Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist
#72
So, gestern kam nun endlich das Schreiben vom JA:

Sehr geehrter Herr xxx,

in Ergänzung unseres vorangegangenen Schreibens vom 17.7. möchten wir zunächst nochmals darlegen auf welcher gesetzlichen Grundlage wir tätig werden.
Das Jugendamt kann aufgrund des Paragraphen 18 Sozialgesetzbuch, Teil VIII auch jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres in unterhaltssachen beraten und unterstützen. Ihr Sohn hat durch Vollmacht seiner Mutter ermächtigt diese Beratung und Unterstützung einzuholen.

Was die rechtliche Vertretungsberechtigung der Mutter anbelangt, so kann jeder jede Person seines Vertrauens mit der Vertretung beauftragen und muss dann die daraus entstehenden Folgen akzeptieren. Dieses Recht hat ihr Sohn in Anspruch genommen und stellt auch die übliche Praxis dar. Insbesondere steht der Vertretung durch die Mutter nichts entgegen, da die Mutter ihren Sohn lediglich bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche gegenüber Ihnen vertritt.

Was die ihrerseits aufgeworfenen Fragen zum Kindergeld betrifft, so verweisen wir auf unsere Ausführungen in unserer Email. Kurz zusammengefasst heißt das, dass die Mutter unabhängig von der Höhe der Unterhaltsverpflichtung von Vater und Mutter vorrangig Kindergeldberechtigt ist, solange XXX in deren Haushalt lebt.

Eine aktuelle Schulbescheinigung kann nach den Sommerferien vorgelegt werden. Derzeit Fügen wir schon mal im Vorgriff die Bescheinigung vom August 2012 bei. Die Einkommensunterlagen der Mutter erhalten sie, sobald sie ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dargelegt haben. Uns liegen die Unterlagen bereits vor. Jedoch können wir schon jetzt beurteilen, dass die Mutter aufgrund der Einkünfte des vergangenen Jahres mit dem durchschnittlichen Einkommen weit unter dem selbstbehalt lag. Dass das Einkommen in Zukunft auch nicht über dem Selbstbehalt der Mutter liegt, konnten sie der Ihnen bereits zur Verfügung gestellten gehaltsabrechnung entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Die idioten vom JA

Ich bin stinkesauer! Eine Schulbescheinigung von 2012!! Die wollen mich doch verarschen!!! Eine gehaltsabrechnung von der Alten hab ich ebenfalls nicht bekommen.
Drecksgeier sind das alle!!!!
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist - von TONO - 12-06-2014, 22:59
RE: Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist - von blue - 13-06-2014, 16:04
RE: Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist - von the notorious iglu - 13-06-2014, 09:46
RE: Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist - von Nappo - 13-06-2014, 11:43
RE: Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist - von blue - 27-06-2014, 19:39
RE: Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist - von the notorious iglu - 27-06-2014, 18:59
RE: Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist - von Nappo - 27-06-2014, 19:01
RE: Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist - von the notorious iglu - 28-06-2014, 23:00
RE: Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist - von the notorious iglu - 01-07-2014, 21:16
RE: Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist - von the notorious iglu - 01-07-2014, 21:52
RE: Unterhalt wenn Kind 18 geworden ist - von TONO - 10-08-2014, 11:50

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Wieso Unterhalt zahlen wenn Kind arbeitslos wird? Markus Müller 2 3.056 11-01-2020, 11:30
Letzter Beitrag: p__
  Tochter Volljährig geworden Velocat 4 3.365 31-10-2018, 09:56
Letzter Beitrag: p__
  Wenn das unehel. Kind eine Ausbildung anfängt Angel 6 5.909 05-12-2013, 11:07
Letzter Beitrag: Blumentopferde
  Ist sie im Recht, wenn sie mein Kind mit ins Ausland nimmt? sentenza 1 3.263 22-10-2012, 18:52
Letzter Beitrag: Ibykus

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste