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nur mal zum besseren verständnis - unterhalt und schulden beim JA
#7
Bei einer bestehenden Beistandschaft geht die Forderung auf die Beistandschaft über, sodass der TO nicht mit befreiender Wirkung an die Mutter leisten kann.

Der eine kann nicht die Suchfunktion des Forums benutzen und dem nächsten muss man wieder und wieder das kleine Einmaleins vorkauen. Also da geht einem echt der Spaß ab.
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RE: nur mal zum besseren verständnis - unterhalt und schulden beim JA - von iglu - 27-08-2013, 10:08

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