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		Hallo habe ein Problem  mit meiner noch Frau.wir leben jetzt seit über ein Jahr getrennt. Sie lebt die ganze Zeit mit den Kindern in unser Haus und möchte nicht ausziehen.wie sieht das bei der Scheidung aus muss sie dann ausziehen oder hat sie wohnrecht wegen den Kindern.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Was heisst "unser Haus"? Es gehört euch beiden zu gleichen Teilen? Zahlt sie Miete?
Wohnt sie da jetzt einfach so mit deiner Erlaubnis oder gab es schon einen Beschluss gemäss § 1361b BGB, Ehewohnung bei Getrenntleben? Lies die den Paragraf mal durch, da sind die Möglichkeiten aufgeführt.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Danke für Antwort
Ja das Haus gehört uns beiden. Nein sie lebt von hatz4 und bekommt die Zinsen bezahlt und ich muss die Tilgung bezahlen.nein ich habe gesagt das sie erst mal wohnen bleiben kann bis sie eine Wohnung hat.aber jetzt will sie gar nicht mehr  ausziehen.sie sagt sie hat bleibe recht und nach der scheidung  darf sie auch drin bleiben.ich will nur noch das Haus verkaufen.dachte wenn jetzt die Scheidung kommt bin ich sie endlich los.hat sie recht ?
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Wenn sie nach besagtem § 1361b BGB die Überlassung der Ehewohnung beantragt und gewinnt, dann kann sie in der Trennungszeit ganz offiziell drin bleiben. Wenn die Scheidung stattfindet, kann sie nach § 1568a BGB vorgehen. Wenn sie drin bleibt, muss sie für deinen Anteil Miete bezahlen. Kann sie sich das als ALG 2 - Empfängerin überhaupt leisten?