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Hallo zusammen !
mal eine kurze Frage hier in die Community.
Im März letzten Jahres bekam ich eine Aufforderung des JA meine Einkünfte offenzulegen, soweit nichts ungewöhnliches, da das JA dies im 2 Jahresrhythmus regelmäßig tut. Daraufhin habe ich keine Rückmeldung seitens des JA erhalten, aber da sich an meinen Einkommensverhältnissen nichts geändert hat , fand ich das auch nicht verwunderlich.
Nun bekomme ich vor ein paar Tagen erneut eine Aufforderung mein Einkommen nachzuweisen ( nahezu der gleiche Formbrief und Formular). Eigentlich wäre ja turnusgemäß in einem Jahr wieder Zeit für diese Abfrage.
Da mir das ein wenig komisch vorkommt nun meine Frage : Sollte ich mich mal mit dem JA in Verbindung setzen und nachfragen was der Grund dafür sein kann, evtl. die Auskunft verweigern mit dem Hinweis, das die Auskunft schon letztes Jahr erteilt wurde und erst nächstes Jahr wieder möglich ist, oder einfach die Füße stillhalten und brav die Einkommensnachweise abliefern ?
Für ein paar Tipps und Erfahrungen wäre ich sehr dankbar.
Gruß Molchzar
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Schreibe denen, dass du zuletzt am X.XX.XXXX Auskunft gegeben hast und mit welcher Begründung sie jetzt erneut Auskunft fordern. Wenn du ärgerlich bist, lege eine Kostennote für den Aufwand bei, der dir durch ihre illegale Anfrage entstanden ist, Stundenlohn, Porto. Das macht immer Spass in der Jugendamt-Kaffeeküche.
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Vielen Dank für deine Antwort.
Ähnliche Gedanken hatte ich ja auch schon, ABER : Das JA hat mich immer sehr fair behandelt, nie Stress gemacht und alles lief immer reibungslos mit denen, deshalb will ich mich mit dem JA nicht verscherzen und eher den Ball flach halten. Ich habe auch irgendwie den Eindruck, das das JA manchmal etwas verpeilt ist und vielleicht auch etwas überfordert in mancher Hinsicht, deshalb will ich keine schlafende Hunde wecken.
Meine Ex wohnte bis vor einigen Jahren noch woanders und das dortige JA hat alles unternommen um mir möglichst viel Geld abzupressen. Ich hatte einen gut bezahlten Job , bei dem ich fast ausschließlich am PC arbeitete ( Bildschirmarbeitsplatz) Ich bekam dann sehr große Probleme mit meinen Augen , die Sehleistung fiel auf 20% und am Bildschirm arbeiten war so nicht mehr möglich. Ich fand daraufhin einen neuen Jo in einer anderen Branche, natürlich wesentlich schlechter bezahlt. Das JA akzeptierte aber meine neue Einkommenssituation nicht und stellte sich stur. Meine Ex ist dann umgezogen und das neue JA hat meine Sehschwäche ohne zu murren akzeptiert und veranschlagte einen Unterhalt von 140 Euro für meine 16 Jährige Tochter bei einem Nettogehalt von ca. 2200 Euro.
Selbst mein Anwalt war da etwas sprachlos, er hätte im Leben nicht gedacht, das das JA meine neue Situation anstandslos akzeptiert und den Unterhalt ordentlich reduziert.
Wie gesagt, ich will da jetzt kein Fass aufmachen, ich habe halt ein ungutes Gefühl das da vielleicht etwas im Hintergrund läuft. Der Sachbearbeiter ist der gleiche geblieben , von der Seite halt auch keine Veränderung.
noch kurz zwei Sachen dazu. Im Formular wird nach dem Einkommen meiner Ehefrau gefragt ( ich hatte in der Zwischenzeit wieder geheiratet). Meine Frau arbeitet Teilzeit in der Gastronomie und verdient ca. 600 Euro im Monat, muss , soll ich das auch angeben oder besser nicht angeben ?
Am Ende des Formulars steht eine Erklärung zur Zahlungsbereitschaft Zitat :
Der Unterhaltsvorschuß des Landes XXXXX , vertreten durch die Unterhaltsvorschuss-Kasse des Landes XXXXX wird anerkannt.
Ich bin bereit monatlich ( Summe eintragen ) Unterhalt zu zahlen.
Ich bin nicht bereit monatlich Unterhalt zu zahlen, weil ......
Kennt jemand diese Klausel aus anderen JAs ? Und wie ist das zu interpretieren ?
Für ein paar Anregungen dazu wäre ich sehr dankbar.
Gruß Molchzar
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Da ist kein Grund geschildert, wieso das Jugendamt das Recht hätte, erneut Auskunft zu verlangen.
Manchmal kann es trotzdem günstig sein, Auskunft zu geben, obwohl die zwei Jahre noch nicht rum sind. Wenn man Einkommenssteigerungen erwartet etwa. Die Auskunft schreibt dann als alte Gehalt für zwei Jahre fort. Man gewinnt ein Jahr ohne Erhöhung.
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Vor 1 Stunde
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 1 Stunde von Alimen T.)
Dann wurde aber kein Unterhaltstitel erstellt? Weder vom alten noch vom neuen Jugendamt ?