23-03-2015, 23:28
(23-03-2015, 22:48)beppo schrieb: Also ob deine Belege als Beweis ausreichend sind, kann ich so nicht beurteilen.
Ist denn auf der Quittung der Verwendungszweck angegeben?
Und was meinst du mit AU?
Auf den Quittungen steht Unterhalt...Emfänger: Ex...
AU ist Anlage U, das was die Ex unterschreiben sollte, in meinem Fall, hat.