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Vermögensverbrauch für den Betreuungsunterhalt?
#11
(25-10-2013, 15:51)MitGlied schrieb: Während einer Trennung eine Immobilie kaufen halte ich für Wahnsinn. Immobilie kommt von immobil, bedeutet, man kann das Geld nicht mehr in Sicherheit bringen, der Gegener hat Werte zum Pfänden usw.

Nach einer Trennung, wenn alles abgewickelt ist und die Zukunft klar vor einem liegt, dann kann man drüber nachdenken.


Dem wäre aus meiner Sicht im Fall von Herrn Bäcker so, denn meines Wissens endet eine eheähnliche Gemeinschaft mit dem dauerhaften Auszug einer der beiden Parteien aus der gemeinsamen Wohnung. Damit ist die eheähnliche Gemeinschaft aufgelöst.

Zitat:… Das Ende einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist grundsätzlich die Aufgabe des gemeinsamen Zusammenlebens, insbesondere die Beendigung der intensiven Beziehung zwischen den Partnern mit der oben bereits dargestellten gegenseitigen Verantwortung und Bereitschaft füreinander einzustehen. Die Beendigung dieser Gemeinschaft kann daher im Einzelfall durch die unterschiedlichsten Handlungen und Ereignisse vollzogen werden.
Meistens wird dies durch Ausziehen aus der gemeinsamen Wohnung ...
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RE: Vermögensverbrauch für den Betreuungsunterhalt? - von zahltag - 25-10-2013, 16:08
RE: Vermögensverbrauch für den Betreuungsunterhalt? - von Bügeleisen - 25-10-2013, 20:10

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