05-12-2013, 15:01
update:
habe zum Monatsanfang die Zahlung des Trennungsunterhalts eingestellt. Parallel dazu einen auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Anwalt damit beauftragt, das Finanzamt zu bearbeiten wegen zweier Themen. 1. die Abzugsfähigkeit von Trennungsunterhalt wie im ganzen Thread schon beschrieben und 2. die Abzugsfähigkeit der Kosten des Scheidungsverfahrens. Dieser 2. Punkt dürfte für etliche hier interessant sein; laut einer Entscheidung des Oberfinanzgerichst Düsseldorf sind ALLE Kosten eines Zivilprozesses, und dazu gehören auch Scheidungsverfahren, abzugsfähig. Der Gesetzgeber verlangt Anwaltspflicht im Familienrechtssachen, also müssen die Kosten hierfür auch von der Einkommenssteuerschuld abzugsfähig sein.
Mein Finanzamt hat mir nur die Hälfte der Kosten anerkannt, weil a) das Urteil in einem anderen Bundesland gefällt wurde und b) das Finazamt unterstellt, dass zumindest ein Teil der Anwalts- und Gerichtskosten aufgewendet wurden für das Sorgerechtsverfahren usw. Stimmt aber nicht, Sorgerechtsverfahren mache ich ohne Anwalt, weil Sohnemann schon 17 ist und sich der ganze Aufwand nicht lohnt.
Ich werde von Zeit zu Zeit updaten hier.
Austriake
habe zum Monatsanfang die Zahlung des Trennungsunterhalts eingestellt. Parallel dazu einen auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Anwalt damit beauftragt, das Finanzamt zu bearbeiten wegen zweier Themen. 1. die Abzugsfähigkeit von Trennungsunterhalt wie im ganzen Thread schon beschrieben und 2. die Abzugsfähigkeit der Kosten des Scheidungsverfahrens. Dieser 2. Punkt dürfte für etliche hier interessant sein; laut einer Entscheidung des Oberfinanzgerichst Düsseldorf sind ALLE Kosten eines Zivilprozesses, und dazu gehören auch Scheidungsverfahren, abzugsfähig. Der Gesetzgeber verlangt Anwaltspflicht im Familienrechtssachen, also müssen die Kosten hierfür auch von der Einkommenssteuerschuld abzugsfähig sein.
Mein Finanzamt hat mir nur die Hälfte der Kosten anerkannt, weil a) das Urteil in einem anderen Bundesland gefällt wurde und b) das Finazamt unterstellt, dass zumindest ein Teil der Anwalts- und Gerichtskosten aufgewendet wurden für das Sorgerechtsverfahren usw. Stimmt aber nicht, Sorgerechtsverfahren mache ich ohne Anwalt, weil Sohnemann schon 17 ist und sich der ganze Aufwand nicht lohnt.
Ich werde von Zeit zu Zeit updaten hier.
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1