Die Dienstaufsichtsbeschwerde macht dem Haufen aber wenigstens (ein wenig) Arbeit und ist unangenehm. Ich habe keine Erfahrung mit der Presse, wenn Du aber Beweise fuer Verletzungen aufgrund der Misshandlungen hast, wuerde ich wohl nicht zoegern den offenen Brief gleich in Kopie an die Presse zu geben. Deswegen hast Du den ja auch offen genannt.
Moin Alles-durch.
Ich habe vorhin schon deinen Bericht gelesen und hab wie p gedacht, dass ich wahrscheinlich nicht so lange sitzen geblieben wäre. Immerhin bist Du dann doch noch zum richtigen Zeitpunkt aufgestanden.
(02-12-2019, 20:14)Alles-durch schrieb: [ -> ]Ich überlege den offenen Brief in den Presseverteiler zu geben. Ggf. sollte ich aber erstmal 1-2 Wochen abwarten, wie der Oberbürgermeister reagiert. Was denkt Ihr?
Ich nehme an, das Gespräch war heute - und dein offener Brief an den Bürgermeister auch. So was mache ich inzwischen nicht mehr. Keine Reaktion am selben Tag. Allerdings brauchst Du auf die Reaktion des Rathauses auch nicht zu warten, das kann mehrere Wochen dauern und dann: siehe unten #3. Sieh dich jetzt nach interessierter medialer Unterstützung (viel Glück!) um und poliere derweil deine Geschichte auf. Ganz allgemein: Bei Reaktionen auf Bullshit dieser Art halte ich mich an folgende 3 Tipps:
Tipp #1: Eine Nacht darüber schlafen.
Du hast den ersten Frust zu Papier gebracht und somit deine Energie produktiv kanalisiert. Das muss raus. Allerdings fehlt dir im ersten Moment der Blick für das Wesentliche. Der kommt am nächsten Tag.
Tipp #2: Auf Wirkung überprüfen
Welche Reaktion willst Du erzeugen? Kenne dein Gegenüber. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde geht an den Vorgesetzten (AmtsleiterIn) oder - wenn Du den OB direkt anschreibst - an die Beschwerdestelle. Auf diesem Niveau läuft die Unterhaltung. Du informierst über das Fehlverhalten einer Mitarbeiterin und wäschst dir ansonsten die Hände in Unschuld. Falls deine Formulierungen zu emotional rüberkommen, überarbeite sie. Kürze deinen Text auf wesentliche Argumente herunter; zu viele Baustellen erschlagen die Aufmerksamkeit des Lesers, der deine Geschichte - anders als Du - nicht auswendig kennt und somit die Lücken nicht automatisch mit den fehlenden Details füllen kann. Keine Forderungen, nur Hinweise (Du kannst natürlich auch auf das öffentliche Interesse hinweisen). Wenn Du quängelst, ist es für dein Gegenüber nur einfacher, dich als Querulanten abzustempeln und seine/ihre Untergebene in Schutz zu nehmen. Du möchtest aber, dass der/die AmtsleiterIn interessiert bei der Mitarbeiterin nachfragt, was da gewesen ist. Daher solltest Du gerade so viel schreiben, dass sein/ihr Interesse geweckt ist und nicht so rüberkommen, als läge dir irgendwas am Ergebnis deiner Beschwerde.
Tipp #3: Nicht zu lange mit dem Abschicken warten
Ein Schnellschuss ist potenziell ineffizient; aber wenn Du zu lange wartest, verpufft es möglicherweise auch. Du läufst dann nämlich Gefahr, dass das Anliegen für dich selbst an Wichtigkeit verliert, und Du am Ende gar keine Beschwerde mehr abschickst. Also: wenn deine Beschwerde entsprechend kurz und sachlich formuliert ist, schick sie ab und harre der Dinge, die da kommen.
VM
@VM
Das Gespräch war am Freitag und der Brief ist 2 Seiten lang. Das emotionalste im Brief ist das Resümee, das Kinder in ihren Rechten beschnitten werden und Väter über die Unterstellung der üblen Nachrede Mundtod gemacht werden. Und ich diese Erfahrung mit vielen Vätern teile.
Bei der medialen Unterstützung kann es halt auch nach hinten los gehen. Ich meine die hat keine blauen Flecken oder so etwas. Die hat sich ein paar Ohrfeigen gefangen und die Schuhe waren zu groß. Was ich komplett ablehne, aber leider in der Gesellschaft verbreitet ist und bei Müttern sogar ehr.....wenn das schwache Geschlecht zuschlägt, tut es ja angeblich nicht so weh.
