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Hallo,
suche Rat. Kann die Beistandschaft vom Jugendamt auf Antrag der Kindesmutter detaillierte medizinische Befunde anfordern?
Habe ärztliches Attest eingereicht was nur Leistungsunfähigkeit belegt ohne Befunde. Beistandschaft möchte nun detaillierte Diagnosen, Prognosen und Verläufe haben zustätzlich zu Krankschreibungen um um zu verzögern.
Fällt das nicht unter Datenschutz sensible Daten?
Dienstaufsichtsbeschwerde wegen unzulässiger Nachforderung und Beschwerde bei Datenschutzbehörde gegen Jugendamt ?
Danke
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An eine Beistandschaft kann man keine Anträge stellen. An ein Gericht kann man.
Wenn du Leistungsunfähigkeit geltend machst, wird die Beistandschaft natürlich nach Gründen nebst Nachweisen für diese Gründe verlangen. Du musst das nicht liefern. Die Beistandschaft wird dann entscheiden, ob sie sich damit zufriedengibt oder ob sie vor Gericht geht. Geht sie vor Gericht, kann der Richter ebenfalls nach allen möglichen Details deiner Begründung fragen. Du musst nicht antworten. Der Richter wird dich dann zu Unterhalt verurteilen, weil du nicht schlüssig nachgewiesen hast, leistungsunfähig zu sein.
Hast du das Prinzip verstanden? Unterhaltspflicht ist der Standardfall, der Nullpunkt, default. Du bist es, der Männchen machen muss, nachweisen, sich recken und strecken, wenn du nicht zahlen willst. Tust du das nicht, ist das dein freier Wille. Und musst zahlen. Aber ich kann dich beruhigen: Selbst mit Nachweisen gelingt es äusserst selten, sich auf Leistungsunfähigkeit zu berufen. Meist verknacken sie dich einfach so oder so.
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Du wirst schon mehr Informationen geben müssen und deine Situation erklären. Der Beistandschaft würde ich einfach nur selber per Brief erklären, was du hast. Detailierte Unterlagen hälst du bereit für den Prozess. Magst du mehr über dich erzählen?
Die zentrale Frage ist, ob du generell und dauerhaft leistungsunfähig bist, oder ob eine positive Gesundheitsprognose besteht. Auch der Zeitpunkt deiner Leistungsunfähigkeit ist wichtig. Bist du schon Jahre leistungsunfähig, oder erst seid dem Zeitpunkt der Unterhaltsaufforderung? Gibt es harte Fakten, wie einen Arbeitsunfall der zur Behinderung geführt hat, oder "schwammige" Gründe wie Burnout und Stress?
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Und nicht vergessen: Gültig beschliessen und zwingen kann nur ein Gericht. Mit der Beistandschaft kann man sich nur einigen, aber keiner kann den anderen zu etwas zwingen.
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Ich habe "die Ex kriegt für ihre Schikanen garnichts" Krankheit und mein Neurologe attestiert mir Migräneattacken. Ich würde der Beistandschaft gerne mit Dienstaufsichtsbeschwerde drohen, weil ich behaupte dass detaillierte medizinische Nachforderung rechtswidrig sind im Unterhaltsrecht.
Die nächste Frage ist, ob ich bei 9 Tagen Umgang (30% ca) nicht sowieso vor Gericht Reduzierung des Unterhalts beantragen könnte, weil Betreuung über übliches Maß hinaus.
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(02-03-2025, 17:28)lefthook030 schrieb: Die nächste Frage ist, ob ich bei 9 Tagen Umgang (30% ca) nicht sowieso vor Gericht Reduzierung des Unterhalts beantragen könnte, weil Betreuung über übliches Maß hinaus.
Bei 30% nicht. Dienstaufsichtsbeschwerde kannst du machen, sicher. Die werden dich einfach verklagen, kostet die nichts. Weiter wie oben geschildert.
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02-03-2025, 20:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-03-2025, 20:13 von Gast1969.)
Also bei Migräneattacken als Grund für nicht Leistungsfähigkeit wird sowohl die Beistandschaft als auch der Richter einmal herzlich lachen.....................................................und Dich dann zu Unterhalt verknacken.
