06-08-2025, 12:01
Für Dritte - falls das mal von Belang ist - und um mir auch immer gerne mal Input von Außen zu holen, stelle ich Euch kurz einen Fall ein. Das schreibende JA-Weibchen hat mich gefressen, habe ich doch beim letzten Male ihr ein wenig Arbeit mehr gemacht, als sie wollte und deren gewünschte Einstufung in die DD-Stufe 3 auf die Stufe 1 gedrückt. 
Der betreffende Vater hat im August 2024 erst Auskunft gegeben. Nun erhält der von der Beistandschaft erneut ein Schreiben i.S. Auskunft: Begründung ist Heirat. Kann sie ja grundsätzlich dann machen.
Nun möchte sie die Lohnbescheinigungen der Monate Mai bis Juli 2025 sehen. Begründung: Steuerklassenwechsel. Da aber die Frau des Vaters auch gut verdient, sind Beide in die Stkl. 4 gegangen. Das JA-Weibchen hoffte natürlich auf die Stkl. 3.
Letztlich aber ist das Wurst, weil man bei 3/5 meist Nachzahlungen hat und bei 4/4 Erstattungen kommen. Diese Erstattungen wirken unterhaltserhöhend, aber letztlich ist dann ein Aufteilungsbescheid beim Finanzamt zu beantragen, um den Teil der Erstattung, die auf den Vater entfällt, richtig ausrechnen zu können.
So mein Ansatz, falls die moniert und das wird sie.
Was mich noch stört: Wenn sie Unterhalt nur anhand dieser beiden Abrechnungen neu berechnen will, stellt sie ja auf die Zukunft ab. Denn normalerweise gilt der Durchschnitt der letzten 12 Monate. Da bei 4/4 das Gehalt soweit gleich geblieben ist, bin ich gespannt, was als Nächstes von ihr kommt.
Ich würde dann darauf verweisen, dass sie 2026 abwarten muss, um "richtig" ausrechnen zu können, denn der Steuerbescheid von 2025 liegt ja erst in 2026 vor.
Habe ich Denkfehler? Gibt es Regelungen, die ich vergessen habe? ,-) . Ich ärgere die Keule nur allzu gerne.

Der betreffende Vater hat im August 2024 erst Auskunft gegeben. Nun erhält der von der Beistandschaft erneut ein Schreiben i.S. Auskunft: Begründung ist Heirat. Kann sie ja grundsätzlich dann machen.
Nun möchte sie die Lohnbescheinigungen der Monate Mai bis Juli 2025 sehen. Begründung: Steuerklassenwechsel. Da aber die Frau des Vaters auch gut verdient, sind Beide in die Stkl. 4 gegangen. Das JA-Weibchen hoffte natürlich auf die Stkl. 3.
Letztlich aber ist das Wurst, weil man bei 3/5 meist Nachzahlungen hat und bei 4/4 Erstattungen kommen. Diese Erstattungen wirken unterhaltserhöhend, aber letztlich ist dann ein Aufteilungsbescheid beim Finanzamt zu beantragen, um den Teil der Erstattung, die auf den Vater entfällt, richtig ausrechnen zu können.
So mein Ansatz, falls die moniert und das wird sie.
Was mich noch stört: Wenn sie Unterhalt nur anhand dieser beiden Abrechnungen neu berechnen will, stellt sie ja auf die Zukunft ab. Denn normalerweise gilt der Durchschnitt der letzten 12 Monate. Da bei 4/4 das Gehalt soweit gleich geblieben ist, bin ich gespannt, was als Nächstes von ihr kommt.
Ich würde dann darauf verweisen, dass sie 2026 abwarten muss, um "richtig" ausrechnen zu können, denn der Steuerbescheid von 2025 liegt ja erst in 2026 vor.
Habe ich Denkfehler? Gibt es Regelungen, die ich vergessen habe? ,-) . Ich ärgere die Keule nur allzu gerne.