10-08-2013, 08:55
Hallo beppo,
ich habe angegeben, dass ich eine Busreise ins Ausland für zu gefährlich halte ( 7 Stunden Reise nach Polen ), dass unsere Tochte eine 2 Tägige Veranstaltung gleich ein Tag nach dem sie aus der Reise zurückkommt.
Nach etwas, seit Mitte 2009 läuft ein Sorgerechtverfahren zu dem erst vor 2 Monaten ein Beschluß erging. Mir wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen für unsere Tochter, der leider vom Kammergericht per Eistweilige Anordnung aufgehoben wurde bis die Erziehungsfähigkeit der Eltern festgestellt wird. Also ist dieser Hinweis an den Anwalt der KM gerichtet.
ich habe angegeben, dass ich eine Busreise ins Ausland für zu gefährlich halte ( 7 Stunden Reise nach Polen ), dass unsere Tochte eine 2 Tägige Veranstaltung gleich ein Tag nach dem sie aus der Reise zurückkommt.
Nach etwas, seit Mitte 2009 läuft ein Sorgerechtverfahren zu dem erst vor 2 Monaten ein Beschluß erging. Mir wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen für unsere Tochter, der leider vom Kammergericht per Eistweilige Anordnung aufgehoben wurde bis die Erziehungsfähigkeit der Eltern festgestellt wird. Also ist dieser Hinweis an den Anwalt der KM gerichtet.