Ich mein, selbst schwerst Krebskranke mit Chemo usw. können sich i.d.R. noch nicht mal auf Leistungsunfähigkeit berufen. Und Du kommst ernsthaft mit Migräne?
P.S.: +++++++ Beistandschaft möchte nun detaillierte Diagnosen, Prognosen und Verläufe haben zustätzlich zu Krankschreibungen um um zu verzögern.++++++++++
Erhalte ich in meiner Tätigkeit auch (nein nein, mit dem JA o.ä. hab ich nix zu tun, ich bin im Ausländer-/Asylbereich unterwegs). Sollte ich die nicht erhalten, dann entscheide ich eben, wie p___ Dir schon geschrieben hat, eben nach Aktenlage. Und die geht zu 99,99% nicht positiv aus.
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Nicht zu zahlen geht praktisch nie über "nicht unterhaltspflichtig weil unter Selbstbehalt", sondern nur über "unpfändbar".
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Im Endeffekt werd ichs auf Gericht ankommen lassen. Genauso wie die nächste Umgangsverhandlung auch.
Derzeit Nachgewiesene Erwerbsunfähigkeit
Ärztliches Attest belegt seit Mai 2024 Arbeitsunfähigkeit.
Bürgergeld als einziges Einkommen → vollständig unpfändbar.
✅ Erheblicher Betreuungsanteil
Betreue Kind 9 Tage pro Monat (~30 %).
Entlastung des betreuenden Elternteils (Kosten für Verpflegung, Unterkunft etc.).
Argument für Reduzierung des Barunterhalts.
✅ Kein Anspruch auf gesteigerte Erwerbsobliegenheit
Falls der betreuende Elternteil deutlich mehr verdient, kann er zur Barunterhaltspflicht herangezogen werden.
Forderung nach Einkommensauskunft des betreuenden Elternteils zur Vermeidung wirtschaftlicher Ungleichheit.
✅ Keine Grundlage für Vollstreckung
Einkommen unpfändbar, Vollstreckung nicht möglich.
Falls trotzdem versucht → Vollstreckungserinnerung & einstweilige Verfügung möglich.
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Das Gericht wird dich als Unterhaltspreller (zu Recht) sehen, dir ein fiktives Einkommen anrechnen.
30% Betreuung ist nicht erheblich, sondern nur erweiterter Umgang. Unterhalt reduzieren wegen mehr Betreuung geht nur dadurch dass es eine Stufe runter geht, aber niemals unter Mindestunterhalt. Du hast weiterhin volle Erwerbsobliegenheit.
Höheres Einkommen der Ex kannst knicken, oder hat die 10k netto pro Monat? Dann wärst du doch unterhaltsberechtigt ihr gegenüber und würdest kein Bürgergeld brauchen.
Hast du Vermögen?
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(02-03-2025, 20:36)lefthook030 schrieb: Im Endeffekt werd ichs auf Gericht ankommen lassen. Genauso wie die nächste Umgangsverhandlung auch.
Derzeit Nachgewiesene Erwerbsunfähigkeit
Ärztliches Attest belegt seit Mai 2024 Arbeitsunfähigkeit.
Bürgergeld als einziges Einkommen → vollständig unpfändbar.
✅ Erheblicher Betreuungsanteil
Betreue Kind 9 Tage pro Monat (~30 %).
Entlastung des betreuenden Elternteils (Kosten für Verpflegung, Unterkunft etc.).
Argument für Reduzierung des Barunterhalts.
✅ Kein Anspruch auf gesteigerte Erwerbsobliegenheit
Falls der betreuende Elternteil deutlich mehr verdient, kann er zur Barunterhaltspflicht herangezogen werden.
Forderung nach Einkommensauskunft des betreuenden Elternteils zur Vermeidung wirtschaftlicher Ungleichheit.
✅ Keine Grundlage für Vollstreckung
Einkommen unpfändbar, Vollstreckung nicht möglich.
Falls trotzdem versucht → Vollstreckungserinnerung & einstweilige Verfügung möglich.
Wie Dir schon gesagt wurde, klingt das nach Unterhaltspreller. Ein einfaches Attest reicht NIEMALS aus, um Deine Leistungsunfähigkeit zu belegen!
