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Aberkennung Sorgerecht wegen gestörter Elternkommunikation ??
#1
Moin , sitze hier im Urlaub und bekomme gerade mitgeteilt, dass meine Exe einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts
( bislang gSr ) wegen gestörter Elternkommunikation gestellt hat.

Fakt ist, dass sie nahezu jedesmal bei der Kindesübergabe ( Tochter,10 J. ) in Gegenwart des Kindes einen Streit vom Zaum bricht; beim letzten Umgang mit dem Vorwurf, ich würde sie im Ort schlecht machen und diskreditieren..

Ich habe ihr mehrfach mitgeteilt, dass ich diese Streitereien mit ihr nicht vor dem Kind und nicht an der Haustür austrage .. sie könne mich gern anrufen, was aber nicht erfolgt ...

Natürlich fragen mich die Leute in unserem kleinen Ort, wie es jetzt mit meiner Tochter umgangsmäßig laufe ( bin halt bekannt wie ein bunter Hund und meine Situation hat sich natürlich herumgesprochen ..) und da gebe ich sachlich schon Auskunft, dass mein Kind seit der Trennung vor 2 Jahren Übernachtungsumgänge und gemeinsame Ferienaufenthalte ablehnt ... ist auch die Wahrheit, hab mir ja nichts zuschulden kommen lassen ...

Bislang habe ich immer geglaubt, dass das Sorgerecht nur bei Alkohol, Drogen, Gewalt, Mißbrauch und Vernachlässigung aberkannt würde, habe aber bei meiner Recherche im Netz Fälle herausgefunden, wo dem Vater allein aufgrund der von der KM initiierten Kommunikationsproblematik das gSr zugunsten der KM aberkannt wurde, unglaublich ...

Mir ist schon bewußt , dass im täglichen Leben das Sorgerecht nicht die gleiche Bedeutung wie das Umgangsrecht hat; ich wehre mich jedoch vehement dagegen, dass mir unterstellt wird ich hätte Anlaß für die Aberkennung des Sorgerechts gegeben- ein Recht, für das viele Väter bis vor die höchsten Gerichte gezogen sind..

Wie seht Ihr die Chancen der Ex ?

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#2
Meine Ex hat gleich nach der räumlichen Trennung alles verhindert, um keine Kommunikation mehr aufkommen zu lassen. Ich habe den Kontakt über das Jugendamt und auch den Kinderschutzbund versucht wieder aufzubauen. Das alles alles System, was Frauen hier so machen. Im Urteil steht dann nicht, sie hatte die Kommunikation verhindert, sondern, DIE ELTERN HABEN KEINERLEI KOMMUNIKATION HINSICHTLICH DES GEMEINSAMEN kINDES
Es ist reine Auslegungssache der Richters, es gibt Richter denen reicht es, wenn die Eltern noch über Anwälte sich verständigen und die andere Seite die einfach nicht an das Wohl der Kinder denken. Da muss sich noch viel tun in Deutschland. Da bekommt ein unehelicher Vater das Sorgerecht und gleichzeitig wird es dem Vater genommen, der schon viele Jahre mit den Kindern zusammen war. Da bleibt nur zu hoffen, dass unsere Richter mal eine kräftige drauf bekommen. Oft ist das Geld nicht mehr vorhanden um solche Sachen bis in die oberste Instanz zu schieben, sonst wären solche Dinge nicht machbar.
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#3
Na ja, das geS leichter zu verlieren, als es zu bekommen ist, wäre ´ne "prozeßökonomische Glanzleistung"...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#4
(13-08-2013, 09:45)ArJa schrieb: Wie seht Ihr die Chancen der Ex ?
Die sind gar nicht mal so schlecht. Meine Ex hatte behauptet, es wäre ihr nicht mehr möglich das Kind an mich zu übergeben. War natürlich gelogen. Das Jugendamt sass an meiner Seite beim Gericht, der Kinderschutzbund sowie ein Protokoll des Kindergartens intervenierte mit Härte gegen den Wunsch der Mutter das alleinige Sorgerecht zu übertragen, da es überhaupt keinen Anlass gab, es mir abzuerkennen. Der Richter schmiss sogar die Mutter aus dem Gerichtssaal wegen fortwährender Pöbelei, entschied dann aber trotzdem ihr das alleinige Sorgerecht zu übertragen.
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#5
(13-08-2013, 12:18)comment schrieb: Meine Ex hatte behauptet, es wäre ihr nicht mehr möglich das Kind an mich zu übergeben. War natürlich gelogen. Das Jugendamt sass an meiner Seite beim Gericht, der Kinderschutzbund sowie ein Protokoll des Kindergartens intervenierte mit Härte gegen den Wunsch der Mutter das alleinige Sorgerecht zu übertragen, da es überhaupt keinen Anlass gab, es mir abzuerkennen. Der Richter schmiss sogar die Mutter aus dem Gerichtssaal wegen fortwährender Pöbelei, entschied dann aber trotzdem ihr das alleinige Sorgerecht zu übertragen.

Wenn das so gelaufen ist, ist das ein absoluter Skandal und wäre ein Fall für die "Bild" gewesen .... Wieso bist Du da nicht gegen angegangen ?