Während ich der Antichrist bin, der die arme doppelt belastete Mutter in einer kleinen 2-Zimmerwohnung sitzen läßt, mit der blutjungen Freundin ständig Urlaub macht, Kohle am Start hat, etc. aber dann noch nichtmal bereit bin die Mutter zu entlasten und das Kind auch nur an einem einzigen Wochenende zu nehmen.
Aber dann von meinem hohen Roß aus nur drauf warte, dass die arme Mutter über reagiert statt meiner Verantwortung als Vater nachzukommen und die Dame zu unterstützen.........
Als die ganze Opfermasche, die hier alle so oder so ähnlich kennen.
Ich könnte als schnell zum gejagten werden, wenn die Mami-Lobby zum Angriff bläst. Während es eine Vater-Lobby nicht wirklich gibt.
Wenn eine Mutter ein paar Ohrfeigen austeilt, dann interessiert das nicht, schon garnicht die Presse. Die arme Frau ist doch nur ueberfordert und vom Schuftmann verlassen worden und hat es doch eh schon so schwer. Wie Du schon geschrieben hattest, toll Bindung, Ausnahme bla, bla und blub. Bei einem Vater wuerde das natuerlich komplett anders aussehen.....
Zitat:Meine Hoffnung ist, dass die Helferindustrie das Interesse verliert der Ex zu helfen, weil die selbst unter Beschuss kommen.
Diese Strategie würde ich voll fahren, wenn ich du wäre. Und ich würde alles machen, was möglich ist. Dienstaufsichtsbeschwerde (am besten aus Versehen noch an drei weitere Amtsstellen ), Strafanzeige bei Polizei und Staatsanwaltschaft, Meldung ans JA (Leitung, Stellvertretung, AbteilungsleiterINNEN), Information an die Schule (Schulleitung, Lehrpersonen, ... usw. , alles, was möglich ist.
Damit es einfacher wird, würde ich die Strafanzeige ausführlicher verfassen und dann den gleichen Text an alle sogenannten Verantwortungsträger verschicken. Die sind bei Gewalt gegen ein Kind ALLE verpflichtet etwas zu unternehmen. Darauf würde ich am Schluss auch noch zu sprechen kommen, dass du - wenn der Kleinen was passieren würde- sie später zivilrechtlich alle belangen würdest.
Ich konnte das nie tun, weil ich immer was zu verlieren hatte. Aber du hast nichts zu verlieren, du kannst nur gewinnen. Viel Erfolg
Kann mir mal einer sagen wozu die SB in solchen Fällen überhaupt verpflichtet ist?
Mal abgesehen von dem ganzen Schei... den die geredet hat. Aber was muss die tatsächlich unternehmen?
Die hat das Kind befragt. Die hat das Kind Bilder malen lassen von den Bezugspersonen. Die ist in den Hort. Die hat mit der Lehrerinn gesprochen. Die hat mit der Mutter gesprochen. Die hat eine Beratung angeordnet. Hat die damit genug getan, um den persönlichen Eindruck haben zu dürfen "alles ok", wenn es der Kollege mitträgt?
Ich meine bei Kinderschutzaufträgen sind die immer zu Zweit, um es zu entscheiden. Dadurch täuschen die vor, dass es neutral abläuft.
Wenn ich zu viel mache, dann bin ich ganz schnell der Spinner und es heißt "laß den mal reden" -- Tourette-Syndrom. Das tut dann keinen mehr weh, weil die mich nicht mehr ernst nehmen müssen.
Ich tendiere eher dazu den Brief als allgemeines Problem zu formulieren und wirklich an die Presse sowie die Kinderbeauftragte zu schicken und Öl auf die Mühlen der Helferindustrie zu gießen. Nach dem Motto:
- Wieso werden Kinder vor gewaltätigen Müttern nicht besser geschützt?
- Warum wird diesen Müttern und Kindern nicht eine Familienhilfe zur Seite gestellt wird, wenn man sich über die Wiederholungsgefahr bewußt ist?
- Warum nicht direkt ein Maßnahmenkatalog erarbeitet wird, wie im Wiederholungsfall mit der Situation umzugehen ist?
- Warum die Auslöser / Ursachen nicht untersucht werden, um Preventivmaßnahmen zu erarbeiten?
- Warum den Kindern keine engmaschige Beratung angeboten wird, um Warnsignale frühzeitig zu erkennen?
