16-01-2014, 17:43
Morgen habe ich ein Gespräch mit der Bezirksleiterin des Trägers. Wie die sich positionieren will, ist mir noch nicht bekannt. Vom Eindruck bei der Terminabsprache her, bin ich leicht skeptisch. Aber sie soll ihre Chance bekommen.
So oder so, gibts aus meiner Sicht nur zwei Möglichkeiten:
1. Ich halte die Klappe. Dann habe ich es mit einer deutlich parteiischen Kindergartenleitung zu tun, die sich in ihrer Parteilichkeit bestärkt fühlen wird. Klingt für mich nicht gut.
2. Ich bleibe beharrlich, und fordere Kooperation um die unschöne Situation zu verbessern. So, wie ich es sehe, stehen Kindergarten und Träger in der Bringschuld, das zu leisten.
Ziehen die sich auf eine rechtliche Position zurück, gehts zur Klärung vors Verwaltungsgericht. Das wäre blöde, wäre dann aber so.
Was den juristischen Hintergrund angeht, frage ich mich, inwieweit es neben den verwaltungs- und zivilrechtlichen Themen, auch strafrechtliche Relevanz gibt. Bei § 235 StGB "Entziehung Minderjähriger", lese ich:
"...wird bestraft, wer... ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein, ...einem Elternteil, ...vorenthält."
Mir liegt natürlich fern, Strafantrag zu erstatten - ich überlege aber darauf hinzuweisen, dass es für den Kindergarten brisant sein kann, die Situation aus einer rein rechtliche Perspektive zu betrachten.
So oder so, gibts aus meiner Sicht nur zwei Möglichkeiten:
1. Ich halte die Klappe. Dann habe ich es mit einer deutlich parteiischen Kindergartenleitung zu tun, die sich in ihrer Parteilichkeit bestärkt fühlen wird. Klingt für mich nicht gut.
2. Ich bleibe beharrlich, und fordere Kooperation um die unschöne Situation zu verbessern. So, wie ich es sehe, stehen Kindergarten und Träger in der Bringschuld, das zu leisten.
Ziehen die sich auf eine rechtliche Position zurück, gehts zur Klärung vors Verwaltungsgericht. Das wäre blöde, wäre dann aber so.
Was den juristischen Hintergrund angeht, frage ich mich, inwieweit es neben den verwaltungs- und zivilrechtlichen Themen, auch strafrechtliche Relevanz gibt. Bei § 235 StGB "Entziehung Minderjähriger", lese ich:
"...wird bestraft, wer... ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein, ...einem Elternteil, ...vorenthält."
Mir liegt natürlich fern, Strafantrag zu erstatten - ich überlege aber darauf hinzuweisen, dass es für den Kindergarten brisant sein kann, die Situation aus einer rein rechtliche Perspektive zu betrachten.