(22-10-2014, 17:51)StefanN schrieb: Wenn sich nun Änderungen und Neuberechnung des zu zahlenden Unterhaltes ergeben, ist es ja nur verständlich entsprechend den Titel dynamisch anzupassen.
Darauf bezieht sich das "dynamisch" aber nicht!
Das "dynamisch" bezieht sich darauf, daß Du einen prozentualen Wert an KU zahlen mußt, wobei 100% der Mindestunterhalt ist.
Setzt die Stäätin in ihrer unergründlichen Weisheit fest, daß sich die Summe, für die diese 100% stehen, erhöht, so muß der Titel nicht angepaßt werden, obwohl Du einen höheren Betrag zahlen mußt.
Beispiel:
Jahr 1: 100% = 100 EUR/Monat KU
KU-Titel beträgt 135% ==> Zahlbetrag 135 EUR/Monat
Jahr 2: Die Stäätin beschließt eine Erhöhung des KUs:
100% = 200 EUR/Monat
KU-Titel immer noch 135 %, aber Zahlbetrag jetzt 270 EUR/Monat.
Bei einem statischen Titel müßte die KM einen höheren Zahlbetrag einklagen, da dieser in der Höhe festgelegt worden ist:
Jahr 1: Titel = 135 EUR/Monat
Jahr 2: Titel immer noch 135 EUR/Monat, obwohl die Stäätin der Meinung ist, daß Väter mehr KU zahlen sollten.
Du siehst, daß der dynamische Titel für die KMs viel bequemer ist.
(22-10-2014, 17:51)StefanN schrieb: Wird ein Titel auch nach unten Angepasst?
Nein, fast nie!
(22-10-2014, 17:51)StefanN schrieb: ...oder meine älteste Tochter im Januar 18 wird?
Dann ändert sich einiges.
Dazu die Trennungsfaq durchlesen. Außerdem gibt es einige Threads zu diesem Thema.
Simon II