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Guten Tag, liebe Foristen,
darf ich um eure geschätzte Hilfe bitten, in einer Angelegenheit die mich selber (auch emotional) überfordert. Ich stehe vor meiner 2. Scheidung, und habe die erste, die 14 Jahre her ist, in grausamer Erinnerung. Nun habe ich wieder eine Familie und eine Ehe in den Sand gesetzt und möchte orientierend wissen, was ich mich zukommt: Wir sind seit 9 Jahren verheiratet.
Durchschnitt aus den letzten 12 Monaten: Netto bei mir 10729,81 Euro, Steuerklasse 3.
(eigentlicher Durschschnitt 9731 Euro, die spielen aber keine Rolle, aber es gab 2 Sonderzahlungen, ich weiß, ist irrelevant).
Aus erster Ehe zahle ich 1011 Euro an meinen ersten Sohn. Ist ein irgendwie titulierter Unterhalt, ist der Zahlbetrag Stufe 12 der DDT aus 2024. Eigentlich müsste ich es anpassen, werde ich auch. Mit der Ex und meinem Sohn gibt es seit 6 Jahren keinerlei Kontakt mehr, es herrscht absolute Funkstille.
Ich habe 2 Kinder aus der aktuellen Ehe, 7 und 9 Jahre alt. Sie werden wohl bei der Mutter leben.
Ich arbeite 100 %.
Meine Frau arbeitet 50%. Sie verdient 2230 Euro netto, Stkl 5.
Wir bewohnen ein Haus, das meiner Frau gehört, aber auf das ihr Vater den Nießbrauch hat. Wir zahlen daher Miete. Uns gehört beiden ein Haus, (direkt neben unserem), für das wir 1700 Euro Miete erlösen, und für das wir monatlich 1584 Euro tilgen. Das Haus gehört zu 70% mir und zu 30% meiner Frau, so steht es im Grundbuch. Der Kredit läuft auf uns beide.
1. Frage: Könnt ihr mir bei der Unterhaltsberechnung helfen? Trennungsunterhalt zunächst mal. Wir können evtl. noch reden, aber stehen kurz vor der Trennung. Meine Frau weiß natürlich, dass ich nach der 1. Scheidung einen Wissensvorsprung hat, wird mir nicht über den Weg trauen und bald einen Anwalt einschalten.
2. Ich habe Probleme mit dem Haus. Ich weiß nicht recht, was damit anfangen. Ich will keine Eigentümergemeinschaft mit meiner Ex-Frau, zumal das EG an ihren Bruder mit dessen Familie vermietet ist. Das OG ist an eine nicht zur Familie gehörende Frau vermietet. Kein Mensch wird so eine Hütte kaufen, da die Miete im EG nicht das Maximum dessen ist, was möglich wäre. Daher ist es im Grunde wirtschaftlich uninteessant. Nur, wer es selber bewohnen wird, wird es kaufen, und müsste dann meinen Schwager rauskündigen. Wer kauf so eine Immobilie? Also Unverkäuflich.
Ich habe in das Haus 170.000 Euro Eigenkapital gesteckt (Gespartes von mir und zweckgebundene Zuwendung von meinen Eltern), meine Frau 0. Daher kommen die unterschiedlichen Eigentumsanteile. Ganz gerecht ist es nicht, denn wenn man Ihre 200.000 Euro Anteile am Kredit und meine 200.000 Euro und meine 170.000 Euro zusammenrechnet, müsste es eigentlich 36 zu 64, oder grob 1/3 zu 2/3 sein. War damals nicht abzusehen, wie sich die Renovierungskosten ergeben. Da ja meine Frau schon ein Haus hatte war das okay von ihr, und von mir mit keiner bösen Absicht verbunden. Aber egal. Nun muss das Haus weg, und ich weiß nicht wie.
Ich sehe derzeit keine Konstellation, in der ich mein Eigenkapital retten kann. Wenn sie darauf besteht, dass ich sie auszahle, dann müsste ich einen Kredit aufnehmen, denn ich verfüge nicht über genügend Geld. Dann muss ich aber Ihren Kreditanteil auch übernehmen, was mir widersinnig erscheint. Dann bekommt sie 170.000 Euro (mein Eigenkapital) und ich ein Haus mit Schulden (Restschuld 360.000 Euro und 170.000 Euro, also 530.000 Euro). Sie hat natürlich auch nicht das Geld, mich auszuzahlen.
