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Vermögensverbrauch für den Betreuungsunterhalt?
#6
Ich hab oben noch die Unterhaltsleitlinien drin.

Zitat:Auch dann, wenn Herr Bäcker gerichtlich das neue, geringere Einkommen gerichtlich feststellen lässt - es kann ja sein, das er z.B. arbeitslos wird?
Das ist genau der Knackpunkt:
Er will etwas senken lassen und genau hier fängt dann die Willkür der Gerichte an: da heißt es dann, dass Arbeitslosigkeit nur vorübergehend ist uvm. Er muss dann klagen, er muss die Kosten für Gericht und Anwalt vorstrecken und ggf. übernehmen, wenn das Gericht wie oben genannt entscheiden sollte. Hier kann man einfach keine zuverlässige Aussage treffen. Im Zweifel muss man hier mit dem worst case rechnen, nämlich dass er aufgrund eines Einkommens bis zur Geburt des Kindes zum Beispiel zu 500€ monatlich verpflichtet wurde und nun vielleicht gar nicht mehr das nötige Einkommen hat und deswegen seinen Vermögensstamm angreifen muss.

Zitat:Welche Möglichkeiten hätte denn Herr Bäcker ein solches Vermögen unsichtbar zu machen?
Es einfach ausgeben. 75000 Euro bar abheben, ins Kasino gehen und dort dick verlieren.
Danach ist das Geld weg. Das ist übrigens absolut egal, denn wenn man volljährig ist, darf man sein Geld auch selbst verwalten.

Vielleicht hat man sich aber nur eingebildet, dass man im Kasino war und findet den Schotter plötzlich in seiner Jacke wieder...
Was danach passiert ist leider Vertrauenssache gegenüber Verwandtschaft oder Bekanntschaft.
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RE: Vermögensverbrauch für den Betreuungsunterhalt? - von MitGlied - 25-10-2013, 15:04
RE: Vermögensverbrauch für den Betreuungsunterhalt? - von Bügeleisen - 25-10-2013, 20:10

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