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Kann Sorgerecht in Abwesenheit entzogen werden?
#17
(25-10-2014, 12:54)Camper1955 schrieb:
(24-10-2014, 13:05)FreiHerr schrieb: Es läuft eine 170er Sache gegen mich - hauptsächlich wegen dem TU, KU zahle ich.

Also das interessiert mich auch. Seit wann kommt es zu einer Anklage nach § 170 StGB, wenn Du einer erwachsenen Frau keinen Unterhalt bezahlst? Welche Gründe sieht die Staatsanwaltschaft dafür?

Die Sache ist etwas weiter, als aus meinem Eingangspost erkennbar ist.
Ich bin in der ersten Instanz zu mehr als 6 Monaten verurteil worden - WEGEN TU!!! Dazu sind noch paar Monate wegen KU gekommen.

Paar Details, lasst es euch an der Zunge zergehen Blush:

- der TU im Tatzeitraum war nicht betitelt. Der Titel ist erst später entstanden, rückwirkend. Ich wurde im Prinzip für die Nicht-Rückzahlung der Schulden bestraft
- die Exe hat mindestens 2/3 des Tatzeitraums mit dem Neuen zusammen gewohnt. Um zu ihm zu ziehen hat sie vor Gericht gelogen um das ABR zu bekommen
- beim Auszug hat die Wohnung beinahe komplett geleert. Der Wert des Hausrates ist vergleichbar mit den TU-Schulden. Die Einrichtung wurde von mir vor der Eheschliessung gekauft, sie hat keinen Cent dazu beigetragen
- mein Sorgerecht wurde im Tatzeitraum komplett missachtet. Das ABR habe ich ja wegen Prozessbetrug verloren
- Umgangsrecht wurde 50% des Tatzeitraumes blockiert - trotz einer gültigen Gerichtsentscheidung. Erst nach dem Wegzug 300km weiter hat es auf einmal funktioniert
- die Exe hat kurz nach der Trennung (Anfang des TZR) einen Uni-Abschluss gemacht, könnte also anfangen zu arbeiten. Sie behauptet aber, sie sieht keine Alternative zu einem Zweitstudium. Sie macht sicher keins, aber erzählt davon bei Gerichten, als Begründung dafür warum sie nicht arbeiten geht
- tatsächlich arbeitet sie beim Mr. Next irgendwo in der Gastronomie, verschweigt aber dies
- die Pfändungen der Steuererstattungen wurden nicht als KU angerechnet (die Höhe des Gepfändeten übersteigt den KU-Vorschuss), sondern für die Tilgung der TU-Schuld. Deswegen bekam ich paar Monate wegen KU
- sie hat im Antrag auf KU-Vorschuss falsche Angaben gemacht, z.B. Pfändungen und andere Geldflüsse verschwiegen
- ich hatte, laut Akte, kein nachgewiesenes Einkommen im Tatzeitraum. Den Richter hat es nicht weiter gestört, in der Begründung steht so etwas wie "hat gut bezahlten Job aufgegeben" und "er hat eine UG gegründet, also müsste er Geld haben".

Und, nicht schlecht, oder?
Ok, das war erste Instanz, ein sehr junger Richter, ich war gut geeignet als Prügelknabe... Mal schauen was in der 2. Instanz rauskommt. Ich werde zu gegebener Zeit hier berichten Smile
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RE: Kann Sorgerecht in Abwesenheit entzogen werden? - von FreiHerr - 25-10-2014, 17:59
RE: Kann Sorgerecht in Abwesenheit entzogen werden? - von zeitgenosse - 26-10-2014, 12:46

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