Ihr Bruder könnte die 70 % übernehmen, müsste aber auch den Kredit übernehmen. Wenn man 360.000 Euro für 70% annimmt und die 30% von meiner Frau dazu zählt, dann ergeben sich 514287 Euro, d.h er könnte mir evtl. noch 35.000 Euro auszahlen. Er hätte das Haus mit seiner Schwester, meine Frau müsste ich nicht auszahlen, und ich würde evtl. noch einen kleinen Teil rausbekommen.
Ich bin ganz ehrlich: Mich hat der Scheidungskrieg damals derart mitgenommen (ich habe das dann 15 Jahre erfolgreich verdrängt), dass ich Herzrasen und Schweißausbrüche bekommen, wenn ich an das denke, was kommt. Ich schrecke nachts hoch und habe Panikanfälle. Es fällt mir schwer, einen klaren Gedanken zu fassen, ich habe Kopfkino vor dem was kommt und bringe die Zahlen durcheinander. Ich weiß, dass ich einen Anwalt brauche, aber im Moment ist es sehr schwer.
Kann mir jemand helfen, da ein bisschen Orientierung reinzubringen?
Danke, DP
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Ich glaube, dass dir bezüglich der eigentums- und unterhaltsrechtlichen Fragen hier sehr kompetent geholfen werden wird.
Nur mal - vielleicht übergeordnet strategisch - vorweg: die Kinder aus deiner jetzt zerrütteten Beziehung sind also 7 und 9 Jahre alt? --> welcher Druck ist da zu erwarten? Wie oft willst du die Kinder sehen und bist du ihretwegen 'erpressbar'?
Vielleicht wirft das nochmal ein etwas anderes Licht darauf, wie du mit dem Eigentum und seiner Aufteilung umgehen kannst/willst.
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Nach der Trennung Steuerklasse 2 für die Frau, dann hat sie mehr. Kindesunterhalt irgendwas um die 756 € je Kind nach Kindergeldabzug.
Bei der Immobilie wird es komplex.
Normaler Zugewinnausgleich findet statt. Ehevertrag gab es ja keinen. Wer wieviel ins Haus gesteckt hat, ist irrelevant, es zählt das Anfangs- und Endvermögen. Dein Eigenkapital in Höhe 170.000 EUR kannst du nur retten, wenn du es belegen kannst und wenn es als Anfangsvermögen oder privilegierte Schenkung gilt. Dann würde es dir im Zugewinnausgleich angerechnet. Das Haus ist auch noch zu 70/30 aufgeteilt , damit ist eine Auseinandersetzung der Miteigentümergemeinschaft notwendig. Entweder einer übernimmt den anderen, oder Verkauf.
Dass dein Schwager Mieter im EG ist, macht es schwer verkäuflich, aber nicht unmöglich. Im Zweifel kann ein Gericht auch die Teilungsversteigerung anordnen. Das ist oft der Druckpunkt, um sich gütlich zu einigen. Einigung unbedingt nötig. Wenn ihr euch nicht einigt, verlierst du die Kontrolle, es läuft auf Zwangsverwertung hinaus und ihr verliert alle.
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31-08-2025, 22:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-08-2025, 23:10 von Doc_Peter.)
Okay,
reden wir mal über das Haus. Vielleicht können die Mods einen neuen Faden daraus machen?
Noch reden wir miteinander, noch sind wir bei der Paartherapie, noch herrscht hier einigermaßen Frieden. Aber sie hat eine emotionale Affäre am Laufen und die werden wir nicht los. Die Zeichen stehen auf Trennung. Was kann ich nun tun, um mein eingesetztes Kapital zu retten.
120.000 Euro kamen als Schenkung meiner Eltern, zweckgebunden für eine Immobilie. Das lässt sich auch noch a posteriori von meinen Eltern nachweisen. Ein kleines Briefchen:
"Liebes Söhnchen, wir überweisen Dir 120.000 Euro als vorgezogene Auszahlung Deines Erbes. Das Geld ist ausschließlich dafür gedacht, dass Du Dir eine Immobilie zum Vermieten kaufst, nachdem euer Haus ja ausschließlich der geliebten Schwiegertochter gehört. Das Geld wird dieser Tage angewiesen".
