12-05-2014, 21:30
Es gibt den sogenannten Betreuungsunterhalt. Dieses Konstrukt galt früher nur für eheliche Kinder, aber die Rechtsprechung geht mehr und mehr dazu über diesen Anspruch auch für Mütter nicht ehelicher Kinder durchzusetzen. Es kann also durchaus sein, dass du dafür in Anspruch genommen wirst.
Unterhaltsverpflichtungen für deutsche Kinder können grundsätzlich auch im Ausland durchgesetzt werden in Österreich zumal. Sonst wäre Österreich ja voll von deutschen Unterhaltsflüchtlingen.
Unterhaltsverpflichtungen für deutsche Kinder können grundsätzlich auch im Ausland durchgesetzt werden in Österreich zumal. Sonst wäre Österreich ja voll von deutschen Unterhaltsflüchtlingen.