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unverschuldet arbeitslos
#1
Hallo Leute , 

folgende Situation. Mir wurde zum 31.03.25 betriebsbedingt gekündigt. Habe bisher Unterhalt nach Stufe 2 bezahlt. Bekomme nun 67% ALG1 und zusätzlich Wohngeld. 
Nach mehreren von mir angestellten Berechnungen macht es eigentlich gar keinen Sinn mehr Arbeit zu suchen. Das was mir nach 170 Std. Arbeit im Monat mehr bleibt ist ein Fliegenschiss.
Was würdet Ihr machen?
Freue ich auf Eure Tipps.
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#2
Teilzeit 70%, dazu aufstocken.
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#3
Lohnt sich das?
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#4
Ja, auf jeden Fall. Kein Ärger mit Unterhalt mehr. Mehr Zeit weil weniger Arbeit. In dieser Extrazeit betreiben Manche ein Hobby, das auch etwas Bargeld einbringt.
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#5
(29-04-2025, 11:21)Hawky schrieb: Lohnt sich das?

Das Problem wird sein,
dass man bei Bürgergeld 
Druck bekommt sich zu bewerben.
Aber bei Arbeitslosengeld 1 auch schon.

Der goldene Weg wäre 
Wie P_ es erwähnt hat, in Teilzeit zu gehen mit einem Job der einem Spaß macht.

Angenommen Du verdienst 
1200 netto Teilzeit und hast eine angemessene 50qm-Wohnung die warm 
1000€ kostet  ohne Strom. Dann bekommst du 
400€ Bürgergeld plus 
300€ Wohngeld dazu, denn wenn du arbeitest, darfst du bei 1200€ netto 
so zu sagen 300€ als Bonus behalten.

Anschließend bekommst Du 
426,50€ in Stufe
2 (wenn ein Titel vorliegt ) aufgestockt. Dann noch 20cent pro
Kilometergeld wenn eine Umgangsvereinbarung besteht. 

Kilometergeld zur Arbeit bekommst du auch,
Ich glaube sogar 36 Cent in eine Richtung.

Also bei Teilzeit hättest du Auf deinem Konto 2326,50€
Netto am Anfang des Monats ohne Kilometergeld

Die Propagandagebühr übernimmt auch der Gesetztesgeber
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#6
[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]

Aber bekommt man, wenn man eine Tätigkeit mit weniger Einkommen aufnimmt, nicht ein fiktives Einkommen für den Unterhalt angerechnet?
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#7
Wieso? Du zahlst doch Unterhalt. Und holst dir das Geld als Aufstocker wieder.
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#8
Hawky dateline='[url=tel:1745995022' schrieb: 1745995022[/url]']
[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]

Aber bekommt man, wenn man eine Tätigkeit mit weniger Einkommen aufnimmt, nicht ein fiktives Einkommen für den Unterhalt angerechnet?

Die Stufe 2 bekommst Du vom Jobcenter/Bürgergeldamt.

Das Geld überweist Du dann an deine exe für das Kind .
Das einzige was Dir Probleme bereiten könnte ist, dass die deine 
Kontoauszüge sehen wollen . Ersparnisse müsste dann quasi 
aufgebraucht werden, bevor es Bürgergeld gibt .
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