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ich würde einen anderen weg gehen:
1. termin verzögern mit JA - wo es nur geht
2. klar - antrag auf wohnungszuweisung
3. wenn ex auf urlaub - weiter an der verfestigung der betreuung arbeiten, ein 17jähriges kind kann sehr wohl für das jüngere geschwisterteil sorgen
4. lebensmittelpunkt bei dir und die mutter kann die kinder sehen, wann sie will
5. das abr und sorgerecht würde ich vorerst ohne antrag lassen, es sei denn - es kommt ein zulässiger antrag der mutter, der mit einem zulässigen, bereits ausgearbeiteten und situationsverfestigten gegenantrag beantwortet wird.
ich würde mich auf das geblubber...mit kennenlernen etc nicht einlassen...du kennst deine familie...das JA will nur schwachstellen finden.
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So...es gab nun den Termin beim Jugendamt. Zuerst wurden meine Frau und ich gemeinsam befragt. Kritische Nachfragen gabs nur an mich. Z.B. wie ich reagieren würde wenn die Kinder überwiegend bei meiner Frau bleiben möchten oder ob ich mir den Immobilienmarkt schon angeschaut hätte...Werde wegen meinen Arbeitszeiten unter Druck gesetzt bzw. wegen diesen lehnt die Gegenseite das Wechselmodell ab. Hatte schon ein Gespräch mit meinem AG. Dieser wird mir, erstmal schriftlich, Unterstützung und Flexibilität zusichern. Dann kann ich etwas halbwegs konkretes vorzeigen.
Danach wurden die Kinder einzeln befragt. Konnte dann endlich nach dem Gespräch den Jüngeren, ohne schlechtes Gewissen, dass ich ihn unter Druck setze oder beeinflusse, selber befragen. Er könnte sich vorstellen gleichviel Zeit jeweils bei Mama oder Papa zu verbringen. Auch die Frage der Dame vom JA ob er sich vorstellen könnte Abends auch mal ein paar Stunden alleine zu sein, hat er wohl bejaht. Beim Großen waren die Antworten ähnlich.
Bei dem Gespräch wurde nicht groß auf die bisher gelebte Lebenssituation eingegangen.
Wie wird das wohl weitergehen? Wieviel Gewicht haben die Aussagen meiner Kinder und die Einschätzung der Dame vom JA bzgl. eines Wechelmodells?
Kann ich den Inhalt des Gesprächs zwischen der Dame und meinen Kindern offiziell erfahren?
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(Vor 3 Stunden)SoWhat schrieb: Kann ich den Inhalt des Gesprächs zwischen der Dame und meinen Kindern offiziell erfahren?
Nein. Da gibt es keinen Auskunftsanspruch.
Wie schon öfter gesagt, dem 17jährigen schreibt keiner mehr vor, wo er zu wohnen hat. Der 11jährige darf mitreden, aber entschieden wird über ihn. Meistens bleiben solche Kinder im Schutzmechanismus und bleiben indifferent. Sagen, sie könnten sich vorstellen, bei Papa und Mama gleichermasssen zu leben oder auch mehr Mama oder mehr bei Papa. Damit ist die Aussage neutralisiert und die Helfer haben freie Bahn für ihre eigenen Kindeswohlvorstellungen.
Zitat:Kritische Nachfragen gabs nur an mich. Z.B. wie ich reagieren würde wenn die Kinder überwiegend bei meiner Frau bleiben möchten oder ob ich mir den Immobilienmarkt schon angeschaut hätte
"Ich denke, ich werde so reagieren wie meine Frau, wenn die Kinder überwiegend bei mir bleiben möchten. Und ich bin wie meine Frau kein Immobilienmakler, so dass wir nur kennen was in den populären Angebotsportalen erscheint".
Vor Gericht zählt bei solchen Dingen wie den Arbeitszeiten weniger eine mögliche Aussicht, sondern mehr was bisher tatsächlich real der Fall war. Ich würde da offensiv sein und fragen, ob sie der Ansicht sind, dass berufstätige Eltern grösserer Kinder schlechte Eltern seien?
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Ok.
Es ist ja eine Wohnungsüberlassung, nicht eine Zuweisung beantragt.
Entscheidend ist wer im Sinne der Betreuung der Kinder stärker darauf
angewiesen ist.
Was sind da die stärksten Argumente? Meine Baldexe ist finanziell besser
gestellt und wird das auch in Zukunft noch weiter ausbauen können.
Sie hat auch bald Immobilienbesitz (Erbe). Zumindest Mieteinnahmen, wenn
Sie selber dort nicht einziehen möchte.