Datum von damals und Unterschrift von Mutti und Papi.
48.000 Euro kamen aus meiner Lebensversicherung, welche vor 2 Jahren fällig geworden ist, die seit 1996 bedient wurde. Die lief ausschließlich auf mich.
Was für eine Einigung muss ich mit meiner Frau machen, damit das Eigenkapital bei mir bleibt.
Es gibt, das sei angemerkt, vorsichtige Signale von ihr, dass sie will, dass das Haus meines bleibt, (Sie habe ja schon eines) und auch irgendwie Berücksichtigung finde, dass ich viel Geld in ihr Haus gesteckt habe (Einrichtung, Dinge, die nach und nach angeschafft wurden, etc). Es scheint daher NOCH die Türe nicht zugeschlagen zu sein.
Was ist zu tun?
Grüße
DP
Ginge es denn, dass meine Frau einfach so mir nichts dir nichts auf die 30 % verzichtet und ohne Gegenleistung auf mich überträgt, und ich, sofern die Bank mitspielt, den Kredit alleine schultern würde?
Das wäre doch im Grunde die fairste Lösung, da meine Frau auch noch kein eigenes Geld in die Hütte gesteckt hat.
Grüße
DP
@Väterchen_Frust
Druck wegen der Kinder ist schwer zu sagen. Der Mann, der hier in die Beziehung drängt, ist frisch geschieden und eine Jugendliebe von ihr. Er drängt mit Macht in unsere Ehe und meine Frau gibt diesem Druck gerade nach.
Er könnte, trotz des Umstandes, dass auch er ein Vater ist, mächtig Druck machen, um mich aus dem neuen Familienglück herauszubringen und schnellstmöglich ruhig zu stellen, wenngleich ich mir auch gut vorstellen könnte, dass meine Noch-Frau um jede freie Minute ohne die Kinder froh ist und viele freie Wochenenden haben will, um ungestört im Bett.... naja, ihr wisst, was ich meine.
Da sich meine Frau wohl sehr sicher dem neuen zuwenden wird, ohne unsere Beziehung zu verarbeiten, droht hieraus auch ein gewisses Konfliktpotential, man braucht ja einen Schuldigen für die Misere.
Einerlei:
Es wird wohl darauf hinauslaufen, zunächst WE-Papa zu werden, es ließe sich evtl. auch noch ein Nachmittag realisieren. Mein Job und meine Tätigkeit lassen es nicht zu, mir nichts, Dir nichts auf 80% zu gehen (was aber geplant ist; zumindest 90%, denn dann wäre ich an einem Nachmittag da und könnte die Kinder auch unter der Woche einmal verlässlich betreuen, inkl. Übernachtung). Auch jetzt habe ich 2-3 Mal / Monate einen Nachmittag frei und könnte/kann/mache mich da im Alltag der Kinder bei den Hausaufgaben etc, beim Mittagessen oder ähnlichem, nützlich. Da ich eine Wohnung in der unmittelbaren Umgebung suche, könnten sich pragmatische Regelungen finden lassen, die mir einen gewissen Kontakt zu den Kindern ermöglichen. Ob sich das nun in Euro und Cent niederschlägt, sei mal dahingestellt. Beim regelmäßigen Unterhalt wird sie eher weniger Spaß verstehen, bei so großen Dingen wie dem Haus ist eher noch mit Kompromissbereitschaft zu rechnen.
Umzug in eine andere Stadt ist aktuell weder von ihr, noch von mir zu erwarten. Da sie Schwierigkeiten mit den Kindern hat und es häufig zu Konfliktsituationen zwischen den Kids und ihr kommt, sehe ich hier noch keine klassische Kindsbesitzerin.
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(31-08-2025, 22:55)Doc_Peter schrieb: Was für eine Einigung muss ich mit meiner Frau machen, damit das Eigenkapital bei mir bleibt.
Ein Ehevertrag. Der geht noch bis in den Gerichtssaal des Scheidungstermins. Muss aber notariell beurkundet werden, um gültig zu sein. Kann den Güterstand ändern, den Versorgungsausgleich oder den Unterhalt regeln, beispielsweise durch eine Gütertrennung oder die Beschränkung des Zugewinnausgleichs. In deinem Fall bezüglich der Immobilie.