Ich zieh mich dann auf den Standpunkt zurück: "Das hättet ihr Euch überlegen müssen bevor ihr mich in die Freiheit entsorgt, mich um die Tochter nicht sorgen zu müssen, weil die Mutter alles allein entscheiden will."
Ich meine soll doch meine Ex neben Vollzeitjob und Kind zusätzlich regelmäßig zur Beratung gehen und sich engmaschig kontrollieren lassen. Verdient hätte sie es.
(02-12-2019, 23:55)Alles-durch schrieb: [ -> ]Die hat das Kind befragt. Die hat das Kind Bilder malen lassen von den Bezugspersonen. Die ist in den Hort. Die hat mit der Lehrerinn gesprochen. Die hat mit der Mutter gesprochen. Die hat eine Beratung angeordnet. Hat die damit genug getan, um den persönlichen Eindruck haben zu dürfen "alles ok", wenn es der Kollege mitträgt?
Ja haben sie! Ist doch alles o.k., die gute Bindung, Fehler eingesehen ansonsten vorbildlich und wenn der querulantische Schuftvater die arme, arme, arme heilige Mutter mehr entlasten wuerde, waere das gaaaaaanz bestimmt nicht passiert. Bla, bla, bla blubber. Da muss VIEL mehr passieren bis das echte Konsequenzen hat. Da muessen richtig Verletzungen zu sehen sein und nicht ein paar Ohrfeigen und zu grosse Schuhe.
Bei einem Vater wird immer mit der Lupe hingeschaut und KLEINSTE Verfehlungen haben die heftigsten Konsequenzen. Bei einer Mutter gibt es hingegen immer die groesstmoeglichste Nachsicht. Ist leider so, findet "die Gesellschaft" ja auch richtig so da der Mann immer ab Geburt Gewalttaeter ist und die Frau eine Heilige.
Da wird sich leider keine Presse fuer interessieren solange die Tochter nicht gruen und blau geschlagen wurde und halbverhungert ist.
Auf was soll den dann noch die Dienstaufsichtsbeschwerde basieren?
Da kann ich dann auch die Stellungnahme des OB abwarten. Die Herangehensweise, der Aufwand und die Ausreden werden für die SB die Selbe sein. Beim der Auseinadersetzung mit dem OB kann ich aber positiv anregen, der Mutter noch ein paar auflagen zu machen, damit sich hinterher keiner Vorwürfe machen muss, zu wenig getan zu haben.
Das schlimme ist, dass ich aus dem sozialen Umfeld alle Nase lang erzählt bekomme, dass zwischen Mutter und Kind was fehlt. Da gebe es eine Kälte - fehlende Mutterliebe halt - von wegen gute Bindung
Drec..ks Mami-Mafia!
(03-12-2019, 01:03)Alles-durch schrieb: [ -> ]Auf was soll den dann noch die Dienstaufsichtsbeschwerde basieren?
Es geht doch nicht darum, dass sie plötzlich alle erkennen, was dem Kindeswohl in eurem Fall dienlich wäre... Du willst sie nur daran erinnern, warum sie nachts schlechter schlafen als Du.
VM
Ich denke was du bisher gemacht hast ist vollkommend ausreichend, vorrausgesetzt der Brief wurde nachweislich gesendet.
Wenn du von den Figuren noch mal zum Gespräch geladen wirst, dann NUR mit Zeugen...wenn eine androhung, beschuldigung oder sonst was kommt, aufstehen und gehen....lass dich von denen nicht kaputt machen.
Ansonsten warte jetzt einfach ab....mehr geht momentan nicht....entweder deine Tochter kommt zu dir, unter deinen Bedingungen oder halt nicht.
Wenn die kleine in die Pupertät kommt, spätestens dann wird sich das Blatt noch mal wenden.
Ich habe noch eine Frage / Idee
Ich habe meinen offenen Brief an den OB ohne Fragen oder Forderungen beendet. Lediglich mit dem Hinweis, dass viele Kinder leiden müssen, solange dies so bleibt.
Ich würde den Brief gerne an Staatsanwaltschaft, Kinderschutzbund, Familienministerium, Kinderbeauftragte, etc. schicken und die Frage stellen, wer für den absehbaren Wiederholungsfall in der Verantwortung steht und warum keine weitergehenden Preventivmaßnahmen ergriffen werden wie bspw.......