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#6
Ich konnte nicht dagegen angehen, da die Rechtsanwältin erst einmal ihre Grundgebühr haben wollte, bevor sie mir weiter helfen möchte. Geld hatte ich keines mehr. Ich musste es drangeben.
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#7
@ArJa: stell einen gleichlautenden antrag! selbe begründung!

aber: wenn du das sorgerecht erhälst bzw abr - mußt du vorher in der lage sein, die betreuungssituation genau zu erklären und darlegen, wie das alles aussehen soll!

als ko-kriterium würde ich ansehen, wenn euer kind bereits seit längerem bei der mutter lebt und personelle kontinuität erfährt! das ist ein harter fakt!

aber: du kannst entweder einen gleichlautenden antrag stellen, hilfsweise jedoch intensiven umgang mit wöchentlichen übernachtungen, umgangspflegschaft - dh. dem kind wird die übergabe erspart. da könnte ich ein plus für dich sehen! hälftige ferien, urlaubsreisen vorher angeben etc. maßnahmen für umgangsvereitelung etc. das kann alles im titel drinstehen!

aber - du kannst auch mit dem richter/in vorher sprechen, anrufen etc. hab ich auch immer gemacht, so hat er dich als sorgetragenden vater in erinnerung!

bb
netlover
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#8
Wenn du sie ins Leere laufen lässt, dürften ihre Chancen nicht so gut stehen.
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#9
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#10
(13-08-2013, 12:38)netlover schrieb: als ko-kriterium würde ich ansehen, wenn euer kind bereits seit längerem bei der mutter lebt und personelle kontinuität erfährt! das ist ein harter fakt!

aber: du kannst entweder einen gleichlautenden antrag stellen, hilfsweise jedoch intensiven umgang mit wöchentlichen übernachtungen, umgangspflegschaft - dh. dem kind wird die übergabe erspart. da könnte ich ein plus für dich sehen! hälftige ferien, urlaubsreisen vorher angeben etc. maßnahmen für umgangsvereitelung etc. das kann alles im titel drinstehen!

aber - du kannst auch mit dem richter/in vorher sprechen, anrufen etc. hab ich auch immer gemacht, so hat er dich als sorgetragenden vater in erinnerung!

bb
netlover

Danke für den Hinweis.
K.O. Kriterium liegt vor - Kind lebt komplett durchmanipuliert bei der Mutter, da habe ich keine Chance.
OLG Umgangsprozeß endete mit einem Vergleich - Kind braucht nicht bei mir zu übernachten.

Nächster Umgangsprozeß steht an, da Richter am FamGer sich außerstande sah, eine Ferienregelung und eine Nachholregelung zu beschließen; ferner muß ich dank Eurer Hinweise noch den OWi-Passus nach § 89(2) FamFG einklagen. Exe ahnt das, vielleicht ist es auch Prozeßtaktik von Ihrer Anwältin ...

Habe aber einen neuen Richter ( Jungjurist ) bekommen, den ich überhaupt noch nicht einschätzen kann.. Allein die Tatsache, dass mit
solch eine fadenscheinigen Lügengeschichte in diesem Land das seit 10 Jahren bestehende Sorgerecht eines Vaters ausgehebelt werden kann, ist eine bodenlose Sauerei. Ich seh mich schon wieder vorm OLG, was man in meinem Falle auch vergessen kann.

Gruß
ArJa
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#11
wegen des sorgerechts mach dir keine sorgen! die richter sehen heute genauer hin!

wenn du mit der verfahrenspflegerin gut kannst....das ist die halbe miete bezügl. umgang etc. stelle den antrag auf übernachtung usw!

wichtig ist der umgang! die verfahrenspfleger merken, wenn manipulation im spiel ist!

bb
netlover
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#12
(13-08-2013, 12:29)comment schrieb: Ich konnte nicht dagegen angehen, da die Rechtsanwältin erst einmal ihre Grundgebühr haben wollte, bevor sie mir weiter helfen möchte. Geld hatte ich keines mehr. Ich musste es drangeben.
Schade. Das hättest du auch selbst machen können. Für einen Antrag/Beschwerde ans OLG braucht man in Sachen Sorge-/Umgangsrecht keine AnwältIN.

@ArJa
Tja - Das Sorgerecht des Vaters ist eben ein One-Night-Recht. Will er es ausüben oder sitzt der Kimu ein Furz quer, dann wird es ihm eben wieder entzogen. Wer die Kontinuität hat, gewinnt.

Dennoch, ganz so leicht geht das nicht mehr, wenn man sich nicht auf die prozesstaktischen Provokationen der Kimu/AnwältIN einläßt und damit selbst den Beweis führt, dass die Komm/Kooperation nicht stimmt. Vielmehr sollte man stets auf die "einvernehmlichen Seiten" hinweisen (was natürlich schwer ist, wenn Umgangsprozesse paralell laufen) und den Rest ignorieren. Sich mit der VB gut zu stellen (soweit das möglich ist), kann insgesamt nur hilfreich sein.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#13
(13-08-2013, 16:38)sorglos schrieb: Schade. Das hättest du auch selbst machen können.
Vielleicht entschuldigt das alles, vl aber auch nichts. Es war mein erstes mal vor Gericht. Ich hatte keine Ahnung was möglich ist und was nicht.
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