03-01-2014, 18:08
(03-01-2014, 17:51)Skipper schrieb: Das Umgangsrecht bestimmt, für wen, wann und wo die Alltagssorge beginnt bzw endet. An seine Bestimmung haben sich beide Eltern zu halten.
Die Alltagssorge bestimmt die alltäglichen Befugnisse, die delegiert werden können. In diesen Bereichen handelt die Kita jeweils auf Anordnung von Mutter bzw Vater.
Das sollte klar sein:
Über die jeweilige Ausgestaltung des Umganges entscheidet -sofern sich die Eltern nicht einigen- ein Gericht und kein anderer. Es wäre auch Aufgabe des Gerichtes dies ggf. durchzusetzen. Alle anderen geht´s nichts an.
Die Mutter kann an Dritte i h r e A u f g a b e n delegieren aber Dritte nicht mit Maßnahmen beauftragen, für deren Durchsetzung sie selber das Gericht anzurufen hätte.
Wer nicht taktet, wird getaktet...