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es ist natürlich schwer, in solch einer Zeit die Gedanken zu ordnen. das ist bei diesen Zahlenwirrwarr-Geschichten auch völlig normal. Helfen "tut" da erst einmal eine fundamental wichtige Erkenntnis: Diese Dinge lösen sich nicht von heute auf morgen. Also lass ich sie auf mich zukommen, außer die Dinge, die ich beeinflussen kann und bei diesen stellt sich die Frage: Kann ich es jetzt schon, oder sowieso erst später?
1. Haus: Selbst bewohnt. Gehört lt. Grundbuch der Frau alleine. (Vater der Frau: Nießbrauch)
- Grundsätzlich unterfällt das der Zugewinnberechnung
- Nießbrauch minimiert zwar den Wert des Hauses, aber steigt der Wert des Hauses im Laufe der Ehe mehr, als der Wert des Nießbrauchs, gibts komplizierte Berechnungen. Kann dauern.
- Schenkungen der Eltern müssen eindeutig (!) Dir zuzuordnen sein. Ist das so, werden sie dir zum Vorteil dem Anfangsvermögen zugerechnet.
- Das Haus verbleibt bei Deiner Frau. Ihr gehört es ja auch. In der Ehe eingesetztes EK ist weg. Ausgleich durch Zugewinn. Wegen Nießbrauch evtl. ein Verlust Deinerseits. Daran kann man
nichts ändern.
2. Haus: 50/50 Aufteilung im Grundbuch. 50/50 im Darlehensvertrag. Klassische Variante. Lösung: Kann dauern. Nämlich immer dann, wenn Streit herrscht. Herrscht keiner, gehts schnell.
Möglichkeiten:
- Einer übernimmt, zahlt den anderen aus: Zug um Zug geht das nur. Wert des Hauses MINUS Darlehen = Restwert ./. 2 = Auszahlungssumme.
- Vermietbude bleibt wie sie ist: Zukünftige Aufteilung der Mieteinnahmen MINUS Kosten ./. 2 MINUS Darlehensrate ./. 2
- freier Verkauf bei Einigkeit und Aufteilung des Erlöses
- Bei Streit: Teilungsversteigerung (wohl eher nicht zu empfehlen und erst nach Scheidung möglich)
- Dieses Haus fällt nicht in den Zugewinn, denn es gehört ja beiden schon 50/50. Also kein Ausgleich zu errechnen.
Ihr seid derzeit noch in dieser Eheberatung. es gibt also noch keinen fest gezurrten Trennungszeitpunkt. Steht dieser fest, dann werdet euch über eben diesen bitte einig. das ist wichtig, um früh genug nach dem Trennungsjahr die Scheidung einreichen zu können. Der Zeitpunkt der Trennung ist zudem für Dich wichtig. Fordert sie keinen Trennungsunterhalt, bekommt sie auch keinen. Fordert sie ihn, wird die Berechnung ohnehin schwierig: Deine Einkünfte/Ihre Einkünfte/Einkünfte aus Vermietung etc. = Anwalt. Spar schon mal für den.
Alles in Allem ist eine gütliche Scheidungsfolgenvereinbarung die beste Idee. Eure Konstellation wird nicht nur dauern. Sie kostet viel Geld. All diese Faktoren, erhöhen den Streitwert beim Scheidungsverfahren enorm! Ich habe letztens ein solches hier gesehen, wo es vier Wohnungen zu verteilen gab. Liegt das erst mal beim Anwalt, freut der sich. Hier waren es 70.000 € Streitwert. Wie sich der errechnet hat, müsste ich nachsehen.
Deine ausgezahlte LV wird auch im Zugewinn mit einbezogen. Passierte ja während der Ehe.
Ein "müsste eigentlich" gibt es nicht. Diese Dinge sind relativ festgezurrt. Der Fall kompliziert. Es kommt darauf an, ob und wie ihr euch einigt und wenn nicht, wer den dreisteren Anwalt hat. Da kann man verzögern, zig Aktenzeichen kreieren, Anfangsvermögen vergessen, dass der andere nicht mehr nachweisen kann und so weiter...
