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Tilman Kuban und ein hässlicher Trennungsstreit
#1
Typisch! Genauso läuft das in unserem Land! Das war ja wieder mal so klar!
...mal sehen, wie diese "Promi"-Trennung hier eingeordnet wird, Tilman Kuban hat jedenfalls erstmal mit der Staatsanwaltschaft zu kämpfen.
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#2
Sorgerechtsstreit. Umgangsfragen. Dann Gewaltvorwurf. Ist doch für die Mullen schon untrennbar miteinander verbunden.

Wenn er irgendwann sein Mandat verliert und das Salär geringer wird, was macht dann die Sache in Richtung Unterhalt? "Sie hätten sich ja von ihren Wählern wiederwählen lassen können. Fiktiv rechnen wir mal 10.000 € drauf" - Zynismusbutton aus.
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#3
"Sorgerechtsstreit" ist ein typischer Medienbegriff der Arschkriecherjournaillie die nur US-amerikanischen Mist kann. Dort geht es immer ums "Sorgerecht". In D ist das gemeinsame Sorgerecht nach Trennung in 99% aller Fälle unstrittig. Tatsächlich gehts um Umgang und manchmal um das Aufenthaltsbestimmungsrecht. So wird es auch bei diesem Herrn sein. Und als Bonus irgendwelche Anzeigen der Ex, vermutlich der übliche Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes.

Der CDU-Fischkopf hat sich wie so viele in der schönsten Gegend Süddeutschlands eingewanzt, spielt den Christen, wurde innerhalb drei Jahren fett und glatzig wie ein Plüschsofa, machte ein nichteheliches Kind mit einer Anwältin die da schon im reifen Alter von 39 war, dann Heirat - die keine drei Jahre gehalten hat. Einer der Schwätzer, die eine CDU vorspiegeln, die so gar nicht existiert.

Ich hoffe, die reissen ihm den Hintern auf und treten ihm in die Eier. Seine CDU ist zu 60% verantwortlich für den Stand des Deutschen Familienunrechts. Zwingt ihm seine eigene Medizin in die Schnauze. Das wäre ein gutes Werk, verhilft es doch einem Juristen und Politiker zu neuen Erkenntnissen über die Realität. Lernen durch Leiden, was vor allem für einen Juristen eine sehr gute Methode ist.
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#4
(22-10-2025, 19:35)p__ schrieb: "Sorgerechtsstreit" ist ein typischer Medienbegriff der Arschkriecherjournaillie die nur US-amerikanischen Mist kann. Dort geht es immer ums "Sorgerecht". In D ist das gemeinsame Sorgerecht nach Trennung in 99% aller Fälle unstrittig.

Vielleicht weiß nicht einmal der Betroffene, worum es genau geht - soll ja vorkommen:

„Liebe Kollegen, in den nächsten Stunden werden Informationen über mich öffentlich, über die ich euch vorab informieren möchte: Meine Frau und ich haben uns vor einigen Monaten getrennt. Dies ist für uns eine sehr belastende Zeit. In diesem Zusammenhang werden mir Dinge vorgeworfen, die ich vehement bestreite. Gleichzeitig befinden wir uns leider in einem sehr streitigen Sorgerechtsverfahren, dabei geht es auch um den Umgang mit unserem Sohn. Der Schutz der Privatsphäre ist mir wichtig, aber ich gehe offen mit der Situation um. Ich bin erreichbar, falls ihr Fragen habt.“

Aber falls doch, dann scheint hier ausnahmsweise nicht unsere arschkriecherische Journaille zu versagen, sondern p__'s Lesekompetenz. Oder aber Tilman Kuban ist als Vertreter der Blockparteien bereits so sehr vom Mainstream zurechtgerüttelt worden, dass er in vorauseilendem Gehorsam einfach direkt pressegerecht und öffentlichkeitskonform vorformuliert hat.
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#5
Ein sehr interessanter Artikel
Eigentlich bin ich so ziemlich immer auf der Seite
der Väter, sogar bei Petro Lombardi oder Jimmi Blu Ochsenknecht.
Oder wie die auch immer richtig heißen mögen.

Ich habe da einen solidaritätsdrang oder sowas. Sonst mag ich die überhaupt nicht.

Aber bei Politikern wie es p_ richtig formuliert hat, sprudelt es an
Schadenfreude. Jetzt bin ich mal gespannt was für Familiengesetze eventuell
Von der CDU aus dem Raum Bodensee vorgeschlagen werden :-)

Ansonsten kann ich die 99% nicht nachvollziehen . Meinst du die Unwahrscheinlichkeit dass mann das geteilte Sorgerecht bekommt? @ p_
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#6
(Gestern, 08:29)Alimen T schrieb: Ansonsten kann ich die 99% nicht nachvollziehen . Meinst du die Unwahrscheinlichkeit dass mann das geteilte Sorgerecht bekommt? @ p_

Habe die 99% nicht ohne Grund genannt. Allerdings gibts es keine aktuellen Zahlen. Zuletzt war zu 2018 zu lesen:

Im Jahr 2018 übertrugen deutsche Richter und Richterinnen das Sorgerecht in Scheidungsverfahren in 914 Fällen auf die Mutter, in 251 Fällen auf beide Eltern gemeinsam und nur in 102 Fällen auf den Vater. Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor. Aktuellere amtliche Zahlen liegen nicht vor, teilt ein Sprecher des Bundesjustizministeriums BuzzFeed News Deutschland mit. Wer Sorgerechtsprozesse gewinne und aus welchem Grund, das werde „nicht regelmäßig erfasst“.

