10-11-2014, 21:24
Eines muss dir zunächst klar sein: Bei der von dir gemeinten Erwerbsobliegenheit handelt es sich wie bei sehr vielen -auch grundlegenden- Dingen im Unterhaltsrecht um reines Richterrecht. Das Ganze ist ein gigantischer Vergnügungspark, in dem Anwälte, Richter und Helfer auf deine Kosten alle möglichen Juxbuden ausprobieren. Mal regnets, dann läuft die Eine besser, mal ist es heiss, dann die Andere. Festgefügt ist da nichts und im Zweifelsfall wird einfach das Standardgeschwallere von der Einzelfallbetrachtung abgesondert.
Im Prinzip kann dir alles, was zu niedrigerem Unterhalt führt für unzulässig erklärt werden. Das ist der Normalfall. Dann kannst du bgegründen, wieso dein Einkommen gesunken ist und abhängig von dieser Begründung und seinem aktuellen Darmdruck wird der Richter das gar nicht, teilweise oder ganz akzeptieren. Einfach weniger verdienen geht gar nicht. Aber vielleicht Anderes: Nachweisbare gesundheitliche Einschränkungen, Entlassung, Wegfall von Überstunden...
Im Prinzip kann dir alles, was zu niedrigerem Unterhalt führt für unzulässig erklärt werden. Das ist der Normalfall. Dann kannst du bgegründen, wieso dein Einkommen gesunken ist und abhängig von dieser Begründung und seinem aktuellen Darmdruck wird der Richter das gar nicht, teilweise oder ganz akzeptieren. Einfach weniger verdienen geht gar nicht. Aber vielleicht Anderes: Nachweisbare gesundheitliche Einschränkungen, Entlassung, Wegfall von Überstunden...