01-06-2015, 21:33
Erst mal eine Sachstandanfrage machen. Dann eine Fachaufsichtsbeschwerde. Und schliesslich gemäss § 147 Absatz 5 StPO eine gerichtliche Entscheidung über den Antrag beantragen.
Gerichtskosten wegen Verurteilung § 170 StGB
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