Quelle: https://www.fr.de/panorama/benachteiligt...hatgpt.com - Bei 148 066 Scheidung im Jahre 2018 sind das 0,79% der Scheidungen, bei denen das Sorgerecht ein Opfer des Elternstreits wurde und in 99,21% nicht.

Zitat:Aber falls doch, dann scheint hier ausnahmsweise nicht unsere arschkriecherische Journaille zu versagen, sondern p__'s Lesekompetenz. Oder aber Tilman Kuban ist als Vertreter der Blockparteien bereits so sehr vom Mainstream zurechtgerüttelt worden, dass er in vorauseilendem Gehorsam einfach direkt pressegerecht und öffentlichkeitskonform vorformuliert hat.

Also deiner Ansicht nach ein Jurist, der einfache und grundlegende Rechtsbegriffe falsch benutzt, in einem Streit in dem er gerade selber mittendrin steckt und wo er vielleicht mal was von diesem mysteriösen "Sorgerecht" gehört hat? Gibt es Indizien für diese Vermutung ausser einem ebenso unbelegten Pauschalvorwurf auf persönlicher Ebene an mich? Und wieso schreibst du Blockparteien? Ich habe Kubans CDU genannt, nicht mehrere Parteien. Das nicht ohne Grund. Denn um genau das von Herrn Kuban genannte Sorgerecht hat sie sich bersonders "verdient" gemacht. Über ein Jahrzehnt das BVerfG Urteil dazu ignoriert, 1997 das Minimum eingeführt und weiterhin viele Väter ohne Sorgerecht gelassen, in der nächsten Reform zusammen mit der CSU die Väter ohne Trauschein weiterhin draussengehalten, ein Punkt den sogar die nicht gerade für Väterfreundlichkeit bekannten SPD und Grüne ändern wollten.

Vielleicht mehr Tatsachen und deutliche -gegründete- Benennung der Familienrechtsverbrecherparteien statt Konzilianz und ad personam Ablenkungen in eine Lesekompetenz? Regel 2 lesen: https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...php?tid=69
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#7
(Gestern, 09:40)p__ schrieb: Also deiner Ansicht nach ein Jurist, der einfache und grundlegende Rechtsbegriffe falsch benutzt, in einem Streit in dem er gerade selber mittendrin steckt und wo er vielleicht mal was von diesem mysteriösen "Sorgerecht" gehört hat? Gibt es Indizien für diese Vermutung ausser einem ebenso unbelegten Pauschalvorwurf auf persönlicher Ebene an mich? Und wieso schreibst du Blockparteien? Ich habe Kubans CDU genannt, nicht mehrere Parteien. Das nicht ohne Grund. Denn um genau das von Herrn Kuban genannte Sorgerecht hat sie sich bersonders "verdient" gemacht. Über ein Jahrzehnt das BVerfG Urteil dazu ignoriert, 1997 das Minimum eingeführt und weiterhin viele Väter ohne Sorgerecht gelassen, in der nächsten Reform zusammen mit der CSU die Väter ohne Trauschein weiterhin draussengehalten, ein Punkt den sogar die nicht gerade für Väterfreundlichkeit bekannten SPD und Grüne ändern wollten.

Vielleicht mehr Tatsachen und deutliche -gegründete- Benennung der Familienrechtsverbrecherparteien statt Konzilianz und ad personam Ablenkungen in eine Lesekompetenz? Regel 2 lesen: https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...php?tid=69

Was, wie, wer, wo?
Du bist schon ein Meister der Rhetorik, p__!

Ich versuche mal, die Inhalte zu ordnen (so wie ich deine Antwort verstehe) und mich darauf im Folgenden einzulassen:

Der 'Angriff' auf deine Lesekompetenz mag natürlich ad hominem zielen, ist in dieser Form aber wohl leider gerechtfertigt: denn der Jurist Tilman Kuban formuliert in seiner eigenen Stellungnahme an die Fraktion ja genauso, wie von mir oben zitiert.
Das sollte als 'Beleg' dann wohl reichen?
Denn wir wissen ja seit Wilhelm von Occam, dass die einfachste (= am wenigsten hinreichende Vorbedingungen) Begründung stets die zu Bevorzugende ist.
Und die Erklärung, die am wenigsten Vorbedingungen benötigt, ist nunmal folgende:
  • gerade als Jurist weiß Kuban, was er da genau formuliert. Und er spricht eindeutig von Sorgerecht. Alles andere 'mag sein' - benötigt aber eben weitere Vorbedingungen.

Und um jetzt mit Wilhelm von Occam weiterzumachen:
  • da du auf die öffentliche und explizite und im Artikel direkt zitierte Stellungnahme des Juristen Kuban himself irgendwas mit "US-Presse" und "unpräziser Sprache" antwortest, hast du wohl etwas 'überlesen' bzw. beim Lesen etwas aus Versehen 'falsch verstanden' - kann ja passieren, oder nicht? Aber man nennt das eben Lesekompetenz (heißt so, ist nicht mein Begriff). Denn was wäre die Alternative? Dass du absichtlich irgendwas Zusammenhangloses antwortest? Dass du absichtlich falsch verstehst oder verstehen willst? Zu welchem Zweck? Wie viele weitere Vorbedingungen müssten zutreffen, um zu diesem Schluss zu kommen?
Somit bleibt's für mich doch - völlig neutral - beim Begriff der Lesekompetenz. Ein anderer, simpler Grund fällt mir mit 'gutem Willen' schlichtweg nicht ein. Und einen 'bösen Willen' unterstelle ich dir natürlich nicht - wieso sollte ich?
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#8
(Gestern, 10:12)väterchen_frust schrieb: Der 'Angriff' auf deine Lesekompetenz mag natürlich ad hominem zielen

Dann unterlass das. Der Rest interessiert mich nicht.
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