Die Staatsanwaltschaft würde ich fragen, ob hier wegen dem akuten Wiederholungsrisiko eine unterlassenen Hilfeleistung besteht und ob das Jugendamt im Falle von Wiederholung bspw. mit Todesfolge mit einer Strafverfolgung rechnen muss, dem Jugendamt ggf. irgendwelche Hinweise zu geben sind.
Warum sollte ich Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden einreichen. Das müssen die doch machen, wenn dafür ausreichend Gründe bestehen. Ich komme lediglich meiner Bürgerpflicht nach und liefere die Fakten
Die Presse lasse ich außen vor. Das bringt nichts. Da kommt dann nur die Opfermasche der Mamis. Ich bleibe auf der rechtlichen Ebene und der Staatsverantwortung.
Vorsicht vor solchen Briefen. Sie bewirken natürlich nichts, man wird knapp auf den Rechtsweg am Familiengericht verwiesen. Und dann als Querulant einsortiert. Einzig eine Fachaufsichtsbeschwerde hat eine Wirkung: Sie macht Arbeit. Vielleicht hat man auch Glück und die Sachbearbeiterin des Falls wird ausgetauscht und die Neue nimmt verprügelte Kinder ernster.
Als Vater befindet man sich auf ungünstigem Gelände im Sinne von Sunzi, "Die Kunst des Krieges".
Ok. Danke an alle.
Dann habe ich erstmal alles getan was ging.
Die Fachaufsichtsbeschwerde werde ich in Erwägung ziehen. Ich warte aber erstmal die Antwort vom OB ab bzw. ob keine Antwort kommt. Eventuell entziehen die mir in der Antwort bereits die Grundlage, indem die bspw. alles abstreiten.
@Alberto
Der Name klingt italienisch.
Ich habe ein paar Bekannte aus Italien (bspw. Rom). Die haben mir erzählt, was bei uns "die Tafel" ist, ist bei denen die Kirche. Die größte Gruppe bedürftiger Italiener seien geschiedene Männer mit Kindern.
Es gibt viele Männer, die sich lieber über Jahre die Hörner aufsetzen lassen statt sich zu scheiden. Weil die nach der Scheidung finanziell komplett ruiniert sind.
Aus dem Haus müssen die sowieso raus. Das steht den Kindern zu...und die Kinder gehören zur Mutter.
Es hätte vor einiger Zeit eine große gesellschaftliche Diskussion gegeben, ob einer schwer gewaltätigen Frau die Kinder weg genommen dürfen. Ich glaube hier würden sich die Leute eher aufregen, wenn die Kinder bei so einer Mutter bleiben.
Aus den meisten anderen Europäischen Ländern höre ich ebenfalls nicht unbedingt etwas besseres, als in Deutschland. Eher schlechter. Es mag aber das ein oder andere Ausnahmeland geben; hier habe ich was von Schweden gelesen.
Was ich sagen will. Die ideologischen Verhältnisse werden auf EU-Ebene ähnlich sein. Ich verschwende dort nur meine Zeit und habe auch noch ein eigenes Leben.
Ich kann das naturgemäss nur aus Perspektive der Schweiz sehen. Momentan steht das Land unter extremen Druck wegen der EU.
(03-12-2019, 01:03)Alles-durch schrieb: [ -> ]Auf was soll den dann noch die Dienstaufsichtsbeschwerde basieren?
Darauf, dass dich die SB beim Jugendamt absichtlich und vorsätzlich angelogen hat, um dich zu einem bestimmten Verhalten oder Anerkenntnis zu nötigen und in eine Vereinbarung hineinzutricksen.
Ein solches Verhalten ist das Gegenteil von vertrauensvoller Zusammenarbeit, wo es doch um das höchste aller Ziele geht, das Kindeswohl.
Deine Beschwerde richtet sich gegen die Lügengeschichten der Behörden-Mitarbeiterin, nicht gegen ihre Person.
Die Befähigung dieser SB zu diesem Job darfst du gerne in Zweifel ziehen; es obliegt ihrem disziplinarischen Vorgesetzten, sie wegen Unfähigkeit mit einer anderen Aufgabe zu betreuen, die sie besser kann. Ihren jetzigen Job jedenfalls kann sie nicht.
So in etwa würde ich den Tenor in die Dienstaufsichtsbeschwerde legen....
@Austriake
Du hast mich überzeugt. Die SB hat sich vorher so einiges gebracht. Daher sollte ich mit der Dienstaufsichtsbeschwerde wenigstens den Austausch durch bekommen. GGf. geben die mir dann mal jemanden der Vaterfreundlich ist.
