24-10-2014, 15:17
(24-10-2014, 14:53)Micha aus Bayern schrieb: Entschuldige vielmals, aber was willst du mit dem Sorgerecht? Kannst du es überhupt ausüben? Wenn du die Kinder nicht siehst, keinen Kontakt zu ihnen hast und auch mit der Ex nichts zu tun haben willst, was willst du mit dem Sorgerecht?
Der Großteil der Bevölkerung kann auch nichts (Gescheites) mit dem Wahlrecht anfangen und dennoch dürfen selbst die Dümmsten der Dummen wählen.
Das Sorgerecht ist ein Grundrecht der Eltern und damit nicht verhandelbar. Solange FreiHerr durch die Ausübung seiner Elterlichen Sorge das verflixte "Kindeswohl" nicht gefährdet, ist davon die Finger zu lassen.
Mit dem Sorgerecht hat FreiHerr zumindest (theoretisch) ein Anrecht auf Informationen von Ärzten, Schulen, etc... Durch die KM kommt er nicht an selbige.