11-04-2014, 09:45
@skipper
Entschuldige bitte, dass ich Deinen Rat, Schreiben nur mit ´nem Blumenstrauß zu verschicken, so permanent mißachte. Das hat nichts Persönliches Dir gegenüber: Mir fehlt einfach das Geld dafür. Aber ansonsten? Ich finde, dass das Schreiben durchaus im Kontext mitteleuropäischer Benimmvorstellungen liegt - und ja, natürlich liegt die Schönheit immer im Auge des Betrachters, was ich natürlich auch Dir zugestehe.
In erster Linie bin ich meinem Kind verpflichtet. Nicht alles Notwendige kann ich selber bewerkstelligen, aber da kann ich ja Fachleute arbeiten lassen - in diesem Fall die ärztliche kindertherapeutische Praxis. Dort ist eine patientenbezogene Auseinandersetzung mit dem Thema erfolgt.
Die Anwältin hat schlicht den Antrag nicht begründet: Ich moniere auch nicht, dass sie den Begriff "im Interesse des Kindes" verwendet, sondern dass sie ihn inhaltsleer läßt...
Und dann bin ich schon ganz gespannt darauf, wie man mir eine schlichte Sachstandsmitteilung "um die Ohren" schlägt... Natürlich kann die Anwältin Anträge stellen, soviel sie will. Ob das Gericht es lustig findet, dass Empfehlungen aus einer Maßnahme mißachtet werden, für die es die Notwendigkeit sah, die eS allein auf mich zu übertragen, nachdem die Mutter die Zustimmung dazu nicht erteilte, wird sich dabei sicherlich herausfinden lassen...
Entschuldige bitte, dass ich Deinen Rat, Schreiben nur mit ´nem Blumenstrauß zu verschicken, so permanent mißachte. Das hat nichts Persönliches Dir gegenüber: Mir fehlt einfach das Geld dafür. Aber ansonsten? Ich finde, dass das Schreiben durchaus im Kontext mitteleuropäischer Benimmvorstellungen liegt - und ja, natürlich liegt die Schönheit immer im Auge des Betrachters, was ich natürlich auch Dir zugestehe.
In erster Linie bin ich meinem Kind verpflichtet. Nicht alles Notwendige kann ich selber bewerkstelligen, aber da kann ich ja Fachleute arbeiten lassen - in diesem Fall die ärztliche kindertherapeutische Praxis. Dort ist eine patientenbezogene Auseinandersetzung mit dem Thema erfolgt.
Die Anwältin hat schlicht den Antrag nicht begründet: Ich moniere auch nicht, dass sie den Begriff "im Interesse des Kindes" verwendet, sondern dass sie ihn inhaltsleer läßt...
Und dann bin ich schon ganz gespannt darauf, wie man mir eine schlichte Sachstandsmitteilung "um die Ohren" schlägt... Natürlich kann die Anwältin Anträge stellen, soviel sie will. Ob das Gericht es lustig findet, dass Empfehlungen aus einer Maßnahme mißachtet werden, für die es die Notwendigkeit sah, die eS allein auf mich zu übertragen, nachdem die Mutter die Zustimmung dazu nicht erteilte, wird sich dabei sicherlich herausfinden lassen...
Wer nicht taktet, wird getaktet...