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Unterhalt gemäß Düsseldorfertabelle 2015 - Gerrechtfertigt?
#1
Hallo Zusammen,
ich habe da mal eine Frage zur Unterhaltzahlung. 
Ich habe 2 Kinder, beide über 12J für die ich 100% (das angebliche Existenzminium) bezahlen muss.

Das entspricht: 2x 521,50 = 1043Euro (Netto, Kindergeld berücksichtigt); 
Um auf diesen Betrag zu kommen stoße ich mehrfach an meinen Selbstbehalt bis dann 100% übrig bleiben.

Nun zu meiner Frage:
Mir wird 100% als Existenzminimum für meine Kinder vorgegaukelt. (Wie jedem anderen Zahler auch)
Aber wie kann das sein, dass wenn der Staat in Vorleistung geht, der Satz bei 394Euro pro Kind liegt? (Summe bei 2 Kindern 788Euro)

Das sind 255Euro Unterschied! Soll das heißen, dass wenn einer Zahlen kann wird er richtig zu Kasse gebeten (unter falschen Vorwänden)
und wenn der Staat einspringt reicht auf einmal doch weniger?

Ich finde das gerade ganz schön ungerecht, Frage:
Sehe ich das richtig? und was kann man dagegen tun?

Vielleicht noch einen allgemeine Anmerkung zur Düsseldorfer Tabelle; 
Es geht nicht immer nur nach oben, es wird höchste Zeit das sich die Tabelle mal den realen Einkommen wieder anpasst.


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#2
Wenn der Staat zahlt, ist das Kindergeld voll bedarfdeckend. Zahlst du, ist es nur zur Hälfte bedarfsdeckend. Deshalb der niedrigere Betrag für Unterhaltsvorschuss. Das steht in § 2 Unterhaltsvorschussgesetz, "Umfang der Unterhaltsleistung" Dagegen tun kannst du nichts. Das kann nur politisch geändert werden, ich wüsste aber keine Partei die das ändern will.

Du solltest mal abschätzen, ob du als Aufstocker besser lebst. Wer am Selbstbehalt kratzt, kann oft aufstocken.
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#3
Genau solche juristischen Winkelzüge fördern doch einfach nur den Hass auf das Unterhaltsrecht. Das können die meisten menschen nicht mehr nachvollziehen. Statdessen erzeugt es sprüche wie: "mit Unterhaltsvorschuss hungern die Kinder weniger".

Aber ich finde diesen Beitrag wertvoll: Wenn sich die Ex wie so oft über mangelnde Anerkennung für Care-Arbeit beschwert kann ich ihr genau das zugegen halten. Ich alleine, nur ich und nicht sie sorge für den kompletten Lebensbedarf der Kinder. Der andere Teil ist genau ihre gesuchte Wertschätzung vom Staat. Ihre Arbeit wird durchaus finanziell vergütet, sie solle doch aufhören das Gegenteil zu behaupten. Sie wird entzückt sein Big Grin
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#4
@p___
> Du solltest mal abschätzen, ob du als Aufstocker besser lebst. Wer am Selbstbehalt kratzt, kann oft aufstocken.
wie meinst du das? Also ich bin noch knapp über meinem Mindestselbstbehalt bei 100% ... habe ich da irgendwas übersehen?

@Nintendo
Ich kenne dort auch genügend Sprüche, gerade von den Frauen wie "Mein Ex zahlt nur 100%"
oder von einer anderen Frau mit 3 Kindern "Mein Ex kann gar nicht mal für alle 3 aufkommen",
Der letzteren Frau hatte ich entgegnet das wenn die Zahlsituartion andersherum wäre; Sprich Mann bekommt 3 Kinder, Sie muss zahlen, bei einer Vollzeitstelle, Sie noch nicht mal für 1 Kind den Unterhalt aufbringen könne. - Tja dann zahlt eben der Staat.
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#5
Man stelle sich das Szenario mit 3 Kindern  vor .
Kenne jemanden in einer intakten Familie, der drei Kinder hat.

Er müsste seinen Kindern jeweils jeden Monat jedem eine neue PlayStation 5 pro hinstellen
Laut Unterhaltsrechtslogik plus Kindergeld

Am makabersten ist es,
wenn die Austrägerin
Bürgergeld Empfängerin ist,
dann wird alles über Unterhaltsvorschuss Niveau angerechnet.
Also Mutti bekommt rund 600€ Bürgergeld plus ca 230€ Mindestunterhalt von der
UVK bei bis 5 jährigen.

Sind ca 830€ netto  auf Muttis Konto .

Besteht ein zahlfähiger Depp ,
bekommt Mutti auch 830€
Nur dann mindestens 354,50€
Kindesunterhalt vom Depp und rund 475,50€ Bürgergeld


Oder wie ein weiser Mann hier aus dem Forum ab 2:45 Minute ungefähr sagen würde :



„Weshalb Kinder einen unterschiedlichen Bedarf haben sollten, ist mir unersichtlich“

Eine Düsseldorfer Tabelle für Umgang sucht man natürlich vergebens
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#6
(24-05-2025, 07:24)Sophos schrieb: wie meinst du das? Also ich bin noch knapp über meinem Mindestselbstbehalt bei 100% ...

Du könntest in den Bereich fallen, in dem du aufstockende Leistungen erhälst. Je nach Kosten für deine Wohnung. Wird hier im Forum sehr oft beschrieben. Zwei jüngere Threads sind https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...?tid=13618 und https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...?tid=13841 .

Über die absolute und relative Kindesunterhaltshöhe sowie sie schwachsinnigen Berechnungsmethoden über eine angebliche abgeleitete Lebensstellung, dem Diebstahl des Kindesgeldes und der ganze Schmu, da haben wir uns auch schon das halbe Forum lang unterhalten und beklagt. Hier ist das bekannt, da draussen entweder nicht oder man WILL es nicht wissen.

Lösen kann man das nur individuell, je nach Willen und Können und Situation. Eine sehr gute Methode ist eine gepflegte 80% Teilzeitarbeit mit einem freien Freitag und Aufstocken.
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#7
@p___
sehr interessant, vor alle dingen das "unverschuldet Arbeitslos", den ich habe mich auch schon gefragt wie die Nummer bei 60% ALG II noch hinhaut.

Sehr traurig finde ich, dass ich als 100% Zahler auf 1500Euro also fast Selbstbehalt gedrückt werde.

Was in der ganzen Geschichte fehlt ist Vermögen, sprich Auto, Wohnung oder Haus, dass muss vorher weg.

Aber danke für den Tipp, das beruhigt für den Fall der Arbeitslosigkeit.
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#8
Die Aufstockerthematik
Wurde im Forum oft erwähnt .

https://www.trennungsfaq.com/forum/searc...order=desc

Sobald Immobilien am Start sind wird es etwas schwieriger mit aufstocken .


Die einzige Möglichkeit das Familienrecht fair zu gestalten besteht darin,
dass alle Männer
einen Zeugungsboykott so lange durchführen bis alle Punkte berücksichtigt werden, die hier oft beanstandet werden.
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