Das wesentlich höhere Einkommen Deiner Ex musst aber DU beweisen! Natürlich wird sie weder Dir noch irgendwem Ihr Einkommen offenlegen und Gehaltsabrechnungen vorlegen. DEN Versuch hab ich damals auch schon unternommen...........................................
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Wie siehts aus mit Anstellungsvertrag im eigenen Verein als Mangelfall mit Gehalt knapp über Selbstbehalt ? Versteht mich nicht falsch. Ich bin für mein Kind da. Nur nicht mehr für meine Ex nach allem. Diagnose erfährt Beistandschaft wegen Datenschutz und ärztlicher Schweigepflicht nicht. Bin selbstständig eigentlich....
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Der geschmeidigste Weg ist Teilzeit plus Aufstocken.
Der aufrechteste Weg ist dauerhaft pfändungsfest sein und alles abprallen lassen.
Der konzilianteste Weg ist arbeiten und zahlen.
Dazwischen gibts wenig.
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02-03-2025, 23:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-03-2025, 23:28 von Nintendo.)
(02-03-2025, 21:24)lefthook030 schrieb: Bin selbstständig eigentlich.... Selbstständig heißt leistungsfähig für jeden Richter.
Du wirst doch die letzten (drei) Jahre eine Steuererklärung gemacht haben? Gehe davon aus, dass deine Ex Kopien hat, oder dass du die Unterlagen bei Gericht vorlegen musst. Diese Zahlen werden weiter zugrunde gelegt. Reicht es nicht aus, wird man dir einen Nebenjob nahelegen.
Du hast eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. So ist es einfach. Entweder verdienst (fiktiv) soviel wie schon vorher üblich war laut Steuererklärungen, oder aber du wirst jetzt mindestens den Mindestunterhalt mit Nebenjob aufbringen müssen.
Nachtrag:
(02-03-2025, 21:24)lefthook030 schrieb: Gehalt knapp über Selbstbehalt Gehalt knapp UNTER Selbstbehalt gegenüber der Ex NACH Abzug von Minestunterhalt wäre ideal. Dann zahlst du nur für die Kinder, aber nichts an die Ex. Ich denke damit kann man leben. Musst du halt rückwärtsrechnen: 1600€ Selbstbehalt zzgl. Mindestunterhalt, zzgl. Fahrtkosten, zzgl. Altersvorsorge usw. Ergibt vielleicht 2400-2800€ netto je nach Alter der Kinder usw.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-03-2025, 02:20 von Alimen T.)
(02-03-2025, 17:28)lefthook030 schrieb: Ich habe "die Ex kriegt für ihre Schikanen garnichts" Krankheit und mein Neurologe attestiert mir Migräneattacken. Ich würde der Beistandschaft gerne mit Dienstaufsichtsbeschwerde drohen, weil ich behaupte dass detaillierte medizinische Nachforderung rechtswidrig sind im Unterhaltsrecht.
Die nächste Frage ist, ob ich bei 9 Tagen Umgang (30% ca) nicht sowieso vor Gericht Reduzierung des Unterhalts beantragen könnte, weil Betreuung über übliches Maß hinaus.
Die Krankheit hatte ich auch. Sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Diese Krankheit ist sehr schmerzhaft ( für
die exe)
Ich bezweifle, dass man damit den Mindestunterhalt umgehen kann wie p_
es bereits erwähnt hat.
Aber um die Unterhalts-Stufen auf 100% runter zu drücken, sollte es gehen.
Diese Krankheit streut auch auf den Betreuungsunterhalt. Besonders wenn die Exe ohne
Gründe in der Vergangenheit rumschikaniert hat
Am besten wäre wie bereits
erwähnt das Jobcenter beteiligen zu
lassen. Umgangskilometer berücksichtigen die auch zum Teil
wenn eine Umgangsvereinbarung besteht. Unterhalt ebenfalls wenn deine
Wohnung nicht günstig ist aber angemessen ist.
Jedoch brauchen die eine Unterhaltsurkunde dafür .
Rückwirkend zahlen die leider Nix.
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