24-12-2013, 13:56
(24-12-2013, 00:26)bio schrieb: Diese Baustelle würde ich schnell schließen.
Ansage der Leiterin ist bislang, dass sie Kontakte zwischen meinem Sohn und mir ausserhalb der Umgangszeiten verhindern wird.
Bedeutet beispielsweise:
Adventsfeier im Kindergarten, zu der alle Eltern und alle Kinder eingeladen sind. Mein Sohn ist dort - und ich bin dort.
Die Leiterin hat angekündigt, mich dann aus der Einrichtung zu verweisen. Weil sie die Anweisung meiner Ex hat, jeden Kontakt zwischen mir und meinem Sohn zu verhindern.
Das ist keine Baustelle, die ich schließen werde.
@ Skipper:
Die Logik meiner Ex und des Kindergartens ist der Grund, warum die Alltagssorge hier nicht greifen kann. Will die Mutter Kontakte zwischen Vater und Sohn verhindern, die zum normalen Alltag eines Kindes gehören -und für das Kind positiv sind- dann handelt sie nicht im Sinne des Kindeswohls, sondern übt die elterliche Sorge missbräuchlich aus.
Sie kann sich dabei nicht darauf berufen, formal die Alltagssorge auszuüben - sondern muss sich am Wohl des Kindes orientieren.
Wohl des Kindes bedeutet, dass sein Vater genauso bei der Adventsfeier ist, wie die Väter der anderen Kinder.
Zum Umgangsboykott meiner Ex, hab ich ihr schriftlich vorgeschlagen, ein persönliches Gespräch zu führen - oder eines der freiwilligen Beratungsangeboten in Anspruch zu nehmen.
Reagiert sie darauf nicht, werd ich das Jugendamt schriftlich um Unterstützung bei der Wiederherstellung einer konstruktiven Kommunikation der Eltern bitten.
Kommt von der Seite nichts, werde ich ein gerichtliches Vermittlungsverfahren einleiten.
Scheitert das, werd ich eine Umgangspflegschaft beantragen.
Von Ordnungsmitteln werde ich vorerst absehen. Ich sehe die Gefahr, dass Jugendamt und Gericht zwei Eltern sehen, die sich ohne Rücksicht auf das Kindeswohl streiten. Ich denke auch, dass meine Ex diesen Eindruck gezielt erzeugen will. Folge davon wäre, dass der Umgang eingeschränkt wird - und sie möglicherweise das alleinige Sorgerecht erhält. Damit wir keinen Grund mehr haben, um zu streiten.
Darum werde ich komplett konstruktiv vorgehen. Geht meine Ex trotzdem so weit, wieder dauerhaft zu boykottieren, riskiert sie das Sorgerecht zu verlieren. Bislang haben das zwei Gerichte angedroht.