29-08-2013, 20:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-08-2013, 21:03 von keinencent.)
(29-08-2013, 18:45)iglu schrieb: Herrjeh!
Erstens ist die ZPO Verfahrensrecht, ob du das nun glauben willst oder nicht. Zweitens bezieht sich dein 888ZPO auf die Zwangsvollstreckung. Das heißt, jetzt gut aufmerken, die Schuld ist bereits festgestellt.
Die unterhaltsrechtliche Auskunftspflicht dient dazu, festzustellen, ob und in welcher Höhe ein Anspruch überhaupt besteht oder bestehen könnte. Und das richtet sich nun einmal, auch wenn du das nicht glauben willst, nach 235FamFG und der sieht ausdrücklich keine Zwangsmittel vor. Das ist auch nicht nötig, weil sich das Gericht gemäß 236FamFG die Informationen einfach selbst holt.
Und falls dir das bis jetzt noch niemand erzählt hat: die Zwangsvollstreckung ist auch ein gerichtliches Verfahren.
Ich habe oben alles erlaeutert und kostenlos die korrekten rechtlichen Infos bereitgestellt. Gerne kannst du dich aber nochmal bei meinen ehemaligen deutschen Kollegen in Deutschland kostenpflichtig erkundigen. Die Anwaelte dort werden dir meine Ausführungen nochmals bestätigen. Die obigen Informationen die ich erlaeutert habe sind korrekt.
Vielleicht bin ich aber zu lange in Thailand und du bist rechtlich mehr Up to date als ich.
In diesem Sinne gilt es meinerseits bezueglich der obigen Ausfuehrung nichts naeheres mehr zu Erlaeutern und anzufuehren. Es sollte fuer jeden klar und verstaendlich sein.
Viel Erfolg und alles Gute wuensch ich dir.