutzschild bzw. Fundament für einen Faulenzer Lifestyle nutzt.
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