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Sozialrechtl. Urteile zur Kindergeldanr. in Temp. BG und Auskunftsanspruch Unterhalt
#41
Ich bekomme ständig welche. Es gibt trotzdem nicht mehr als 100 EUR Grundfreibetrag, wenn man nicht mehr nachweisen kann. Da kannst du dich hier drehen und wenden, wie du willst. Es bleibt dabei.

Man kann, argumentieren, wie Skipper es tat, dass die pauschalen in den 100 EUR enthalten sind, sozusagen um es einfach zu machen. Juristisch gesehen sind sie es nicht. Wer das Wort "anstelle" nicht versteht, dem sind wohl Schulungen ganz anderer Art ans Herz zu legen.
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SGB II - von Skipper - 19-02-2015, 12:35
RE: Sozialrechtl. Urteile - von Skipper - 20-02-2015, 13:34
RE: Sozialrechtl. Urteile - von Skipper - 21-02-2015, 12:13
RE: Sozialrechtl. Urteile - von Skipper - 05-03-2015, 00:04
RE: Sozialrechtl. Urteile - von Skipper - 05-03-2015, 00:37
RE: Sozialrechtl. Urteile - von Skipper - 05-03-2015, 00:53
RE: Sozialrechtl. Urteile - von Skipper - 05-03-2015, 01:20
RE: Sozialrechtl. Urteile zur Kindergeldanr. in Temp. BG und Auskunftsanspruch Unterhalt - von the notorious iglu - 06-03-2015, 00:01

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