Ich glaube, Du solltest Dich hin setzen und als zuikünftiger Unterhaltsesel für 3 Kinder überlegen, wo für Dich die Reise überhaupt hingehen soll. Du kannst Dich an ein paar Zehntausend Euro von irgendwoher festbeißen, handeln, überlegen, spekulieren und sobald die Advokaten im Spiel sind, kommt alles sowieso anders - und fast alles verlieren.
Rede mit der Keule, so lange es noch geht: "Komm mal her. Butter bei die Fische. Du hast Deinen Neuen. Auch o.k. Mal ehrlich jetzt: was hast Du für Vorstellungen. Hier sind meine. Kommen wir beieinander und klären das dann übern Notar, oder soll es knallen?"
Und ich erlaube mir mal persönlich zu werden, was wirklich (!) kein Angriff ist, sondern hoffentlich Impuls  u hast noch eine Zukunft. Doofe Voraussetzungen, Aber eine Zukunft. Hinterm Pflug ist geackert. Weiter gehts.
Ich wundere mich immer, wieviel Geld manche verdienen - Isch jönnet Dir - welches ich nie gehabt habe. Und was sie daraus gemacht haben. Diese sch... Immobilien sind Himmel und Hölle zugleich. Manchmal bringen sie Kohle. Manchmal sind sie Groschengrab. Man schleppt hunderttausende an Schulden mit sich rum. Cash ist keines da. Vermögenswerte sind immobil, durchschaubar, schwer zu bewerten, eine Belastung. Sparvermögen: Null. Hoher Lebensstandard. Angepasst am Einkommen. Klassisch. Das Ganze geht gut. Bis zu einer Scheidung z.B. das sind die Kipppunkte. Vorher fühlte man sich irgendwie reich. Plötzlich kann man kein Cash realisieren.
Hier ist es nun die Herangehensweise, die man ändern muss. Zu der wirst Du halt jetzt gezwungen. Wenn Du eine Vermietbude los werden willst (?), dann werde sie los. Eure Überdeckung sind nur ein paar hundert Euro. Das Darlehen läuft noch gefühlt 200 Jahre. Banken und Darlehensnehmer tun immer so, als wäre man unsterblich. Würde man Dir bei der 50/50 Bude 35.000 Euro geben, dann raus da. Dein Geld was Du investiert hast, bekommst Du nicht mehr. Der Drops ist gelutscht. das Darlehen bist du dann auch los. Voraussetzung. Die Bank entlässt Dich aus dem Darlehensvertrag. Ohne dies kannst Du den deal nicht machen.
Das Geld wirst Du brauchen und kannst Du auch nicht behalten. Anwalt kostet. Scheidung kostet. Zugewinn: Weiß nicht, was dabei raus kommt. Darlehen: Das Problem der Ex. Das ist etwas Gutes.
Die andere Bude behält die Ex sowieso. Gehört ihr ja. Hier wird Zugewinn fällig. Ist der Vater schon 86, ist der Nießbrauch nicht mehr viel wert. Hier gibt es nur zwei Schritte: Anwalt oder Einigung. Zauberwort: Modifizierte Zugewinngemeinschaft. Notarvertrag. Gericht winkt ab. Fertig. Oder übliches Scheidungsverfahren: wird nicht lustig.
Lass ansonsten die Dinge auf dich zukommen und dreh nicht an der Eskalationsschraube. Denk an die Kinder. mach evtl. Umgangszeiten und Unterhalt mit der Ex aus. Dann kommt die auch nicht auf so blöde Ideen wie einer Beistandschaft oder so ein Mist.
Such Dir eine hübsche Mietbude. Kauf im Nachgang einen unverwüstliche japanischen Sportwagen. Lege cash zurück. Um den Unterhalt kommst Du nicht herum. Schreibe Dein EK ab und schau, dass das Ding einigermaßen smart über die Bühne geht. Mit Schmerzen zwar, aber das lässt sich nicht verhindern. Bekommst Du die Kure nicht, gewinnst Du nichts. das Geld wird nicht weg sein - es hat nur jemand anderes. Die Anwälte mögen auch Sportwagen. Bezahlt von den Mandanten....
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Okay, noch sind ja nicht alle Türen geschlossen.
Ich sehe hier noch ein bisschen Verhandlungsspielraum mit meiner Frau:
Ich habe keinerlei Interesse am Zugewinn des Hauses meiner Frau.