Die SB hat:
- Bei Gericht zu meinen Ungunsten gelogen, was dann aufgeflogen ist.
- Dem Gericht begleitete Umgänge empfohlen, weil die Ex behauptet hat, ich hätte die 1x vor dem Kind beleidigt ohne, dass die mich auch nur 1x gesehen oder gesprochen hat
und
- jetzt diese Nummer
Dass die mich aber zu irgend einer Vereinbarung oder Anerkenntnis nötigen wollte, lasse ich weg. Soweit sind wir ja nicht gekommen und dieses Fass will ich erst garnicht auf machen.
Offiziell weiß ich nichts von einer Vereinbarung oder was die bezweckt hat. Da sind jetzt erstmal andere Themen zu klären. Die Vereinbarung hat die ja im letzten Jahr abgelehnt und stattdessen den SO-Entzug forciert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die jetzt eine Elternvereinbarung will. ;-)............. und wenn die Fehler gemacht haben sollte, dann müsste nochmal alles aufgerollt werden. Damit sollte klar sein, welchen Finger ich denen Zeige
Neues Update
Es geht munter weiter!
Ich habe die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Jugendamtsmitarbeiterin raus geschickt und der Oberbürgermeister hat mein Schreiben parallel an das zuständige Dezernat weitergeleitet, die sich kümmern sollen. Die Sachbearbeiterin wird also von 2 Seiten in die Zange genommen.
Der Umgangspfleger hat die Umgänge mit der Begründung reduziert, dass ich mit dem Jugendamt sprechen müsse. Am Folgetag des Umgangs ist meine Tochter dann nach der Schule heimlich abgehauen und zu mir. Die ist also nicht in den Hort. Meine Freundinn hatte Geburtstag.
Ich habe die Schule bzw. den Hort informiert. Die wollten dann, dass ich das Kind zurück bringe und dort im Hort abgebe. Die sind ca. 15 Minuten Fußweg weg. Ich habe gesagt, dass ich Geburtstag feiere und gesagt, dass die das Kind gerne abholen können.
Kurz danach klingelte dann das Telefon. Der Umgangspfleger. Ich bin nicht dran. Danach kam dann eine Email von dem. Ich soll das Kind sofort zurück bringen. Ich habe dem geantwortet, dass er die Kleine bei mir abholen kann, wenn er will.
30 Minuten später stand der dann vor der Tür. Riesen streit. Meine Tochter: Warum darf ich nicht zum Papa. Er: "weil Dein Vater nicht ordentlich gefragt hat". Ich: "Seit Monaten frage ich, ob die Kleine zusätzlich einen Tag kommen kann. Antwort bekomme ich keine und alle meine Angebote laufen unbeantwortet ins leere."
Die kleine hat sich geweigert zu gehen und bei meiner Freundinn versteckt. Der Umgangsdepp hat dann gesehen, dass er Gewalt anwenden muss, weil sich die kleine geweigert hat. Ende vom Lied, war dass ich die kleine am Abend zur Mutter bringe und er ist abgehauen. Wuntentbrant und mit Drohungen.
Ich habe den noch gefragt worüber das Jugendamt mit mir reden wolle und was das mit dem Umgang zu tuen hat, hat er mir aber nicht gesagt.
Die Kleine super stolz, als der weg war. Sie hat es durchgesetzt, dass sie einen Tag mehr beim Papa seien darf.
Dann kam eine Mail vom Umgangspfleger. Kein Umgang mehr. Erst sprichst Du mit dem Jugendamt. Die wollen eine Elternvereinbarung. Ich habe zurück geschrieben. Kein Problem, aber muss mir ja mal wer sagen. Höre ich zum ersten Mal von und mir liegen auch kein Termine vor. Termine habe ich auch nicht abgebrochen wir haben alles besprochen, was auf der Agenda war. Von einer Elternvereinbarung weiß ich nichts. Haben die mir ja auch nie gesagt, dass die ne Vereinbarung wollen und auch nichts zugeschickt. Jugendamt jeweils in Kopie.
Als nächstes hat das Jugendamt sich gemeldet. Wieder alle in Kopie - diesmal auch die Schule. Du hast den Termin abgebrochen und ich wollte mit Dir ne Elternvereinbarung machen; aber soweit sind wir ja nicht gekommen. Dienstaufsichtsbeschwerde sehr bedauerlich und das Kind ist wegen dem Elternkonflikt belastet.
