03-01-2015, 19:52
Das Auto und die Finanzierungsverpflichtung wird Teil des Zugewinnausgleiches; die laufende Finanzierungsrate wird beim Trennungsunterhalt berücksichtigt.
Solange der TO nicht absichtlich Öl ins Feuer gießen möchte, um ggf eine Situation zum eskalieren zu bringen, sollte er da nicht hin fassen. Zumindest nicht, bevor Trennungsunterhalt geregelt ist.
@all:
Wie reagiert die BL, wenn ihr der TO ein Wechselmodell vorschlagen würde?
Solange der TO nicht absichtlich Öl ins Feuer gießen möchte, um ggf eine Situation zum eskalieren zu bringen, sollte er da nicht hin fassen. Zumindest nicht, bevor Trennungsunterhalt geregelt ist.
@all:
Wie reagiert die BL, wenn ihr der TO ein Wechselmodell vorschlagen würde?
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)