Ich habe auch keinerlei Interesse an irgendwelchen Ausgleichszahlungen für das, was ich in das Haus gesteckt habe. Das sind ein paar Tausend Euro gewesen. Lass es knapp fünfstellig gewesen sein, vielleicht 20.000 Euro.
Das lohnt nicht, darüber zu streiten.
Im Gegenzug könnten wir ja sagen: Auch am Zugewinn des gemeinsamen Hauses besteht ihrerseits kein Interesse.
Von mir aus teilen wir die LV 50/50 auf, das soll mir recht sein. Sind 50.000 Euro, dann bekommt sie 25.000 Euro.
Dann sagen wir: Ich bekomme das Haus, weil jede weitere wirtschaftliche Verwertung ist nur sinnvoll, wenn es einem gehört.
Ich übernehme den Kredit vollständig (sofern die Bank mitmacht) und meine Frau überschreibt mir ihre 30 % . Sie hat nichts reingesteckt, sie bekommt nichts raus, ist alle Kreditschulden auf einen schlag los, hat 25.000 Euro aus der LV (die muss ich ihr halt auszahlen). Mein Eigenkapital ist zwar dann erstmal gebunden, aber es ist halt nicht weg. Dann haben wir erstmal eine Lösung gefunden, die nicht alles sofort vernichtet und haben uns Zeit erkauft.
Eventuell ist es für die Bank einfacher, meine Frau aus dem Kredit zu lassen, wenn wir noch nicht getrennt sind.
Ließe sich daraus ein gangbarer Weg gehen? Kann man daraus was konstruieren? Ich bitte nun um nüchterne Vorschläge. Ich habe schon eine Scheidung hinter mir, ich weiß, wie das abläuft, was auf mich zukommt. Hier, in diesem Post geht es nun erstmal um die konkrete Frage: Welchen Weg kann ich gehen, das Haus komplett zu übernehmen, keine Auszahlung an meine Frau vorzunehmen, und im Gegenzug die Schulden alleine zu übernehmen.
Und das ganze eben mit einem gemeinsamen Anwalt. Solange wir noch in Therapie sind, bestehen Handlungsoptionen.
An dem Tag, an dem meine Frau sagen wird: Ich lasse das jetzt mal von MEINEM Anwalt, ganz neutral durchrechnen, von diesem Tag an beginnt ein Krieg, den keiner will, und der alles vernichten wird.
Also: Wie könnte ein Vorschlag aussehen?
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O.K. Also erstmal beachten: Einen "gemeinsamen" Anwalt gibt es nicht. Es gibt die Möglichkeit, bei Einigkeit, mit nur einem Anwalt ein Scheidungsverfahren durchzuziehen, aber letztlich vertritt der Anwalt denjenigen, der ihn beauftragt hat. Das heißt, es darf wirklich im Laufe eines Verfahrens kein neues Problem auftauchen, weil der, der den Anwalt nicht beauftragt hat, dann von diesem auch keine Frage in dessen Sinne beantwortet bekäme.
Vorschlag an die Frau müsste also so aussehen: Einen Anwalt suchen, der explizit als Mediator (nicht als Anwalt!) beauftragt wird, sich also das Mediatorengeschäft auch unter den Nagel riss und als solcher auftritt. Solche Anwälte gibt es.
Zu Deiner Idee: Vorschläge kann man viele machen. es hängt eben daran, ob die andere Seite auch mit geht ,-) . Man sollte also in der Hinterhand einen Vorschlag B und C haben.
Vorschlag an Deine Frau kann dann tatsächlich sein:
1. Das Haus, das ihr bewohnt und welches Deiner Frau gehört, stellst Du von Zugewinnausgleichsansprüchen frei. Die kann drin wohnen bleiben - wohl mit den Kindern - und muss nichts auszahlen.
2. Beim anderen Haus werden die 30% auf Dich übertragen. Das Darlehen übernimmst Du. (Zuerst die Bank fragen!) . Ab Vertragsunterzeichnung fließen die Mieten Dir zu.
Dann wären beide Häuser sauber getrennt. Zugewinn rechnet sich aber aus als jeweiliges Anfangs- und Endvermögen. Ihr wärd also mit dieser Lösung nur teilweise raus. Also bietest Du ihr etwas an. Z.b die Hälfte aus der LV - wie du ja selbst sagst.