Ich habe dann zurück geschrieben. Kein Problem. Eine Eltenvereinbarung habt ihr seit Jahren von mir auf dem Tisch. Müsst ihr mir aber mal sagen. Für den Termin haben wir 1 Stunde angesetzt und die war rum. Außerdem stand die Elternvereinbarung nicht auf der Agenda. Es kann also keine Rede von Terminunterbrechung sein. Termin war beendet.
Ausserdem dürft ihr mich nicht mit dem Umgangsrecht des Kindes erpressen. Das ist auch ein Grund für eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Gebt der Kleinen doch einfach mehr Umgang und Telefonate mit dem Vater. Dann löst sich die Problematik von selbst auf. Ich bin am Überlegen, ob ich die Dienstaufsichtsbeschwerde ergänze.
Meine Überlegung ist die Kleine beim nächsten Umgang von der Schule abzuholen. Der Umgangspfleger darf es meiner Meinung nach nicht verbieten. Es gibt ein BGH Urteil, dass nur das Gericht und die Eltern über die Umgangszeiten entscheiden dürfen. Ich bin mir aber Sicher, dass da im Hintergrund bereits alle mit einander irgend etwa dealen. Die Richterin ist mit Sicherheit auch schon mit im Geschäft. Hat der Umgangsdepp ja nen super Draht hin.
Für die Kleine wäre es ein Schock, wenn der Umgang ausfällt. Die läuft weg und als Konsequnezn sieht die den Vater dann nicht. Das wird die dann ordentlich klein kochen.
Zumal ich die erst Ende Januar wieder sehe. Wegen der Feiertage fallen nämlich die Umgänge bis Anfang Januar aus und danach bin ich 3 Wochen weg. Ersatz wird mir zwischen den Feiertagen keiner Angeboten. Die Mutter macht Urlaub mit dem Kind.
Gefühlt wollen die mich jetzt ganz weg haben. Die wollen die Wochenenden durchdrücken und ich wehre mich dagegen zu sehr. Ausserdem ist das zu viel Alarm mit den Schlägen gegen das Kind. Ich bin mal gespannt.
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Da ist ja ganz schoen Drama angesagt. Ich kann Dir nur den Tip geben ALLES aufzunehmen wenn es Kontakt mit dem Umgangspfleger gibt. Egal ob Telefongespraech oder personelich. Nur so bist Du in der Lage eventuelle Luegen nachzuweisen. Dir als querulant-schikanoes-potenzieller Gewalttaeter-Mann glaubt im Zweifellsfall keiner. Auch den Wunsch der Tochter solltest Du per Video dokumentieren. Mit der Helferindustrie so viel wie nur irgendmoeglich schriftlich machen um eben Luegerei von denen zu vermeiden. Gleiches gilt fuer die Exe.
(13-12-2019, 18:14)Alles-durch schrieb: [ -> ]Gefühlt wollen die mich jetzt ganz weg haben.
Das wollten die alle schon von Anfang an. Ich vermute, jetzt wird auch das Strafrecht gegen dich eingesetzt. Du hast kein Sorgerecht und die Abholung von der Schule könnte dir eine Anzeige wegen Kindesentzug einbringen. Lass dich nicht verleiten, irgendwas zu machen was man dir strafrechtlich reindrücken kann. Darauf warten die nur.
Hätte Alles-durch seine Tochter gar nicht in die Wohnung lassen dürfen, wie sieht das Strafrechtlich aus?
Man was für ein Programm....ich wäre wahrscheinlich ausgerastet....das arme Kind.....
Natuerlich hat er sie reinlassen duerfen! ManN kann ja ein minderjaehriges Kind nicht einfach abweisen. Ausserdem hat er ja die Schule informiert und immer die Bereitschaft bekundet das Kind "rauszuruecken". Da wird es schwierig werden ihm deswegen eins reinzwuergen. Trotzdem muss er aufpassen wenn er die Tocher einfach irgendwo abholt, das ist was anderes als wenn SIE zu ihm geht.
OK wenigstens etwas....in dem Decksl.nd ist ja alles möglich.
WOW! Fazit: wir verkrüppeln auch dein Kind, wenn es sein muss!
Und es gibt Leute, die angesichts solcher Verhältnisse noch der Meinung sind, Manieren und gepflegte Konversation von uns einfordern zu dürfen. Markerschütternder Bericht, @Alles-durch. Dir wünsche ich die nötige Kraft, bei alldem noch ein Mensch zu bleiben!
VM