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Datenerhebung, was die Beistandschaft alles darf und tut
#2
Manchmal lohnt es sich aber, um Datenbekanntgabe zu kämpfen.

Immerhin hatte ich damit Erfolg. Das JC musste mir alle "erheblichen" Daten bezüglich meinem Sohn und der KM schriiftlich zusenden. So erhielt ich Einblick in das Zahlungsverhalten des JC ggü. der KM und meinem Sohn. Daraus ergab sich, dass meinem Sohn definitiv zu keiner Zeit überhaupt Geld vom Amt zustand. Solches bekam er nur, weil die KM betrogen hat. Was ja für Frauen ein Kavalliersdelikt ist. Das muss so sein. Denn ihr ggü. geahndet wurde dieser langfristige Sozialleistungsbetrug nicht.

O-Ton dazu vom OLG Dresden, bei dem ich mich auf meine Kosten hin darüber beschwert hatte:

"..., denn Streit zwischen Eltern darf nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden!"

Ich versuche mir gerade vorzustellen, was einem Vater wiederfahren wäre, hätte man ihn beim Sozialleistungsbetrug für mehrere Jahren ertappt.

So eine Datenerhebung hat aber auch Vorteile. MANN hat irgendwann einmal Ruhe vor Verfolgung. Meine Daten jedenfalls wurde so üppig zwischen den einzelnen Ämtern hin und her verschoben, dass ich schon am überlegen bin, ob ich demnächst nicht gleich zum JC gehe, um mich dort topaktuell über meine derzeitigen Lebens- und Vermögensverhältnisse aufklären zu lassen.

Es ist ja immerhin möglich, dass ich mal wieder Post vom JC bekomme und aufgefordert werde, Auskunft zu erteilen. Weil diese Auskünfte benötigt werden für die Leistungsberechnung von Mutter sowieso mit Kind namens "keine Ahnung". Was zweimal schon passiert war.

Echt. Manchmal, wenn`s JC anfragt, habe ich nicht nur das Gefühl, Bahnhof zu verstehen. Manchmal bin ich mir sicher, auf so einem bereits zu wohnen und zu leben. Durchgangsvater im Amtsverkehr quasi.
Wer Deutschland für kapitalistisch hält, hält auch Kuba für demokratisch. G.W.
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RE: Datenerhebung, was die Beistandschaft alles darf und tut - von Dzombo - 15-07-2014, 16:05

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