Prinzipiell kann sie nicht meckern. Sie bekommt Geld aus der LV, muss keinen Zugewinn aus dem haus 1 zahlen (wie hoch auch immer der wäre) und ist aus dem Darlehen des Haus 2 raus.
Du hast Haus 2 und Mieteinkünfte, die aber unterhaltstechnisch zu Buche schlagen. Die Zinsen werden gegengerechnet, bei der Tilgung gibts ein paar Fallstricke.
Das Ganze ist insoweit auch darstellbar. Also ist der Auftrag an den Mediator: Mach uns eine "modifizierte Zugewinngemeinschaft", die so ausgestaltet ist, dass der Zugewinn im Scheidungsverfahren als erledigt gilt. Sie bekommt ja von Dir noch 25 k und die Häuser sind geteilt. Da ist keine einseitige Vorteilnahme mehr erkennbar.
In dieser Vereinbarung könnt ihr aber auch z.B. den Versorgungsausgleich regeln. Sofern die Frau mit spielt... Denn Du hast in den 9 Jahren gut verdient. Unter Umständen ist das ein Pfund, dass Du da abtreten müsstest. Um den aus der Welt zu bekommen, könnte man als Ausgleich wieder eine Summe X vorschlagen. Ist ein Rechenexempel.
Die restlichen Regelungen bespricht der Anwalt/Mediator mit euch. Du kannst auch rein schreiben (lassen), Umgangszeiten und weiterhin den Willen zur gemeinsamen Sorge etc bla bla. Hat aber nur Indizwirkung, wenn es dahingehend doch noch knallt.
Das ganze als Paket vorschlagen und gucken, was sie sagt. So was geht nur, so lange man noch miteinander redet. Du siehst das richtig. Sitzt die erst beim Anwalt, wirds schwer.
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Wie lange habt ihr das 2. Haus schon? Wenn unter 10 Jahre, dann mögliche Spekulationssteuer beim Verkauf beachten. Das kann auch ein mega fetter Kostenbrocken werden.
Such dir schnell einen Anwalt, das alles überschlägig für dich berechnet, bevor du Vorschläge machst, du du später möglicherweise bereust.
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Du hast da zwar Recht bei der sog. "Spekulationssteuer" welche innerhalb der 10-Jahres-Frist bei Verkauf anfallen würde, was Mietimmobilien betrifft, aber keine eigengenutzten Immobilien.
Man kann heutzutage so was googlen. Dafür braucht man keinen Anwalt. Der TO hat ja auch schon eine Scheidung hinter sich und scheint nicht auf den Kopf gefallen zu sein ,-)
"Such Dir einen Anwalt" ist so eine fb-Antwort. Wir kennen doch Anwälte? Manchmal braucht man einen, weil man muss ,-) . Der Witz bei Verhandlungen und Vorschlägen ist ja der, dass man mit den eigenen Vorschlägen gut leben kann.
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Also die Hütte haben wir seit 3 Jahren. Die haben wir nicht so sehr aus wirtschaftlichen Gründen gekauft, sondern aus dem Grund, weil sie direkt das Nachbarhaus ist und sehr nah an unserem steht. Gab da einige praktische Gründe. Ist jetzt aber auch nicht wichtig. Fakt ist, wir haben es, der Bruder wohnt drin, meiner Frau gehören 30%.
Wir sind ja noch nicht getrennt, aber ich denke, das wird dieses Jahr noch passieren. Sagt sie mir jedoch heute: "Ich habe hier mein Haus (das, in dem WIR wohnen) und wenn wir uns trennen, will ich dass das Haus nebenan Dir gehört und Du das Haus hast. Ich sage jetzt einfach , dass ich das so möchte".
Tja... nun muss ich eben doch mal zu einem Anwalt und mir das aufdröseln lassen und mir überlegen, dass ich den Kredit übertrage auf mich, solange die Ehe noch Bestand hat. Wirtschaftlich werde ich mir das zunächst mal leisten können, denn die Hütte trägt sich ja einigermaßen selber. Frage ist nur, wie dann im Fall des Falles gerechnet wird: Anrechnungsfähige Schulden vs. Mieteinnahmen......
Weiß da jemand Rat?
Grüße, DP
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