14-05-2014, 10:08
(14-05-2014, 08:34)p schrieb: §170 StGB geht auch wegen Betreuungsunterhalt, wüsste aber von keinem Fall in dem das angewendet wurde. In der Praxis nur wegen Kindesunterhalt und den will er ja zahlen.
Könnte ja sein, dass Apu dann der Präzedenzfall wird.
Wegen Vollstreckung von Schulden ist mir schon klar, dass die Österreicher als gute Europäer da zuarbeiten. Aber interessant ist die strafrechtliche Seite. Was passiert, wenn Exe ihre Unterhaltsansprüche nicht eintreiben kann und deshalb Strafantrag in Deutschland nach §170 StGB stellt - machen die Österreicher da mit (in Österreich liegt kein Vergehen nach dem österreichischen § 189 vor, da Exe nach österreichischem Recht gar keine Unterhaltsansprüche hätte) ?
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1